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Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XV (1880 / 176)

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den Gewerbeschulen. Wir dürfen uns wohl der Hotfnnng hingeben, dass

die Industriellen der Gablonzer Gegend mit der Fachschule in enge Fühlung

 treten werden. Herr Sobota ist so eben von einer lnstructionsreise

nach Schwäbisch-Gmünd und Pforzlieim zurückgekommen, welche er im

Auftrage des Unterrichtsrninisteriums unternommen hat, und es ist aller

Grund vorhanden, zu erwarten, dass die Einrichtung der Schule der Anforderung

 der Zeit vollständig entsprechen wird. R. v. E.

Nach einem uns soeben zugekommenen Programme der Gewerblichen Zeichen-,

Modellir- und Ciselirschule in Gablonz a. N. verfolgt diese vom hohen k. k. Ministerium

für Cultus und Unterricht errichtete, unter der Oberleitung des Directors der k. k. Staatsgewerbeschule,

 F. Richter, stehende Fachschule für Quincaillerie-Industrie

den Zweck, tüchtig ausgebildete Kräfte für alle Zweige der Gablonzer Kunstindustrie zu

erziehen, künstlerischen Geschmack in allen betheiligten Gewerbekreisen zu verbreiten

und hierdurch auf die Hebung des asthetischen Werthes der Erzeugnisse dieser Gewerbe

hinzuwirken.

Die Lehranstalt umfasst drei von einander verschiedene Schulen:

l. Die kunstgewerbliche Fachschule (Tagesschulel,

ll. die Fcrtbildungsschule (Abend- und Sonntagsschule),

lll. den offenen Zeichen- und Modellirsaal in Verbindung mit einer Mustersammlung.

I. Kuuatgewarbliohe Faohachnle.

Die kunstgewerbliche Fachschule" hat die Aufgabe, durch systematisch geordneten

Unterricht (Tagesunterricht) ihre Zöglinge in jenen Fachkenntnissen und Fertigkeiten

auszubilden, welche dieselben zu hervorragend tüchtigen Hilfskräften für größere Geschafte

 befähigen, oder, da diese Schule hauptsächlich von dem jungen Nachwuchs der

selbständigen Gewerbetreibenden benützt werden soll, welche zum Betriebe eines selbständigen

 Gewerbes unter Verfolgung höherer Ziele unumgänglich nothwendig sind. Dem

Zwecke der Schule entsprechend findet die müglichste lndividualisirung im Unterrichte statt.

, Der Lehrgang wird je nach Bedarf auf ein bis zwei Jahre ausgedehnt und gliedert

 sich nach Semcstercursen mit fünfmonatlicher Dauer. Die wöchentliche Unterrichtszeit

 wird durch den Stundenplan festgestellt werden.

Unterrichtsgegenstande sind vorzugsweise:

. Elementares Freihandzeichnen in Verbindung mit geometrischer Formenlehre;

. Zirkelzeichnen mit Einschluss der Elemente des Projectionszeichnens;

l

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3. kunstgewerbliches Fachzeichnen nach Vorlagen, Gyps- und anderen Modellen;

4. Modelliren in Thon und Wachs.

H. Die gewerbliche Fortbildungssohnle.

(Abend- und Sonntagsschule).

Dieselbe umfasst folgende Unterichts egenstande:

I. Geometrisches Zeichnen, - wöchentlich 4 Stunden;

a. Freihandzeichnen, - wöchentlich 5 Stunden;

3. kunstgewerbliches Zeichnen, - wöchentlich g Stunden, und nach Maßgabe der

erlangten Vorkenntnisse und der verfügbaren Zeit auch

4. Modelliren und Ciseliren.

III. Offener Zeichen- und Modellirsaal in Verbindung mit: einer Muster-Sammlung.



Der offene Zeichensaal, in welchen tagsüber den Gewerbetreibenden und Industriellen

 der Zutritt gestattet ist, hat den Zweck, die Schule in möglichst nahen Contact

mit der localen Industrie zu setzen, darin zu erhalten und ihren Einfluss schon auf die

dermaligen lndustrieverhaltnisse wirksam zu vermitteln. Jedermann soll hier fachmän-_

nischen Rath und die erforderliche Anleitung für seine Compositionen erhalten, eventuell

die Zeichenwerke und Modellsammlungen der Schule für seine speciellen Zwecke, erforderlichenfalls

 unter Anleitung der Fachlehrer, benutzen können. x

Die Mustersammlung wird mustergiltige Erzeugnisse der heimischen Quincaillerie-lndustrie

 und auch ausländischer ähnlicher Industrien, überhaupt Vorbilder, die

Gemeingut werden sollen, theils permanent, theils in steter Abwechslung vorführen, um
            
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