MAK

Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XV (1880 / 176)

das Atelier besuchen. -- Wenn sich das Bedürfniss geltend machen sollte, 
würde das Atelier auch während der Ferienmonate nicht geschlossen werden. 
Das Unterrichtsprogramm umfasst: 
I. Oelfarbentechnik mit Einschluss der Behandlung der Wachsfarben; 
2. Aquarellmalen auf Papier, auf weißer Seide, Elfenbein u.Pergament; 
3. Malen mit Deckfarben auf Atlas, Rohleinwand, Seide, etc.; 
4. Schmelzfarbentechnik auf Thon (Porzellan, Steingut, Siderolith, 
Majolika, Fayence); 
das Malen in den bezeichneten Techniken, von Blumen, Früchten, 
Landschaften, Still-Leben, von ornamentalen und liguralen Darstellungen, 
nach guten Vorbildern und nach der Natur; 
die geschmackvolle Uebertragung dieser Studien auf geeignete Nutz- 
und Luxus-Gegenstände aller Art. 
Den Schülerinnen wird Gelegenheit geboten sich in allen Zweigen 
des vorstehenden Programmes auszubilden, oder auch nur einzelne Fächer 
desselben, je nach Neigung und Bedürfniss, zu erlernen. 
Zur nachdrücklichen Förderung des Unterrichtes hat der Verein eine 
directe Verbindung mit dem Oesterreichischen Museum angebahnt. 
Die Schülerinnen müssen genügende allgemeine Vorkenntnisse im 
Zeichnen besitzen und können diese in der Zeichenschule des Vereines 
nachholen und erwerben. - Zu solchem Zwecke können sie an dem, in 
zwei Abtheilungen gegliederten Zeichenunterrichte, welcher von Professor 
Sjodomn zweimal in der Woche zu je drei Stunden ertheilt wird, theil- 
nehmen; Schulgeld 3 H. monatlich; - ausserdem steht ihnen der Besuch 
eines Curses für Zeichnen nach Gypsabgüssen zu Gebote, welcher vom 
l. October bis 31. März, täglich von 5-7 Uhr Abends, unter der Leitung 
einer speciellen Lehrerin, Frl. Bertha Felgel, einer absolvirten Schülerin 
der Kunstgewerbeschule, stattfindet; Schulgeld 5 fl. monatlich. 
Das Honorar für den Unterricht im Atelier beträgt monatlich 12 B. 
Der Ausschuss ist berechtigt„ Ausnahmen zu machen und für talentirte, 
unbemittelte Schülerinnen das Schulgeld mit 6 H. monatlich zu bestimmen, 
welche Vergünstigung in erster Reihe solchen Schülerinnen zu Statten 
kommen soll, welche in der Zeichenschule des Vereines hetangebildet 
wurden, jedoch auch auf Schülerinnen, die aus den übrigen Schulen des 
Vereines hervorgegangen sind, Anwendung finden kann. - Schülerinnen, 
welche, ohne früher einer Schule des Vereines angehört zu haben, in das 
Atelier eintreten , können erst dann auf die Ermäßigung des Schulgeldes 
Anspruch machen, wenn sie das Atelier mehrere Monate besucht haben, 
und sonach ihre Befähigung hinreichend beurtheilt werden kann. 
Die Schülerinnen haben ihr Arbeitsmaterial selbst zu beschallen. - 
Die Arbeiten der Schülerinnen bleiben selbstverständlich in deren Besitz; 
der Verein ist bereit, diejenigen dieser Arbeiten, welche als gelungen be- 
funden werden, auf seiner jährlich wiederkehrenden Weihnachtsausstellung 
auszustellen.
	        
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