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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XV (1880 / 176)

das Atelier besuchen. -- Wenn sich das Bedürfniss geltend machen sollte,

würde das Atelier auch während der Ferienmonate nicht geschlossen werden.

Das Unterrichtsprogramm umfasst:

I. Oelfarbentechnik mit Einschluss der Behandlung der Wachsfarben;

2. Aquarellmalen auf Papier, auf weißer Seide, Elfenbein u.Pergament;

3. Malen mit Deckfarben auf Atlas, Rohleinwand, Seide, etc.;

4. Schmelzfarbentechnik auf Thon (Porzellan, Steingut, Siderolith,

Majolika, Fayence);

das Malen in den bezeichneten Techniken, von Blumen, Früchten,

Landschaften, Still-Leben, von ornamentalen und liguralen Darstellungen,

nach guten Vorbildern und nach der Natur;

die geschmackvolle Uebertragung dieser Studien auf geeignete Nutzund

 Luxus-Gegenstände aller Art.

Den Schülerinnen wird Gelegenheit geboten sich in allen Zweigen

des vorstehenden Programmes auszubilden, oder auch nur einzelne Fächer

desselben, je nach Neigung und Bedürfniss, zu erlernen.

Zur nachdrücklichen Förderung des Unterrichtes hat der Verein eine

directe Verbindung mit dem Oesterreichischen Museum angebahnt.

Die Schülerinnen müssen genügende allgemeine Vorkenntnisse im

Zeichnen besitzen und können diese in der Zeichenschule des Vereines

nachholen und erwerben. - Zu solchem Zwecke können sie an dem, in

zwei Abtheilungen gegliederten Zeichenunterrichte, welcher von Professor

Sjodomn zweimal in der Woche zu je drei Stunden ertheilt wird, theilnehmen;

 Schulgeld 3 H. monatlich; - ausserdem steht ihnen der Besuch

eines Curses für Zeichnen nach Gypsabgüssen zu Gebote, welcher vom

l. October bis 31. März, täglich von 5-7 Uhr Abends, unter der Leitung

einer speciellen Lehrerin, Frl. Bertha Felgel, einer absolvirten Schülerin

der Kunstgewerbeschule, stattfindet; Schulgeld 5 fl. monatlich.

Das Honorar für den Unterricht im Atelier beträgt monatlich 12 B.

Der Ausschuss ist berechtigt„ Ausnahmen zu machen und für talentirte,

unbemittelte Schülerinnen das Schulgeld mit 6 H. monatlich zu bestimmen,

welche Vergünstigung in erster Reihe solchen Schülerinnen zu Statten

kommen soll, welche in der Zeichenschule des Vereines hetangebildet

wurden, jedoch auch auf Schülerinnen, die aus den übrigen Schulen des

Vereines hervorgegangen sind, Anwendung finden kann. - Schülerinnen,

welche, ohne früher einer Schule des Vereines angehört zu haben, in das

Atelier eintreten , können erst dann auf die Ermäßigung des Schulgeldes

Anspruch machen, wenn sie das Atelier mehrere Monate besucht haben,

und sonach ihre Befähigung hinreichend beurtheilt werden kann.

Die Schülerinnen haben ihr Arbeitsmaterial selbst zu beschallen. -

Die Arbeiten der Schülerinnen bleiben selbstverständlich in deren Besitz;

der Verein ist bereit, diejenigen dieser Arbeiten, welche als gelungen befunden

 werden, auf seiner jährlich wiederkehrenden Weihnachtsausstellung

auszustellen.
            
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