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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XV (1880 / 176)

große, hübsche und blühende Stadt m) - und insofern solche Beobachtungen

 zugleich den Gradmesser für den gewerblichen Wohlstand

eines Gemeinwesens abgeben, möchte auch der darauf basirte Rückschluss

nicht zu gewagt erscheinen.

Von diesem Zeitpunkte ab herrscht jedoch in den Quellen ein vollständiges

 Dunkel über die weiteren textilen Verhältnisse dieser Stadt;

doch glaube ich mit einiger Berechtigung die Mitte des XIV. Jahrhunderts

 als den Wendepunkt fixiren zu dürfen, durch welchen das Sinken

der Seidenindustrie Tuster's besiegelt wurde: denn als im Jahre 1393 die

Heerhaufen des Welteroberers Timür-leng, indem sie das Reich der Muzaffariden

 niederwarfen, auch in Tuster einzogen, lwar diese ehemals so

reiche lndustriestätte, nachdem die Quelle des Wohlstandes versiegt war,

kein begehrenswerthes Object mehr: weder für die Plünderung, noch für

eine harte Contribution. -

So hat denn Tuster während seiner siebenhundertiährigen islämitischen

 Glanzperiode auf dem Gebiete der Textilindustrie eine Bedeutung

gewonnen, die, wenn wir mit Bezug darauf die arabischen und persischen

Quellen dieser Epoche überschauen, mehr als in einer Hinsicht zur culturhistorischen

 Betrachtung herausfordert '44).

Erinnern wir uns an das früher Gesagte, so zeigt es sich, dass die

industrielle Wichtigkeit der Stadt ganz und gar auf den von den säsänidischen

 Persern übernommenen Webereien beruhte. Aus diesen gierigen

während der muhammedanischen Periode hauptsächlich Seide nmanufakte

hervor; allen voran die Dibädsch-Gewebe, dann Sammtstoffe, ausgezeichnete

 Turbanbinden, Vorhänge, Teppiche verschiedener Art u. s. w. '")-Den

 Mittelpunkt dieser kunstgewerblichen Thätigkeit bildete aber eine

ärarische Stoffmanufaktur (Thirzig), an deren Spitze ein Vorsteher

(Sähib) stand '45). Dieser in ihren Erzeugnissen monopolisirten Fabrik

m) Kitäb rihll lbn ßatütarAusgabe Wädi en-Nil, l, p. x14.

m) Es sei ausdrücklich bemerkt, dass ich dem sich mir darbietenden Quellenmnteriale

 hier auch nicht entfernt im ganzen Umfange folgen kann. Zweck der gegenwartigen

 Zeilen ist: eine vorläufige übersichtliche Formulirung historischer Thatsachen,

ohne Phrasen.

m) lstachri, p. 92. v lbn Haukal, p. x75. - Mukaddasi, p. 409, 416. -

J äküt, Mu'dschem el-buldin, l, p. 849. - Kazwini, ll, p. x14.

m) lbn Haukal, l. c. Wenn dieser Geograph sagt, des Besitzrecht auf jene

Fabrik komme einem Jeden zu, welcher "lräk beherrsche, so spricht er hier

für seine Zeit olfenbar nur im Sinne der Buweihiden-Emire, welche dnmnls nicht nur

Chüzistän besaßen, sondern in Bagdäd auch die Obergewalt über die Chalifen sich angernaßt

 hatten. Meines Erachtens irrt demnach E. Pariser, Histoire de la Soie, ll,

p. 18x, indem er eben den letzteren für lbn Haukgfs Zeit jenes Besitzthum vindicirL

Mit demselben hing nämlich aiich die Prärugativeder Namensnennung auf Kleidern

 und Stoffen zusammen (s. meine Merkmale etc. p. 304 f.), welche genau solch' ein

Attribut der Souverainetät war, wie das Münzregal: und dies letztere besaßen die Buweihiden

 damals in Bagdiad. Der Chnlife hatte nur den leeren Titel eines Herrschers.
            
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