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sich dazu gezwungen durch die Ueberzahl von Meistern, die in großer vnordnung
einer dem andern das brodt vor dem Mundt abschneiden; auch folgten sie
damit nur dem Beispiele anderer namhaffter Stette, wie Wittenberg, Leipzig, Mag-
deburg, Prag in Beheim, Wien inOsterreich, Nürnberg, Augsburg, Straßburg etc.
Frankfurt habe keine Universität oder hohe Schule, welche dem Gewerbe Nahrung geben
konnten. Dagegen wird daselbst mehr als in allen genannten Städten mit Büchern ge-
handelt, und fast jede Messe würden sie ermahnt, endlich auch eine Ordnung einzu-
führen und dem Unwesen der Stumpler zu steuern. - Mit dieser niemals förmlich
genehmigten, sondern nur, wie es scheint, stillschweigend geduldeten Ordnung trat that-
sächlich die Frankfurter Buchbinderaunft in's Leben, welche erst neun Jahre später die
im Rathe durchgearbeiteten, die ursprünglichen Bestimmungen theils ergänzenden, theils
einschränkenden Artikel erhielt. Nach dem Fettmilch'sehen Aufstande wurde, wie alle
Zünfte, auch diese aufgehoben (1616); 1618 ertheilte der Rath neue Articul vnd
Ordnung der Buchbinder - der Ausdruck Zunft wurde, wie Bücher hetvorhebt,
sorgfältig vermieden - durch welche das Handwerk gänzlich unfrei gemacht. Von da
an bis zur Freigebung der Gewerbe (1864) berichten die Archive über wenig Anderes,
als über Bemühungen, gegen die Uebergrilfe von Grenznachbarn (Buchhändlern) und
gegen die Vermehrung der Meisterzahl Schutzwälle aufzurichten. Von 1837 bis 1868
erwarben 51 Buchbindergesellen das Meister-recht, davon 42 als Sühne von Meistern oder
doch Frankfurter Bürgern, a Sohne von Beisassen und 7 Fremde, welche sich den Weg
durch Heirat mit der Witwe oder Tochter eines Meisters geebnet hatten!
Von der Menge interessanter Einzelheiten, welche diese Schrift bringt, müge
hier nur zweierlei berührt werden. Ueber das Meisterstück setzt Artikel 10 vom Jahre
1580 fest: eine Frankfurter Bibel in Median und eine Kosmographie (Münster) in weißes
Schweinsleder, ferner eine Frankfurter Quartbibel in Leder mit Vergoldung, auch ver-
goldetem Schnitt, endlich ein Frankfurter Neues Testament in Medianfarmat in Per-
gament mit Vergoldung zu binden, alles in Zeit von vierzehn Tagen. 158g werden die
Aufgaben vermehrt und eingehender vorgeschrieben: 1. ein Medien Biblia in schön gantz
rot Leder, vffen Schnitt vnd Bund vergült; z. ein Cosmographia oder Landtafel in gantz
schon weiß Schweinen Leder, so vngeilickt, v9!" dem Schnitt grün; 3. ein Biblia in
Quarxo in kestenbraun (kastanienbraun) Leder, vEen Schnidt vnd Bund vergült; 4. Partes
oder Papier. also langlecht gefalzen, in gelb Leder vnd gestemptft; 5. zwo Octaven mit
zweyen Rücken vnd zweyen Holzschnitten, v5 dem Schnitt vnd Leder vergült. Dies ist
fast unverändert in die Ordnung von 1618 aufgenommen. 1844 aber werden keine be-
stimmten Werke aufgeführt, sondern nur ein Band in Medianfolio, nicht unter 6 bis 8
doppelten Alphabeten stark, ein Band eines Kupferwerkes in groß Medianfolio, ein Quart-
band, ein Octavband, ein Album in Saffian oder Sammt; desto umständlicher sind die
Bestimmungen über die Art der Bindung und der Ausschmückung. - 158g werden die
Arbeitspreise genau aufgezählt, und zwar neben der allgemeinen Taxation noch eine
besondere: Der Juden Tax. Es scheint. dass die Juden nicht nur für den tallmuot,
den zu binden 12 Batzen (48 kr. rhein.) kostete, besondere Binderegeln aufstellten. Auch
ergibt sich, dass keineswegs immer der Meister, sondern meistens die Kundschaft das
Material an Leder, Brettern u. s. w. lieferte. B.
ü
Der sogenannte Feldaltar Karls des Kühnen von Burgund im historischen
Museum zu Bern, eine altvenetianische Altartafel (Diptychon) aus dem
Nachlasse der Königin Agnes von Ungarn. Von Jacob Stammler,
römisch-kathol. Pfarrer in Bern. Mit einer Abbildung in Lichtdruck.
(Sep.-Abdr. aus dem Berner Taschenbuch, 1887.) Bern, Verlag von
Nydegger G: Baumgart, 1888. 8". 232 S. M. 2'5o.
Der ausführliche Titel gibt den lnhalt des interessanten Buches genügend genau
an. Es handelt sich um eine zusammenklappbare Altarrückwand, etwa für eine Privat-
capelle. Jeder der zwei Flügel ist 44 Centimeter hoch und 38 Centimeter breit, die Dis-
position bei beiden gleich. Die Mitte rechts nimmt eine sehr bedeutende Camee ein, um
welche sich fast im Quadrate zwei concentrische, ungleich breite Rahmen mit Bildchen
reihen. Der breite lnnenrahmen enthält 8 (3 + 2 + 3) Bildchen (Scenen aus Jesu und Mariä
Leben) gemalt auf Pergament, der schmale äußere Rahmen hat 14 (4 + z + z + 2 + 4)
eben solche Heiligenbildchen. Der Grund der Gemälde ist Gold, mit kleinen Gruppen
von Perlen und Edelsteinen belebt; wirkliche Perlen bilden auch die Heiligenscheine
und hie und da die Gewandsäume. ln dem äußeren Bilderrahmen wechseln viereckige
Plättchen rothen Jaspis' mit den Bildern ab, während die Bilder der mittleren Gruppe durch
Filigranleistchen von einander und von dem äußeren Rahmen getrennt sind. Eine ebensolche