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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe III (1888 / 9)

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sich dazu gezwungen durch die Ueberzahl von Meistern, die in großer vnordnung 
einer dem andern das brodt vor dem Mundt abschneiden; auch folgten sie 
damit nur dem Beispiele anderer namhaffter Stette, wie Wittenberg, Leipzig, Mag- 
deburg, Prag in Beheim, Wien inOsterreich, Nürnberg, Augsburg, Straßburg etc. 
Frankfurt habe keine Universität oder hohe Schule, welche dem Gewerbe Nahrung geben 
konnten. Dagegen wird daselbst mehr als in allen genannten Städten mit Büchern ge- 
handelt, und fast jede Messe würden sie ermahnt, endlich auch eine Ordnung einzu- 
führen und dem Unwesen der Stumpler zu steuern. - Mit dieser niemals förmlich 
genehmigten, sondern nur, wie es scheint, stillschweigend geduldeten Ordnung trat that- 
sächlich die Frankfurter Buchbinderaunft in's Leben, welche erst neun Jahre später die 
im Rathe durchgearbeiteten, die ursprünglichen Bestimmungen theils ergänzenden, theils 
einschränkenden Artikel erhielt. Nach dem Fettmilch'sehen Aufstande wurde, wie alle 
Zünfte, auch diese aufgehoben (1616); 1618 ertheilte der Rath neue Articul vnd 
Ordnung der Buchbinder - der Ausdruck Zunft wurde, wie Bücher hetvorhebt, 
sorgfältig vermieden - durch welche das Handwerk gänzlich unfrei gemacht. Von da 
an bis zur Freigebung der Gewerbe (1864) berichten die Archive über wenig Anderes, 
als über Bemühungen, gegen die Uebergrilfe von Grenznachbarn (Buchhändlern) und 
gegen die Vermehrung der Meisterzahl Schutzwälle aufzurichten. Von 1837 bis 1868 
erwarben 51 Buchbindergesellen das Meister-recht, davon 42 als Sühne von Meistern oder 
doch Frankfurter Bürgern, a Sohne von Beisassen und 7 Fremde, welche sich den Weg 
durch Heirat mit der Witwe oder Tochter eines Meisters geebnet hatten! 
Von der Menge interessanter Einzelheiten, welche diese Schrift bringt, müge 
hier nur zweierlei berührt werden. Ueber das Meisterstück setzt Artikel 10 vom Jahre 
1580 fest: eine Frankfurter Bibel in Median und eine Kosmographie (Münster) in weißes 
Schweinsleder, ferner eine Frankfurter Quartbibel in Leder mit Vergoldung, auch ver- 
goldetem Schnitt, endlich ein Frankfurter Neues Testament in Medianfarmat in Per- 
gament mit Vergoldung zu binden, alles in Zeit von vierzehn Tagen. 158g werden die 
Aufgaben vermehrt und eingehender vorgeschrieben: 1. ein Medien Biblia in schön gantz 
rot Leder, vffen Schnitt vnd Bund vergült; z. ein Cosmographia oder Landtafel in gantz 
schon weiß Schweinen Leder, so vngeilickt, v9!" dem Schnitt grün; 3. ein Biblia in 
Quarxo in kestenbraun (kastanienbraun) Leder, vEen Schnidt vnd Bund vergült; 4. Partes 
oder Papier. also langlecht gefalzen, in gelb Leder vnd gestemptft; 5. zwo Octaven mit 
zweyen Rücken vnd zweyen Holzschnitten, v5 dem Schnitt vnd Leder vergült. Dies ist 
fast unverändert in die Ordnung von 1618 aufgenommen. 1844 aber werden keine be- 
stimmten Werke aufgeführt, sondern nur ein Band in Medianfolio, nicht unter 6 bis 8 
doppelten Alphabeten stark, ein Band eines Kupferwerkes in groß Medianfolio, ein Quart- 
band, ein Octavband, ein Album in Saffian oder Sammt; desto umständlicher sind die 
Bestimmungen über die Art der Bindung und der Ausschmückung. - 158g werden die 
Arbeitspreise genau aufgezählt, und zwar neben der allgemeinen Taxation noch eine 
besondere: Der Juden Tax. Es scheint. dass die Juden nicht nur für den tallmuot, 
den zu binden 12 Batzen (48 kr. rhein.) kostete, besondere Binderegeln aufstellten. Auch 
ergibt sich, dass keineswegs immer der Meister, sondern meistens die Kundschaft das 
Material an Leder, Brettern u. s. w. lieferte. B. 
ü 
Der sogenannte Feldaltar Karls des Kühnen von Burgund im historischen 
Museum zu Bern, eine altvenetianische Altartafel (Diptychon) aus dem 
Nachlasse der Königin Agnes von Ungarn. Von Jacob Stammler, 
römisch-kathol. Pfarrer in Bern. Mit einer Abbildung in Lichtdruck. 
(Sep.-Abdr. aus dem Berner Taschenbuch, 1887.) Bern, Verlag von 
Nydegger G: Baumgart, 1888. 8". 232 S. M. 2'5o. 
Der ausführliche Titel gibt den lnhalt des interessanten Buches genügend genau 
an. Es handelt sich um eine zusammenklappbare Altarrückwand, etwa für eine Privat- 
capelle. Jeder der zwei Flügel ist 44 Centimeter hoch und 38 Centimeter breit, die Dis- 
position bei beiden gleich. Die Mitte rechts nimmt eine sehr bedeutende Camee ein, um 
welche sich fast im Quadrate zwei concentrische, ungleich breite Rahmen mit Bildchen 
reihen. Der breite lnnenrahmen enthält 8 (3 + 2 + 3) Bildchen (Scenen aus Jesu und Mariä 
Leben) gemalt auf Pergament, der schmale äußere Rahmen hat 14 (4 + z + z + 2 + 4) 
eben solche Heiligenbildchen. Der Grund der Gemälde ist Gold, mit kleinen Gruppen 
von Perlen und Edelsteinen belebt; wirkliche Perlen bilden auch die Heiligenscheine 
und hie und da die Gewandsäume. ln dem äußeren Bilderrahmen wechseln viereckige 
Plättchen rothen Jaspis' mit den Bildern ab, während die Bilder der mittleren Gruppe durch 
Filigranleistchen von einander und von dem äußeren Rahmen getrennt sind. Eine ebensolche
	        
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