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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe III (1888 / 10)

STATUT.

I.

Titel und Aufgabe der Anstalt.

g. 1. Die Kunstgewerbeschule führt den Titel rKunstgewerbeschule

des k. k. österreichischen Museums für Kunst und Industrie: und hat die

Erziehung kunstgebildeter Kräfte für die Bedürfnisse der Kunstgewerbe,

sowie die Heranbildung von Lehrern für den kunstgewerblichen Unterricht,

für das Zeichnen u. s. w., zur Aufgabe.

H.

Gliederung der Anstalt.

ä. 2. Es bilden daher jene Zweige der Kunst, welche die Vorbedingung

eines künstlerischen Schaifens auf gewerblichem Gebiete sind, die Hauptgegenstände

 des Unterrichtes und bedingen die Gliederung der Anstalt.

Diese Zweige sind: die Architektur, die Malerei und die Plastik in ihrer

Anwendung auf die Ausschrnückung der Gebäude und in ihrer Beziehung

und Anwendung auf die Erfordernisse der Kunstgewerbe.

g. 3. Die Kunstgewerbeschule gliedert sich demnach in:

l. die allgemeine Abtheilung.

z. die Fachschulen für:

a) Architektur,

b) Malerei und

c) Plastik

in der im  2 alinea 2 aufgestellten Begrenzung.

3. die Special-Ateliers für einzelne Fächer der Kunsttechnik.

4. das chemische Laboratorium.
            
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