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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe III (1888 / 10)

III. 
Aufgabe und Umfang der einzelnen Schulbestandtheile. 
g. 4. Die allgemeine Abtheilung der Kunstgewerbeschule hat die 
Aufgabe, ihren Schülern jenen Grad von künstlerischer Vorbildung und die 
Kenntnis jener theoretischen Disziplinen zu vermitteln, welche dieselben 
befähigen, nach Absolvirung dieser Abtheilung sich mit Erfolg einem 
Kunsthandwerke zuzuwenden. Auch bietet die genannte Abtheilung den 
absolvirten Zöglingen von hervorragender Befähigung die Möglichkeit des 
Übertrittes in die Fachabtheilungen und Special-Ateliers der Kunstgewerbe- 
schule zur Erlangung höherer künstlerischer Ausbildung. 
An der allgemeinen Abtheilung erhalten auch jene Zöglinge ihre Aus- 
bildung, welche sich dem Lehramte des Freihandzeichnens an Mittelschulen 
widmen und sich zu diesem Zwecke der bezüglichen Lehramtsprüfung unter- 
ziehen wollen. (Letztere müssen sich selbstverständlich vorher mit einem 
Maturitätszeugnisse einer Mittelschule ausweisen.) 
ä. 5. Die Fachschule für Architektur bezweckt die Unterweisung 
in der Styl- und Formenlehre, namentlich hinsichtlich deren Anwendung 
auf dem Gebiete des gesammten Mobiliares und der Geräthe in Holz, Metall, 
Stein, Thon, Glas etc., der textilen Kunstindustrie, sowie hinsichtlich der 
Totalanordnung profaner und kirchlicher lnnenräume. 
g. 6. Die Fachschule für Malerei hat die Aufgabe, die Schüler 
mit den verschiedenen Techniken des Malens, beziehungsweise fachlichen 
Zeichnens vertraut zu machen und deren Farbensinn durch das Studium im 
Malen nach dem Naturmodell zu wecken. 
Die Anwendung der menschlichen Figur, des Thieres, der Pflanze 
und des Ornamentes im Kunstgewerbe für kirchliche und profane Gegen- 
stände, die künstlerische Ausstattung typographischer Werke, das Gesarnmt- 
gebiet der decorativen Malerei zu Zwecken der Ausschmückung einzelner 
Theile oder ganzer Innenräume und Facaden bilden das Gebiet dieser Schule. 
ä. 7. Die Fachschule für Plastik bezweckt die technische und 
künstlerische Ausbildung in der decorativen Plastik in Beziehung zu deren 
Anwendung auf die Bedürfnisse der Kunstgewerbe und umfasst den Fach- 
und Atelierunterricht im Modellieren ornamentaler und iiguraler Objecte in 
Thon und Wachs, z. B. für Kunsttischlerei, Stuccaturarbeiten, Goldschmiede- 
arbeiten, für Arbeiten in Thon, Porzellan etc. 
ä. 8. Die Spezial-Ateliers haben die Aufgabe, fortgeschrittenen 
Zöglingen Gelegenheit zur practischen Ausbildung in einzelnen Zweigen 
der Kunsttechnik zu geben.
	        
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