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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe III (1888 / 10)

III.

Aufgabe und Umfang der einzelnen Schulbestandtheile.

g. 4. Die allgemeine Abtheilung der Kunstgewerbeschule hat die

Aufgabe, ihren Schülern jenen Grad von künstlerischer Vorbildung und die

Kenntnis jener theoretischen Disziplinen zu vermitteln, welche dieselben

befähigen, nach Absolvirung dieser Abtheilung sich mit Erfolg einem

Kunsthandwerke zuzuwenden. Auch bietet die genannte Abtheilung den

absolvirten Zöglingen von hervorragender Befähigung die Möglichkeit des

Übertrittes in die Fachabtheilungen und Special-Ateliers der Kunstgewerbeschule

 zur Erlangung höherer künstlerischer Ausbildung.

An der allgemeinen Abtheilung erhalten auch jene Zöglinge ihre Ausbildung,

 welche sich dem Lehramte des Freihandzeichnens an Mittelschulen

widmen und sich zu diesem Zwecke der bezüglichen Lehramtsprüfung unterziehen

 wollen. (Letztere müssen sich selbstverständlich vorher mit einem

Maturitätszeugnisse einer Mittelschule ausweisen.)

ä. 5. Die Fachschule für Architektur bezweckt die Unterweisung

in der Styl- und Formenlehre, namentlich hinsichtlich deren Anwendung

auf dem Gebiete des gesammten Mobiliares und der Geräthe in Holz, Metall,

Stein, Thon, Glas etc., der textilen Kunstindustrie, sowie hinsichtlich der

Totalanordnung profaner und kirchlicher lnnenräume.

g. 6. Die Fachschule für Malerei hat die Aufgabe, die Schüler

mit den verschiedenen Techniken des Malens, beziehungsweise fachlichen

Zeichnens vertraut zu machen und deren Farbensinn durch das Studium im

Malen nach dem Naturmodell zu wecken.

Die Anwendung der menschlichen Figur, des Thieres, der Pflanze

und des Ornamentes im Kunstgewerbe für kirchliche und profane Gegenstände,

 die künstlerische Ausstattung typographischer Werke, das Gesarnmtgebiet

 der decorativen Malerei zu Zwecken der Ausschmückung einzelner

Theile oder ganzer Innenräume und Facaden bilden das Gebiet dieser Schule.

ä. 7. Die Fachschule für Plastik bezweckt die technische und

künstlerische Ausbildung in der decorativen Plastik in Beziehung zu deren

Anwendung auf die Bedürfnisse der Kunstgewerbe und umfasst den Fachund

 Atelierunterricht im Modellieren ornamentaler und iiguraler Objecte in

Thon und Wachs, z. B. für Kunsttischlerei, Stuccaturarbeiten, Goldschmiedearbeiten,

 für Arbeiten in Thon, Porzellan etc.

ä. 8. Die Spezial-Ateliers haben die Aufgabe, fortgeschrittenen

Zöglingen Gelegenheit zur practischen Ausbildung in einzelnen Zweigen

der Kunsttechnik zu geben.
            
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