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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe III (1888 / 10)


IX.

Lehrmittel.

ä. 28. Als Lehrmittel dienen:

r. Die aus der bezüglichen Dotation der Kunstgewerbeschule auf Grund

des Beschlusses der Lehrerconferenz und mit Genehmigung des

Aufsichtsrathes seitens der Schuldirection angeschalften Lehrmittel

der Schule selbst, welche als solche speciell zu inventarisieren sind;

2. die Sammlungen des k. k. österreichischen Museums für Kunst und

Industrie, hinsichtlich deren Benützung als Lehrmittel sich die

Schuldirection mit der Museumsdirectidn ins Einvernehmen zu

setzen hat.

X.

Leitung der Anstalt.

g. 29. Die unmittelbare Leitung der Kunstgewerbeschule in didaktischpädagogischer

 und administrativer Beziehung führt ein ständiger Director.

Derselbe steht in der VI. Rangsclasse (Stammgehalt 2000 5., Activitätszulage

 800 H. und Functionszulage 800 H.) und wird über Vorschlag des

Ministers für Cultus und Unterricht von Sr. Majestät dem Kaiser ernannt.

Mit der Führung der administrativen Schreib- und Kanzleigeschäfte

der Kunstgewerbeschule unter der Verantwortung der Schuldirection kann

mit Genehmigung des Ministers für Cultus und Unterricht ein Beamter des

österreichischen Museums für Kunst und Industrie betraut werden.

XI.

Lehrkörper.

g. 30. An der Kunstgewerbeschule sind neben dem Director 17 wirkliche

 Lehrstellen systemisiert, von welchen neun in die VIII. Rangsclasse

(mit dem Stammgehalte jährlicher 1200 H. und der Activitätszulage jährlicher

600 H.) und acht in die lX. Rangsclasse (mit dem Stammgehalte jährlicher

1200 H. und der Activitätszulage jährlicher 500 H.) eingereiht werden.

Die Besetzung dieser Lehrstellen erfolgt seitens des Ministers für Cultus

und Unterricht über Vorschlag des Aufsichtsrathes der Kunstgewerbeschule.

Der mit der speciellen Leitung der allgemeinen Abtheilung seitens des

Ministeriums für Cultus und Unterricht betraute Professor bezieht eine

Functionszulage von 800 H. und der mit der speciellen Leitung des Chemischen

 Laboratoriums betraute Professor eine solche von 200 H.
            
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