Skip to main content Jump to sidebar
MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe III (1888 / 10)

LEHRPLAN.

Allgemeine Bestimmungen über Aufgabe und

Gliederung des Unterrichtes.

ä. 1. Die Kunstgewerbeschule des k. k. österreichischen Museums für

Kunst und Industrie hat nach dem Statute die Erziehung kunstgebildeter Kräfte

für die Bedürfnisse der Kunstgewcrbe, sowie die Heranbildung von Lehrern

für den kunstgewerblichen Unterricht, für das Zeichnen etc. zur Aufgabe.

Es bilden daher jene Zweige der Kunst, welche die Vorbedingungen eines

künstlerischen Schaffens auf gewerblichem Gebiete sind, die Hauptgegenstände

 des Unterrichtes und bedingen die Gliederung der Anstalt und des

Unterrichtes.

Diese Zweige sind: die Architektur, die Malerei und die Plastik in ihrer

Anwendung auf die Ausschmückung der Gebäude und in ihrer Beziehung

und Anwendung auf die Erfordernisse der Kunstgewerbe. "

S. 2. Die Kunstgewerbeschule und der Unterricht an derselben gliedert

sich in 1

l. eine allgemeine Abtheilung.

2. die Fachschulen für:

a) Architektur,

b) Malerei und

c) Plastik

in der in  l aufgestellten Begrenzung.

3. Spezial-Ateliers für

a) Ciselirkunst und verwandte Fächer;

b) Holzschnitzerei;

c) Keramik und Emaillage;

d) Spitzenzeichnen;

e) Radiren;

f) Holzschneidekunst.

4. das chemische Laboratorium.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.