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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe III (1888 / 10)

Specielle Bestimmungen über Aufgabe, Lehrstoff

und Lehrvorgang in den einzelnen Schulabtheilungen.



I. Jkllgemeine Abtheilung.

a) Aufgabe und Lehrstoff.

g 3. Dieiallgemeine Abtheilung der Kunstgewerbeschule hat die Aufgabe,

ihren. Schülern jenen Grad von künstlerischer Vorbildung und die Kenntnis

jener theoretischen Fächer zu vermitteln, welche dieselben befähigenfnach

Absolvirung dieser Abtheilung sich mit Erfolg einem Kunsthandwerlte zuzüwenden.

 IAbsoIvirIen Zöglingen von hervorragender Befähigung-istder

Übertritt in die Fachabtheilungen der Kunstgewerbeschule zur Erlangung

höherer künstlerischer Ausbildung ermöglicht. '

 4.. Der Gesammtunterricht an der allgemeinen Abtheilung erfordert

vier Jahre.

ä. 5. An der-allgemeinen Abtheilung erhalten auclLjene Zöglinge ihre

Ausbildung, welche sich dem Lehramte des Freihandzeichnens an Mittelschulen

 widmen und sich zu diesernZwecke der Staatspriifung unterziehen

wollen.

ä. 6. Die Hauptfächer an der allgemeinen Abtheilung sind das Zeichnen

und das Modellieren. i

Das Zeichnen gliedert sich wie folgt:

l. ornamentales Zeichnen, .

z. ligurales Zeichnen, l

3. im letzten Jahre für solche Schüler, welche sich bereits für

ein bestimmtes Fach entschieden haben: Zeichnen fachlicher

Objecte nach Vorlagen, beziehungsweise für Manufacturzeichnen

nach Blumen.

Der Unterricht im Modellieren umfasst:

l. Modellieren von Ornamenten;

2. Modellieren von Figuren;

3. im letzten Jahre Wachsbossieren.
            
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