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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe III (1888 / 10)

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Im ersten Theile haben die Zöglinge einen vorgeschriebenen Lehrgang 
im Ciseliren und getriebener Arbeit, bestehend aus ornamentalen und figu- 
ralen Details zu copieren; bei dieser Gelegenheit werden dieselben mit den 
Eigenschaften und der Behandlung der verschiedenen Metalle und Legie- 
rungen vertraut gemacht. 
Nach Absolvirung des Lehrganges bekommen die Schüler mustergiltige 
Metallgegenstände zum Copieren; die Wahl geschieht mit Rücksicht auf die 
Specialfächer der einzelnen Zöglinge. 
Bei diesen Arbeiten werden die Schüler auf die richtige Anwendung 
der verschiedenen Techniken hingewiesen, und der Vorgang der Ausführung 
eingehend gelehrt, Erläuterungen über Styl und Zweck der betreffenden 
Aufgaben begleiten den ganzen Unterricht. 
Sämmtliche Aufgaben müssen die Schüler zuerst zeichnen und solche 
Obiecte, welche für den Guss bestimmt sind, selbst modellieren. 
Den Übergang zum practischen Atelierunterricht bilden dem Special- 
fach des Schülers entsprechende Aufgaben. bei denen die Anforderungen, 
welche an die einzelnen Gegenstände geknüpft sind, erklärt werden. 
Mit der kunstgerechten Ausführung der gelungenen Compositionen be- 
ginnt der practische Atelierunterricht, und wenn sich der Schüler bei 
letzteren Aufgaben gut bewährt hat, so wird demselben die Gelegenheit geboten, 
mit Genehmigung des Fachprofessors Aufträge zu übernehmen und unter 
dessen Aufsicht auszuführen. 
Der Fachprofessor kann die Zöglinge im Interesse ihrer Ausbildung 
auch an seinen Privataufträgen theilnehmen lassen. 
g. 26. Für die Schüler ist der Besuch der Vorlesungen über gewerb- 
liche Chemie, Kunstgeschichte und Kunsttechnik ausnahmslos, ferner über 
Geräthelehre und der Besuch des Actzeichnens für jene Schüler, welche der 
Fachprofessor dazu bestimmt, obligat. 
ä. 27. Als Vorbedingung für die Aufnahme ist außer den allgemeinen 
Erfordernissen (ä. 13 des Statutes) der Nachweis über die Fertigkeit im 
ornamentalen und figuralen Zeichnen und Modellieren, ferner über die Kenntnis 
der Prujections- und Schattenlehre, der Perspective, der allgemeinen Formen- 
lehre und Anatomie erforderlich. 
Für Goldarbeiter ist zur Aufnahme die Kenntnis der theoretischen 
Hilfswissenschaften nicht in demselben Grade nöthig. 
Im Allgemeinen ist wünschenswert, dass der Aufzunehmcnde Vor- 
kenntnisse im Ciseliren oder Graviren etc. besitzt. 
b) Special-Atelier für Holzschnitzerei. 
ä. 28. Dieses Special-Atelier hat die Aufgabe, das Holzschnitzen für die 
Zwecke des Kunstgewerbes zu lehren.
	        
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