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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe III (1888 / 10)

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reichischen Spitzenindustrie, das ist mit Kaufleuten, Fabrikanten etc., aus- 
schließlich rnit dem Entwerfen von Spitzendessins unter Zugrundelegung guter 
alter Spitzenmuster zu beschäftigen. 
ä. 37. Dieses Atelier steht in Verbindung mit dem Special-Atelier der 
Architekturschule. 
g. 38. Um zwischen dem Entwerfen und der Ausführung der Spitzen- 
muster die für deren künstlerische und technische Veredlung nothwendige 
Verbindung der hiebei betheiligten Kräfte herzustellen, steht mit dem Atelier 
ein von demselben Professor geleiteter practischer Spitzen, Näh- und Klöppel- 
curs in Verbindung. 
g. 39. Der Unterricht läuft ohne Unterbrechung durch die Hauptferien 
fort. Während der Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertage, sowie an Sonn- 
und Feiertagen findet kein Unterricht statt. 
Dem Leiter des Ateliers ist gestattet, einzelnen Frequentanten einen 
jährlichen einmaligen Urlaub bis zur Dauer von 14 Tagen zu ertheilen. 
ä. 40. Der Leiter des Ateliers entwirft das Programm desselben und 
ist für dessen Durchführung verantwortlich. 
Demselben steht die Aufnahme und Entlassung der Frequentanten, die 
Zuweisung und Überwachung ihrer Arbeiten und die Bestimmung über die 
Höhe ihrer Entlohnung zu. 
ä. 4x. Das Programm und das Regulativ des Unterrichtes unterliegt der 
Genehmigung des k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht. 
S. 42. Der Leiter des Ateliers bestimmt die Lehrmittel und Muster- 
objecte und besorgt deren Anschaiiung aus einem bei der Handcassa der 
k. k. Kunstgewerbeschule zu diesem Zwecke angewiesenen und alljährlich am 
Jahresschlusse zu verrechnenden Pauschale. 
Auch die übrige Geld- und Cassagebarung hinsichtlich der für die 
Zwecke des Unterrichtes verwendeten Summen erfolgt im Wege der Hand- 
cassa der k. k. Kunstgewerbeschule. 
ä. 43. Die für das Atelier bestimmten Lehrmittel werden Eigenthum 
der Kunstgewerbeschule und als solche dort inventarisiert. Der Ankauf der 
für den Unterricht nothwendigen alten und neuen Spitzenmuster jedoch ge- 
schieht im Einvernehmen mit der Direction des k. k. österreichischen Museums, 
in dringlichen Fällen auch nach eigenem Ermessen und unter Verantwortlichkeit 
des Leiters. Derlei Muster werden der Sammlung des k. k. österreichischen 
Museums inventarisch einverleibt. 
ä. 44. Der Leiter verfügt über die von den Frequentanten des Ateliers 
angefertigten Entwürfe von Spitzenmustern, welche bis auf weiteres an alle, 
an der Hebung der Spitzenindustrie betheiligten Factoren direct und unent- 
geltlich abgegeben werden; ausgenommen sind hievon jene Entwürfe, welche 
der Leiter des Ateliers über specielle und private Bestellung selbst anfertigt,
	        
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