C.
Instruction für den Unterricht in den theoretischen
Fächern.
I. Unterricht in der Styllehre.
g. 62. Der Unterricht in der Styllehre zerfällt in fünfGruppen, und zwar:
l. Leder, Bucheinbände, Buchausstattung, Lederarbeit etc.,
2. Gewebe, Stickereien, Spitzen etc.,
3. Holz, Möbel, Schnitzarbeiten, lntarsia etc.,
4. Metall, Silber, Gold, Eisen, Bronze, Email etc.,
5. Glas und Thon.
ä. 63. Zum Besuche der Vorträge über eine oder mehrere der genannten
Gruppen sind iene Schüler der Fachabtheilungen verpflichtet, denen dies mit
Rücksicht auf ihren gewählten Beruf von dem betreffenden Fachprofessor
aufgetragen wird.
Ein weiterer Curs über Schriften und Heraldik (Schriftformen, Initialen,
Schilder, Wappen etc.) ist für alle Fachschüler obligat.
g. 64. Der Zweck des Unterrichtes in der Styllehre, welcher bei wö-
chentlich 6 Stunden in einjährigem Turnus nach Bedarf alle oder einzelne
Gruppen umfasst, ist, die Schüler mit dem ganzen Gebiete der kunstgewerbÜ
lichen Formen und Erzeugnisse in den einschlägigen Fächern bekannt zu
machen und ihnen hiebei die verschiedenfältige Bedeutung des Ganzen und
der einzelnen Theile der Objecte nach Material, Ausführung, kirchlicher und
profaner Bestimmung, Zeit der Entstehung etc. klarzumachen.
ä. 65. Die Schüler werden auch hier gehalten, ein Manuscript zu führen,
und sich die wichtigsten Typen durch Skizzen zu eigen zu machen, während
die Detail-Durcharbeitung des gesammten einschlägigen Materiales Aufgabe
des Fachstudiurns an den einzelnen Fachabtheilungen bildet.
g. 66. Mit der Abhaltung der angeführten Curse sind zwei Lehrkräfte
und zwar eine in der allgemeinen Abtheilung, und eine in den Fachschulen
zu betrauen.
II. Unterricht in der Kunstgeschichte.
ä. 67. Der Unterricht in der Kunstgeschichte umfasst drei Jahrescurse:
1. Allgemeine Kunstgeschichte des Alterthums und des Mittelalters,
z. allgemeine Kunstgeschichte von der Renaissance bis auf die
Gegenwart,
3. Geschichte der Kunsttechnik.