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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe III (1888 / 10)

d) Rechtwinklige Proiectionen, mit vorhergehender Erläuterung der

Pyramiden, Prismen, Kegel und Cylinder in den verschiedensten

Lagen zu den Proiectionsebenen neben Schnitten und Netzen dieser

Körper, stets mit Betonung aller jener Momente, welche bei der

Darstellung architektonischer und kunstgewerblicher Obiecte, sowie

ihrer Details später verwertet werden können.

e) Entstehung und Darstellung der Rotationskörper, namentlich Kugel,

Ellipsoid, Wulst und Einziehung. Ebene Schnitte an dieselben,

und soweit möglich, annäherungsweise Abwicklung von Theilen

der Oberllächen.

f) Zusammenstellungen und Durchdringungen der obengenannten

ebenllächigen und runden Körper, und zwar in solchen Combinationen,

 wie sie die kunstindustrielle Praxis am häufigsten aufweist.



ä. 79. Die Durchführung der Aufgaben hat mit unbedingtem Ausschlussc

aller zeitraubenden Methoden und Constructionen zu geschehen; die Darstellung

 an und für sich mit einfachen Mitteln.

Zweiter Jahrgang.

(Wöchentlich zwei Vortrags- und vier Zeichen-Übungsstunden.)

g. 80 umfasst die Lehre von der Bestimmung der Schatten, sowie von

der Perspective.

Schattenlehre.

g. 81.

a)

b)

Erläuterungen über Schlag- und Selbstschatten und ihre Bestimmung,

 kurze Wiederholung der hiehergehörigen, bei der Projectionslehre

 besprochenen Beispiele. Einiges über Beleuchtungserscheinungen

 im Allgemeinen (Kern- und Halbschatten, Contraste,

Reflexe etc.)

Bestimmung derjenigen Schatten, welche bei parallel einfallenden

Lichtstrahlen von Linien und ebenen Figuren in verschiedensten

Lagen auf die Projectionsebene geworfen werden,

Streich- und Berührungsebenen an verschiedenen Körperformen

und Zusammenstellungen in ihrer Eigenschaft als schattenbestimmende

 Ebenen. Constructive Erzeugung von Selbst- und Schlagschattengrenzen

 bei Annahme paralleler Lichtstrahlen (Pyramiden,

Prismen, Kegel, Cylinder, Rotationskörper, Durchdringungen und

Körperzusammenstellungen), bei den einzelnen Aufgaben gleichzeitig

 auch Hinweis auf die früher erwähnten Gesetze der Beleuchtung

 von Flächen.
            
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