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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe III (1888 / 10)

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der Kunstgewerbeschule eintreten zu können. Es hat sich aber im Laufe

der Jahre herausgestellt, dass eine Sichtung der Talente wünschenswerth

sei, damit nur wirklich begabte Schüler die Kunstgewerbeschule durchmachen,

 um als wirkliche Künstler für das Kunstgewerbe in die Praxis

überzugehen. Die Industrie kann aber auch zeichnende Kräfte von minderer

 Begabung und minderer Ausbildung verwenden und vielleicht in

der Mehrzahl. Diese nun so weit auszubilden, als hiefür nöthig erscheint,

ohne sie doch die langen Jahre noch in der Kunstgewerbeschule festzuhalten,

 das ist fortan die Aufgabe der nunmehrigen w-allgemeinen Abtheilungu.

 Es ist dabei vorzugsweise an Zeichner für das Textilfach

gedacht; sie sollen fortan von hier aus direct in die Fabriken übergehen

können. Inwiefern nun für sie die Lehrgegenstände erweitert worden sind

- wir betonen dabei insbesondere die Stillehre und das Zeichnen und

Malen von Blumen - darüber gibt der Lehrplan in ausführlicher Weise

die Auskunft.

Noch Eines wollen wir bemerken, das ist die im neuen Statut vorgeschriebene

 Ernennung eines ständigen Directors statt des im zweijährigen

 Turnus wechselnden. Ein solcher Wechsel ist vielleicht das

Richtige für eine Akademie der Künste, wo die Geschäfte des Rectors

mehr formeller Natur sind, das Wesentliche aber _in der Individualität

der Professoren und in der freien Entwickelung der Schüler liegt. Gerade

hier wäre ein künstlerischer Zwang nicht am Orte. Ganz anders an

einer Kunstgewerheschule mit der Stellung einer Mittelschule, wo der

Unterricht bereits in früheren Jahren beginnt, die Zahl der Schüler

größer, die Talente im Durchschnitt geringer, die Ziele von praktischer

Art sind. Hier ist eine mehr einheitliche künstlerische Disciplin nothwendig,

 eine Leitung, welche strenge über den Gang der Bildung wacht

und das Ziel stets im Auge behält. Und eine solche Leitung ist nur

möglich, wenn sie eine ständige ist. -Es ist dabei nicht zu übersehen,

dass das neue Statut auch eine Ueberwachung der allgemeinen Abtheilung

durch Professoren der Fachabtheilungen anordnet, eine Anordnung, welche

aus demselben Motiv um der Einheit willen getroffen worden.

Alle diese Veränderungen -und andere, die wir unerwähnt lassen -

sind aus den Erfahrungen von nunmehr zwanzig Jahren hervorgegangen.

Sie bedeuten also nicht Versuche, die sich erst erproben sollen. Und so

werden sie wohl für eine gute Reihe von Jahren vorhalten, bis der

Wechsel der Zeit wieder andere Bedürfnisse hervorruft.

Die Kunstgewerbe-Ausstellung in München.

Von J. v. Falke.

Uns gebricht es an Raum zu einem ausführlichen Berichte über

die deutsche Kunstgewerbe-Ausstellung in München. Ebensowenig aber

dürfen wir nach den Tendenzen unserer Zeitschrift ein Ereigniss von
            
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