Skip to main content Jump to sidebar
MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XII (1877 / 136)

mit den unter in), b) und c) angegebenen Grössenverhältnissen je ein Preis von 50 Mark.

ll. Für sonstige Wauduhren. l. Für Gehäuse (Schilde) mit Schnitzwerk und mit oder

ohne Vorrichtung für Kukuk etc.: a) für Uhren mit einem Zifferblatt-Durchmesser von

g'5 Ctm. ein Preis von too Mark; b) für Uhren mit einem Zifferblatt-Durchmesser von

t3'5 Ctm. ein Preis von too Mark. 2. Für Gehäuse ohne Schnitzwerk (mit oder ohne

Vorrichtung für Kukuk etc.): a) mit Bemalung für Uhren mit einem Zifferblatt-Durchmesser

 von 9'5 Ctm. und desgleichen mit einem solchen von r3'5 Ctm. je ein Preis von

75 Mark; b) ohne Bemalung für Uhren mit ZilTerblatt-Durchmesser von 9'5 Ctm. und

desgleichen mit einem solchen von t3'5 Ctm. je ein Preis von 4o Mark.

B. Für Gehäuse von Standuhren mit einem Zifferblatt-Durchmesser von t3'5 Ctm.

mit oder ohne Vorrichtung für Kukuk etc.: i. mit Schnitzwerk ein Preis von 150 Mark;

2. ohne Schnitzwerk ein Preis von 75 Mark.

lll. Bei den Gehäusen ohne Schnitzwerk ist vorausgesetzt, dass dieselben einzig

durch Drechsler! und Schreinerarbeit erstellbar sind, wobei jedoch die etwaige Benutzung

von Holzmosaiken, kleineren im Handel beziehbaren geschnitzten Ornamentstücken etc

nicht ausgeschlossen sein soll. - lV. Die Entwürfe sind in natürlicher Grüsse der Ge-I

hause auszuführen. - V. Jeder Entwurf ist mit einem Zeichen oder Motto zu versehen,

welches auf der Adresse eines verschlossen mit einzusendenden Briefes angegeben ist,

während der Einschluss den Namen und Wohnort des Bewerbers anzugeben hat. -

Vl. Die einkommenden Arbeiten werden in der grossherzoglichen Mundes-Gewerbehalle

zur ötTenlichen Ausstellung gebracht werden. - Vll. Das Preisgericht besteht aus den

Herren J. Durrn, Professor der Architektur an der Polytechnischen Schule in Karlsruhe;

G. Kachel. Professor und Vorstand der Kunstgewerbeschule daselbst; F. Moest, Bildhauer

 und Professor an letztgenannter Anstalt. - Vlll. Die Entwürfe, welche durch

Preise ausgezeichnet worden sind, gehen mit der Auszahlung der Preise in das Eigenthum

 des Staates über und wird deren Benutzung den Gewerbetreibenden gestattet werden.

Die übrigen Entwürfe, über deren käufliche Erwerbung sich das Handelsministerium mit

den Preisbewerbern nicht etwa verständigt, werden letzteren kostenfrei zurückgesendet.

(Stlhtllell für Holzschnltzeroi.) Der mahrische Landesausschuss hat -- wie die

v-Brünner Zeitung: berichtet - dem Gemeinderathe der Stadt NVallachisch-Meseritsch

 die vom hohen Landtage zur Gewährung von to Stipendien zu 50 H. an Schüler

der dortigen Holzschnitzereischule für das Jahr 1877 aus dem Landesfonds bewilligte

Subvention von Soo fl. auszahlen lassen.

Wie die v-Buzner Ztg." berichtet, wurde zu Peru in Fassa vermittelst Staatssubvention

 von 200 t]. jährlich eine Zeichenschule errichtet, um der Schnitzarbeit in Holz,

wofür in jenem Thale sich gute Anlagen linden, Aufschwung zu geben.

Der Herr Handelsminister hat sich bestimmt gefunden, an die Lehrwerkstatte

für Holzschnitzerei in Mondsee eine Lehrkraft für Zeichnen und Modelliren zu berufen,

und hiefür den Herrn Heinrich Meister, Bildhauer in Wien, ausersehen.

(Ein Württembergischer Kunstgawerbovarein) hat sich in Stuttgart cona

stituirt und zunächst einen provisorischen Verwaltungsausschuss aus to Mitgliedern, dem

das Recht der Couptation bis zu I5 zustehen sollte, gewählt. Das Mandat dieses Aus-Schusscs

 soll mit der spätestens im Marz 1877 einzuberufenden Generalversammlung

wieder erlöschen und erst dann der statutarische Plenarausschuss von 24 Mitgliedern gewählt

 werden. Der württembergische Kunstgewerbeverein stellt sich die Aufgabe, durch

BeschatTung der Hilfsmittel, welche Kunst und Wissenschaft ,dem Kunstgewerbe bieten,

und durch Erleichterung der Benutzung derselben, sowie durch Veredelung des Geschmacks

 auf die Vervollkommnung der Erzeugnisse in "dieser Richtung hinzuwirken.

Diese Aufgabe verfolgt der Verein durch: 1. Förderung oder Veranstaltung von Ausstellungen;

 z. Förderung und Unterstützung bestehender Zeitschriften kunstgetvcrblichen lnhalts;

 3. Vermittlung von kunstgewerblichen, im Privatbesitzc befindlichen Gegenständen

älterer Zeit an einzelne Gewerbetreibende etc.; 4. Prcisausschreibungen; 5. Besorgung

von Abgüssen und Zeichnungen musterhaiter Originale; 6. Verlosungen kunstgewerblicher

Arbeiten von Mitgliedern; '7. Abhztltung kunstwissenschaftlicher Vorträge und Besuche

kunstgewerblicher Sammlungen und Anstalten; 8. Förderung der Benutzung der vorhandenen

 Fachbibliotheken durch die Gewerbetreibenden; g. Anbahnttngcn von Buiehungen

zu anderen kunstgewerblichen Vereinen und Corporationen. Der Beitrag der Mitglieder

beträgt neben einer Aufnahmegebühr von 3 Mark jahrlich 6 Mark. Vereine haben einen

Jahresbeitrag von soviel zu Reichspfennig zu zahlen, als deren Mitgliederzahl beträgt,

jedenfalls nicht unter to Mark. Für Zöglinge höherer Lehranstalten und für Gewerbsgehilfen

 werden Halbjahrskarten "a I Mark ausgegeben.

(Prähistorische Funde. Aus Madras wird die Entdeckung interessanter Alterthümer

 gemeldet, die angeblic der vorassyrischen Periode angcltüren. Verstcinerte

menschliche Leichen, ungeheure Urnen, in welchen die Leichen der Eingebornen vor der

Zeit der Brahminen verbrannt wurden, merkwürdige irdene Gefasse und mannigfache
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.