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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XII (1877 / 136)

mit den unter in), b) und c) angegebenen Grössenverhältnissen je ein Preis von 50 Mark. 
ll. Für sonstige Wauduhren. l. Für Gehäuse (Schilde) mit Schnitzwerk und mit oder 
ohne Vorrichtung für Kukuk etc.: a) für Uhren mit einem Zifferblatt-Durchmesser von 
g'5 Ctm. ein Preis von too Mark; b) für Uhren mit einem Zifferblatt-Durchmesser von 
t3'5 Ctm. ein Preis von too Mark. 2. Für Gehäuse ohne Schnitzwerk (mit oder ohne 
Vorrichtung für Kukuk etc.): a) mit Bemalung für Uhren mit einem Zifferblatt-Durch- 
messer von 9'5 Ctm. und desgleichen mit einem solchen von r3'5 Ctm. je ein Preis von 
75 Mark; b) ohne Bemalung für Uhren mit ZilTerblatt-Durchmesser von 9'5 Ctm. und 
desgleichen mit einem solchen von t3'5 Ctm. je ein Preis von 4o Mark. 
B. Für Gehäuse von Standuhren mit einem Zifferblatt-Durchmesser von t3'5 Ctm. 
mit oder ohne Vorrichtung für Kukuk etc.: i. mit Schnitzwerk ein Preis von 150 Mark; 
2. ohne Schnitzwerk ein Preis von 75 Mark. 
lll. Bei den Gehäusen ohne Schnitzwerk ist vorausgesetzt, dass dieselben einzig 
durch Drechsler! und Schreinerarbeit erstellbar sind, wobei jedoch die etwaige Benutzung 
von Holzmosaiken, kleineren im Handel beziehbaren geschnitzten Ornamentstücken etc 
nicht ausgeschlossen sein soll. - lV. Die Entwürfe sind in natürlicher Grüsse der Ge-I 
hause auszuführen. - V. Jeder Entwurf ist mit einem Zeichen oder Motto zu versehen, 
welches auf der Adresse eines verschlossen mit einzusendenden Briefes angegeben ist, 
während der Einschluss den Namen und Wohnort des Bewerbers anzugeben hat. - 
Vl. Die einkommenden Arbeiten werden in der grossherzoglichen Mundes-Gewerbehalle 
zur ötTenlichen Ausstellung gebracht werden. - Vll. Das Preisgericht besteht aus den 
Herren J. Durrn, Professor der Architektur an der Polytechnischen Schule in Karlsruhe; 
G. Kachel. Professor und Vorstand der Kunstgewerbeschule daselbst; F. Moest, Bild- 
hauer und Professor an letztgenannter Anstalt. - Vlll. Die Entwürfe, welche durch 
Preise ausgezeichnet worden sind, gehen mit der Auszahlung der Preise in das Eigen- 
thum des Staates über und wird deren Benutzung den Gewerbetreibenden gestattet werden. 
Die übrigen Entwürfe, über deren käufliche Erwerbung sich das Handelsministerium mit 
den Preisbewerbern nicht etwa verständigt, werden letzteren kostenfrei zurückgesendet. 
(Stlhtllell für Holzschnltzeroi.) Der mahrische Landesausschuss hat -- wie die 
v-Brünner Zeitung: berichtet - dem Gemeinderathe der Stadt NVallachisch-Mese- 
ritsch die vom hohen Landtage zur Gewährung von to Stipendien zu 50 H. an Schüler 
der dortigen Holzschnitzereischule für das Jahr 1877 aus dem Landesfonds bewilligte 
Subvention von Soo fl. auszahlen lassen. 
Wie die v-Buzner Ztg." berichtet, wurde zu Peru in Fassa vermittelst Staats- 
subvention von 200 t]. jährlich eine Zeichenschule errichtet, um der Schnitzarbeit in Holz, 
wofür in jenem Thale sich gute Anlagen linden, Aufschwung zu geben. 
Der Herr Handelsminister hat sich bestimmt gefunden, an die Lehrwerkstatte 
für Holzschnitzerei in Mondsee eine Lehrkraft für Zeichnen und Modelliren zu berufen, 
und hiefür den Herrn Heinrich Meister, Bildhauer in Wien, ausersehen. 
(Ein Württembergischer Kunstgawerbovarein) hat sich in Stuttgart cona 
stituirt und zunächst einen provisorischen Verwaltungsausschuss aus to Mitgliedern, dem 
das Recht der Couptation bis zu I5 zustehen sollte, gewählt. Das Mandat dieses Aus- 
Schusscs soll mit der spätestens im Marz 1877 einzuberufenden Generalversammlung 
wieder erlöschen und erst dann der statutarische Plenarausschuss von 24 Mitgliedern ge- 
wählt werden. Der württembergische Kunstgewerbeverein stellt sich die Aufgabe, durch 
BeschatTung der Hilfsmittel, welche Kunst und Wissenschaft ,dem Kunstgewerbe bieten, 
und durch Erleichterung der Benutzung derselben, sowie durch Veredelung des Ge- 
schmacks auf die Vervollkommnung der Erzeugnisse in "dieser Richtung hinzuwirken. 
Diese Aufgabe verfolgt der Verein durch: 1. Förderung oder Veranstaltung von Ausstel- 
lungen; z. Förderung und Unterstützung bestehender Zeitschriften kunstgetvcrblichen ln- 
halts; 3. Vermittlung von kunstgewerblichen, im Privatbesitzc befindlichen Gegenständen 
älterer Zeit an einzelne Gewerbetreibende etc.; 4. Prcisausschreibungen; 5. Besorgung 
von Abgüssen und Zeichnungen musterhaiter Originale; 6. Verlosungen kunstgewerblicher 
Arbeiten von Mitgliedern; '7. Abhztltung kunstwissenschaftlicher Vorträge und Besuche 
kunstgewerblicher Sammlungen und Anstalten; 8. Förderung der Benutzung der vorhan- 
denen Fachbibliotheken durch die Gewerbetreibenden; g. Anbahnttngcn von Buiehungen 
zu anderen kunstgewerblichen Vereinen und Corporationen. Der Beitrag der Mitglieder 
beträgt neben einer Aufnahmegebühr von 3 Mark jahrlich 6 Mark. Vereine haben einen 
Jahresbeitrag von soviel zu Reichspfennig zu zahlen, als deren Mitgliederzahl beträgt, 
jedenfalls nicht unter to Mark. Für Zöglinge höherer Lehranstalten und für Gewerbs- 
gehilfen werden Halbjahrskarten "a I Mark ausgegeben. 
(Prähistorische Funde. Aus Madras wird die Entdeckung interessanter Alter- 
thümer gemeldet, die angeblic der vorassyrischen Periode angcltüren. Verstcinerte 
menschliche Leichen, ungeheure Urnen, in welchen die Leichen der Eingebornen vor der 
Zeit der Brahminen verbrannt wurden, merkwürdige irdene Gefasse und mannigfache
	        
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