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Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIII (1878 / 149)

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6. dass aber, sobald die geringste Rechtsfrage in einer Musterschutz-Angelegenheit

 mitspielt, ganz verschiedene, in ihrem Wirkungskreise

heterogene Behörden zu entscheiden haben;

7. dass demgemäss die verschiedenartigsten Gesetze sowohl im Processual-Verfahren,

 als auch bei Entscheidungen in merito zur Anwendung

kommen; '

8. dass die Urheberrechte keineswegsklaalund deutlich präcisirt sind,

so dass bei gerihjgster gAbänderuhg von. Nebensächlichem, die

Hauptform selbst oder das Charakteristische derselben schutzlos

g werden kann; V b _, 7

9. dass keineswegs imlösterreichisichen Gesetze der. Vvermögensrechtliche

" Schutze einer - geistigen" jbroductiven Thätigkeit principiells betont

erscheint} d ' '

10. dass die Aufstellung eines Systems fehlt, welches bei der Eigenartigkeit

 der Verletzungen des Musterschutzes die allgemeinen Rechtsgrundsätze

 und deren Anwendung entsprechend modiflcirt:

hat die unterfertigte Gesellschaft das im Jahre 1876 erschienene deutsche

Musterschutigeseä einer eingehenden Prüfung unterzogen", und in der hier

beiliegenden Denkschrift ihre Meinung dahin aussprechen zu müssen

geglaubt, dass das deutsche Musterschutzgesetz alle die oben erwähnten,

dem österreichischem Gesetze anhaftenden Mängel in yorzüglicherweise

beseitigt. 1' ' ' i"!

ITT-Nachdem aus dem Gesagten erhellt, dass der Musterschutz in

'-' Oesterfeich höchst unzureichend ist, und das unbefugte gegenseitige

Naclrbilden erleichtert, und so zu sagen dem Hausdiebstahl,"'_dem

" "geiäliilichsten- seiner Art, z. B. durch zu kurze Schutzfrist keinen

Einhalt zu thun im Stande ist ; ' ' ' " '

m2; nachdem unter so bewandten Umständen jeder Etzeuger abgeschreckt

- .. wkerdm muss, Mühe, Zeit und Geld auf die Erzeugung von Originalr

 - "Modellen und Mustern zu verwenden, und demgemäss alle die Schulen

und Institute, welche zur Hebung von Kunst und Industrie geschaffen

, worden sind, unter diesen Verhältnissen zu leiden haben,

3. "nachdem. eben in Folge dieser Verhältnisse gar nicht5 abzusehen ist,

. wfie Fdie Industrie zu der ihr so nothwendigen Selbständigkeit und

. Ünaßhägigigkeit gelangen soll, trotzdem ihr anderseits durch die oben-"1

 erwähnten Fachschulen und Institute aller Art die reichlichsten Hilfsmittel

 hiezu gegeben wären; ' 4- ' '

1-3." nachdem auch Jdasmoralische Prinzip der Achtung vor einem Erfolge

einer:  productiven Thätigkeit im Volksbewusstsein rege

_ _ ggmaqxjtfgndxder-VLOIIR der Arbeit durch einM-irksames, den Bedürfnissen

 entsprechendes Musterschutzgesetz gesichert werden soll;

5_ nachdem ferner bei dcixrlustandekommendes deutschen Gesetzes

die ersten Capacitaten Deutschlands sowohl in Bezug auf Kunst, In-
            
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