dustrie, Gewerbe, Handelsstand alsljurisprudenz, als auch sämmtliche
Handelskammern mitgewirkt haben, somit von höchstberechtigter sach-
verständiger Seite die respectiven Ansichten und Erfahrungen darin
niedergelegt erscheinen";
6. nachdem insbesonders Elsass-Lothringen, dessen Industrie seinerzeit
das strenge französische Musterschutzgesetz durch Erfahrung würdigen
gelernt und daher auf das Zustandekommen des neuen deutschen Ge-
setzes auf das Nachdrücklichste gedrungen hat, so stellt die gefertigte
Gesellschaft die Bitte:
Ein hohes Haus möge nach Prüfung der beigegebenen Denkschrift
die respectiven Ressort-Ministerien auffordern, die Principien des deutschen
Musterschutzgesetzes in Oesterreich zu adoptiren und gleichlautende Ge-
setzesbestimmungen zur Vorlage zu bringen.
Hir die Gzullxckaß zur Fünfer-urig der Brann-lmiultn":
in W701
Edmund Graf Zichy,
Präsident.