MAK

Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIII (1878 / 149)

dustrie, Gewerbe, Handelsstand alsljurisprudenz, als auch sämmtliche 
Handelskammern mitgewirkt haben, somit von höchstberechtigter sach- 
verständiger Seite die respectiven Ansichten und Erfahrungen darin 
niedergelegt erscheinen"; 
6. nachdem insbesonders Elsass-Lothringen, dessen Industrie seinerzeit 
das strenge französische Musterschutzgesetz durch Erfahrung würdigen 
gelernt und daher auf das Zustandekommen des neuen deutschen Ge- 
setzes auf das Nachdrücklichste gedrungen hat, so stellt die gefertigte 
Gesellschaft die Bitte: 
Ein hohes Haus möge nach Prüfung der beigegebenen Denkschrift 
die respectiven Ressort-Ministerien auffordern, die Principien des deutschen 
Musterschutzgesetzes in Oesterreich zu adoptiren und gleichlautende Ge- 
setzesbestimmungen zur Vorlage zu bringen. 
Hir die Gzullxckaß zur Fünfer-urig der Brann-lmiultn": 
in W701 
Edmund Graf Zichy, 
Präsident.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.