MAK

Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIII (1878 / 149)

Aus den Berichten der einzelnen Commissionen geht hervor, dass 
Anfangs der Berathungen die Meinungen nach den verschiedenartigsten 
Richtungen divergirten, schliesslich aber alle Anträge und Fassungen 
nahezu einstimmig angenommen worden sind. 
Dies vorausgeschickt, machte sich nach dem Erscheinen des neuen 
deutschen Gesetzes zuerst in Oesterreich die Bronce-lndustrie-Gesellschaft 
an der Hand des vortrefflichen Commentars des Professor Damb ach 
an das gewissenhaiteste, vergleichende Studium beider Gesetze. Das 
Resultat dieser Prüfungen [wurde in einer! Denkschrift zusammengefasst, 
welche von Seite obiger! Gößmtißägff fijrfliai!  publicirt und den 
betretTenden Ressort-Ministerien, sämmtlichen Handelskammern und dem 
niederösterreichischen Gewerbeverein übergeben wurde. 
Ein sichtlicher Erfolg dieser Anregung ist nur bei dem nieder- 
österreichisvchen Qelvyerbevereirxkzu Tage g treten, welcherwiy  yetracht 
der  Gegensfandeägl gleiq fahllsme ein e 'A',o Tective 
Prüfung "dem, neuen heütseirep 'Gese_fuz_e_[sö)vohli v l Ä JA", 
Jingeäetz irCbrnitejals e 6h lnder Abtheilfxng K__ _, , __ _ 
Ve a ngslrstlie i Werden liesjshzsddass nach  sen,llvllliti_eiryfe'lni' 
, l Wäsernszexzeehranylere 5. aßen lßjyjiiabsizhliessiexfdeliiy 
Verarbeiten auch" "im Plenum ae} Beschl e " Ä gereist "segm-if 
das deutsche Muslterschutzgesetz, mit", alle _ q Ä " ' 
riebensjalehliichen stilistischen 'Aenderungen, der Regieirxgng _ 
inllÖeTslÜeirälich anzuerhpfehlen. "i V i" "i ' i ' 
   
 
 
   
  
 
 
 
Dies i ist die ziveite näustriellerkiiirperschaft, undzviarvoni: ' I 
unberechtigter Vizeaeemng, Welche auflGrund eines selbständigen-Mol i, 
Berichtes; lrespective Refemtes, igleichfalls sich für dieEinfihjning des 
deutschen Gesetzes ausgesprochen hat, K, 1 ' v ' 1""  4 
' (Äbef, auch die Regiening selbst hatte schon vor mehreren Vjaliren, 
lange Vivdr dieYm"Ersc:hein_en' "des neuen deutschen{Musteursehutzgesetzes 
thäillvveise "dieyifnitiativewihi lvauncto Mustersehuvtz ergriffen, indem sie_'die 
verschiedenen Handelskammern aulforderte, sich über das österreichische" 
Mustersdhutzsystem zu äussernf ' v 5 '  ' g ' i _ 
' "Üievon einzelneri'Handelskainmetni'einlaufehden Berichte haben, 
sich irnÖrosseni undjcänzenxiviehrtuber Märkenschutz; 'urid_Privilegiums'- 
wesen ausgesprochen, als über (die speciell_e"Frage desjMustej-schixxtzes, 
wbbei eine nicht ganz Klare Distinction "über das eige V lie Wesen dieser 
drei, dem Zyvecläe "und Gegenstandes nach "total ver 'edenen_ Gesetze: 
uhliebsam  trau", i. y 4 U U    y: l V v 
' Dießwiegiekrren sltafmdler im abeiftbis jegliy _ dem Schreiber 
Dieses" belcannt ist", sieh jederiAeusserung der  gegenüber enl-l 
halten, wolil aber 'in'l"V_o ahne (aus Anlass" ideri vbeji  "Ramme über- 
reichten "Denkschriü"detfläröhce-Ihdustrie Gesell clhiaiitffiein Cofhite, tun 
Berathung dieses Gegenstandesäelhgäsätlztifld" "3 n13m"'""""."1'u "i" 
 
 
 
 
 

	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.