Skip to main content Jump to sidebar
MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIII (1878 / 149)

Aus den Berichten der einzelnen Commissionen geht hervor, dass

Anfangs der Berathungen die Meinungen nach den verschiedenartigsten

Richtungen divergirten, schliesslich aber alle Anträge und Fassungen

nahezu einstimmig angenommen worden sind.

Dies vorausgeschickt, machte sich nach dem Erscheinen des neuen

deutschen Gesetzes zuerst in Oesterreich die Bronce-lndustrie-Gesellschaft

an der Hand des vortrefflichen Commentars des Professor Damb ach

an das gewissenhaiteste, vergleichende Studium beider Gesetze. Das

Resultat dieser Prüfungen [wurde in einer! Denkschrift zusammengefasst,

welche von Seite obiger! Gößmtißägff fijrfliai!  publicirt und den

betretTenden Ressort-Ministerien, sämmtlichen Handelskammern und dem

niederösterreichischen Gewerbeverein übergeben wurde.

Ein sichtlicher Erfolg dieser Anregung ist nur bei dem niederösterreichisvchen

 Qelvyerbevereirxkzu Tage g treten, welcherwiy  yetracht

der  Gegensfandeägl gleiq fahllsme ein e 'A',o Tective

Prüfung "dem, neuen heütseirep 'Gese_fuz_e_[sö)vohli v l Ä JA",

Jingeäetz irCbrnitejals e 6h lnder Abtheilfxng K__ _, , __ _

Ve a ngslrstlie i Werden liesjshzsddass nach  sen,llvllliti_eiryfe'lni'

, l Wäsernszexzeehranylere 5. aßen lßjyjiiabsizhliessiexfdeliiy

Verarbeiten auch" "im Plenum ae} Beschl e " Ä gereist "segm-if

das deutsche Muslterschutzgesetz, mit", alle _ q Ä " '

riebensjalehliichen stilistischen 'Aenderungen, der Regieirxgng _

inllÖeTslÜeirälich anzuerhpfehlen. "i V i" "i ' i '

  





  

 







Dies i ist die ziveite näustriellerkiiirperschaft, undzviarvoni: ' I

unberechtigter Vizeaeemng, Welche auflGrund eines selbständigen-Mol i,

Berichtes; lrespective Refemtes, igleichfalls sich für dieEinfihjning des

deutschen Gesetzes ausgesprochen hat, K, 1 ' v ' 1""  4

' (Äbef, auch die Regiening selbst hatte schon vor mehreren Vjaliren,

lange Vivdr dieYm"Ersc:hein_en' "des neuen deutschen{Musteursehutzgesetzes

thäillvveise "dieyifnitiativewihi lvauncto Mustersehuvtz ergriffen, indem sie_'die

verschiedenen Handelskammern aulforderte, sich über das österreichische"

Mustersdhutzsystem zu äussernf ' v 5 '  ' g ' i _

' "Üievon einzelneri'Handelskainmetni'einlaufehden Berichte haben,

sich irnÖrosseni undjcänzenxiviehrtuber Märkenschutz; 'urid_Privilegiums'-wesen

 ausgesprochen, als über (die speciell_e"Frage desjMustej-schixxtzes,

wbbei eine nicht ganz Klare Distinction "über das eige V lie Wesen dieser

drei, dem Zyvecläe "und Gegenstandes nach "total ver 'edenen_ Gesetze:

uhliebsam  trau", i. y 4 U U    y: l V v

' Dießwiegiekrren sltafmdler im abeiftbis jegliy _ dem Schreiber

Dieses" belcannt ist", sieh jederiAeusserung der  gegenüber enl-l

halten, wolil aber 'in'l"V_o ahne (aus Anlass" ideri vbeji  "Ramme überreichten

 "Denkschriü"detfläröhce-Ihdustrie Gesell clhiaiitffiein Cofhite, tun

Berathung dieses Gegenstandesäelhgäsätlztifld" "3 n13m"'""""."1'u "i"












            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.