MAK

Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XVI (1881 / 185)

(Gezmmenschaß der blldendennßunatlam Der aeugewahlte. Vomtand uud 
Ausschuss besteht. aus den Herren: Prof. Hans Makart als Vorstand, Arehitekt Streit 
als Stellvertreter; ferner aus den Herren; Architekt Schachner, O. Seybel, 'Pr0fI 
C. Zurnbusch, Prof. L'Allemand, Maler, Advocat Dr. Bareuther, Maler Pitner, 
Bildhauer Tilgner. 
(Gewerbemuseum in Redohenberg.) Das Curatorium constituirte sich am 15. De- 
cember 1880 unter Vorbehalt der Bestatigung der vom Gewerbeverein neugewahlten 
Mitglieder und Fuactionare durch Se. k. und k. Hoheit den Protector Erzh. Karl Ludwig 
und das k. k. Handelsministerium und wählte zum Obmann-Stellvertreter den Professor 
an der k. k. Staatsgewerbesehule A." Breneck, zum Secretar Prof. M. Kraft, zum Biblio- 
thekar Prof. Schuberth und zum Cassier Herrn E. Seiffert. 
Die Enveloppe für die vom Gewerbevereine und Gewerbemuseum gemeinschaftlich 
an den Kronprinzen zu richtende Adresse wurde nach Einsendung einer sehr geschmack- 
vollen Zeichnung von Seite der bestrenommirten Wiener Firma Pollak und Joppich bei 
dieser letzteren in Bestellung gebracht. 
Die zweite Lieferung der vom Gewerbemuseum herausgegebenen Fuhrich-Ausgabe 
wird demnächst zur Versendung kommen. Dieselbe enthält drei Blätter t'1. zw.: St. Johann 
Nepomuk aus dem Jahre 1816, Taufe Christi 1819, die Mutter der Mekkabaer 182:. 
(Staatagewerbesohule in Relohenherg.) Gegen das Vorjahr ist eine Frequenz- 
zunahme von rot Schülern zu verzeichnen. Die höhere Gewerbesehule hat 150, die 
Werkmeistersehule 73, die Fortbildungsschule 167, Maschinenwartercurs 34, zusammen 
4.24 Schüler aufzuweisen. 
Die Faohaahula in Gablonz wird von 147 Schülern besucht. Die Gemeinde hat 
sich entschlossen, ein eigenes Gebäude um den Preis von 20-2400!) B. zu erbauen. Eine 
Mustersammlung und ein oEener Zeichensaal werden in der nächsten Z_eit- in der Schule 
eröffnet werden. 
(Internationale Kunstauaatellung in Madrid 1881.) lm April dieses Jahres 
wird die e ste jener internationalen Ausstellungen von Werken der bildenden Künste er- 
ötfneywelähe nach dem von der spsnischen Regierung ausgegebenen Reglement von drei 
zu drei Jahren stattfinden soll. Wir greifen aus den 35 Artikeln jenes Reglements im 
Folgenden nur die wichtigsten zur Orientirung unserer Kunstler heraus. Die Ausstellung 
wird umfassen: die Malerei, inbegriffen Glasmalerei, Zeichnungen, Kupferstich, Radirung 
und Lithographie; Werke der Bildhauerei und Holzscbnitzerei; Projccte und Modelle von 
Architekturwerken, Aufnahmen und Restaurationsversuche antiker Denkmäler. Die Aus- 
stellungsubjezte müssen a5 Tage vor Beginn der Ausstellung abgeliefert werden unter 
Beischluss einer Notiz mit Angabe der Adresse des Künstlers, seines Geburtsortes, seines 
Lehrmeisters und der etwa auf früheren nationalen, provinzialen oder internationalen Aus- 
stellungen bereits errungenen Preise, der Grdßenverbaltnisse, des Titels oder kurzer Be- 
schreibung des Kunstwerkes. Die Preisangabe desselben hat speciell an das Seeretariat 
der Jury zu erfolgen. Diese Jury besteht aus zu Mitgliedern, u. zw. aus den Verstanden 
und Professoren der ersten spanischen Kunstanstalten, sowie aus den von denjAusstellern 
selbst gewählten Juroren und deren sind Ftlr die Malerei und Sculptur je vier, für die 
Architektur drei. Die Thatigkeit der Ju bezieht sich auf die Beurtheilung der Zulässig- 
keit, die Aufstellung und die schließliche Prämiirung der ausgestellten Objecte. Ein 
eigener Saal wird jene Objeete umfassen, deren Aufnahme von der Ju Verweigert wurde, 
deren künstlerische Urheber jedoch auf der Ausstellung vor dem Urt eile des Publicums 
beharren. Das Secretariat der Jury wird dafür sorgen, dass der Aussbellungskatalog binnen 
zehn Tagen gedruckt werde. An Preisen sind far die Malerei drei Medaillen erster Classe, 
sechs der zweiten und neun der dritten Classe bestimmt; ihr die Sculjamr in derselben 
Stufenfolge zwei, drei und vier, für die Architektur eine, zwei und drei u. zw. in Gold, 
Silber und Bronze; außerdem werden Diplome vertheilt. Die Jury muss ihr Unheil in 
den ersten 15 Ta en der Ausstellun an die Regierung abliefern, die Preiszuerkennungen 
werden aber erst ll'l den letzten 15 a en an den Kunstwerken selbst dem Publicum an- 
gezeigt. Künstler, welche bereits in frü eren Ausstellungen Preise erhalten haben, können 
für neue gediegene Leistungen durch die Jury der Regierung zur Auszeichnung mit dem 
Ritterkreuze Carlos lll. oder zum Ankauf ihrer Werke vorgeschlagen werden. Für ganz 
außerordentliche Kunstwerke kann die Jury eine Ehrenmedaille im Werthe von zooo Pesetas 
(Franß) oder die entsprechende Summe in klingender Münze in Antrag stellen. 
Hierzu eine Beilage: 
Fortsetzung ldes Kataloges der Ornamentstich-Sammlung. 1880. 
 
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