Gerade für das didaktische Moment, inwieferne Gewerbetreibende
und Publicum richtig geleitet werden sollen, ist die Frage der Anerkennung
der Verdienste der Aussteller, der Art der Preise und ihrer
Vertheilung, der Zusammensetzung der Jury und ihrer Leitung von großer
Tragweite. Y
Die zweckmäßige Verwerthung der bei solchen Ausstellungen
gemachten Wahrnehmungen endlich, Seitens der zur Leitung der
künstlerischen und wirthschaftlichen Interessen berufenen Organe der Regierung
- also zunächst der Besuch und die Prüfung der Ausstellungen
durch die geeigneten, hierzu bestimmten Persönlichkeiten, die Berichterstattung
durch dieselben und die zweckmässige Verarbeitung und Veröffentlichung
dieser Berichte darf auch hierbei nicht übersehen werden.
Diese Andeutungen der wesentlichsten, einer Einflussnahme und
Regelung bedürftigen Momente der Ausstellungen genügen, um die Größe
und Wichtigkeit der Aufgabe zu ermessen, welche der Regierung überhaupt,
dem Oesterr. Museum insbesondere diesfalls zufallen, und aus
welchem sich daher mancherlei Anregungen für das Oesterr. Museum
ergeben werden, um auf eine zweckmässige und einheitliche Organisirung
des Ausstellungswesens erfolgreich einzuwirken.
Wenn insbesondere auf die Nothwendigkeit eines einheitlichen
Vorgehens aufmerksam gemacht wird, so ist damit nicht ein uniformes
Einzwängen aller verschiedenartigen Verhältnisse unter ein theoretisch ersonnenes
Schema gemeint; wohl aber muss bei unseren ganz eigenartigen
Verhältnissen mehr als irgendwo dafür gesorgt werden, dass ein leitender
Gedanke und eine von rein sachlichen Momenten ausgehende Auffassung
aller kunstgewerblichen Fragen vorherrsche und die Führung übernehme,
damit die sonst bestehende Gefahr der Paralisirung und Atomisirung
der vorhandenen wohlmeinendsten Bestrebungen und besten Kräfte
beseitigt werde.
Das hohe Handelsministerium hat seine Aufmerksamkeit diesen wichtigen
Fragen bereits zugewendet und hat schrittweise auf das Ausstellungswesen
Einfluss zu nehmen gesucht.
lm kurzen Wege sind die bezüglichen Verfügungen des h. Handelsministeriums
herbeigeschalTt worden und liegen diesem Referate bei. Es
kann der Wunsch nicht unterdrückt werden, dass solche Verfügungen
auch zur Kenntniss des Oesterr. Museums gebracht werden - ja wohl
auch , dass dem Oesterr. Museum Gelegenheit geboten werde, seine An-b
schauungen über derartige Maßnahmen auszusprechen. _
Schon mit dem Erlasse vom ro. Mai r876, Z. 13677 (Beil. Nr. r),
welcher zunächst für Böhmen bestimmt, aber auch als Cynosur der Haltung
des Handelsministeriums gegenüber den Localausstellungen anderer
Länder diente, sind gewisse Punkte angegeben, von welchen die Unterstützung
des Ausstellungsunternehmens mit Geld- oder Staatspreisen abhängig
gemacht wird.