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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XVI (1881 / 186)

Gerade für das didaktische Moment, inwieferne Gewerbetreibende

und Publicum richtig geleitet werden sollen, ist die Frage der Anerkennung

 der Verdienste der Aussteller, der Art der Preise und ihrer

Vertheilung, der Zusammensetzung der Jury und ihrer Leitung von großer

Tragweite. Y

Die zweckmäßige Verwerthung der bei solchen Ausstellungen

gemachten Wahrnehmungen endlich, Seitens der zur Leitung der

künstlerischen und wirthschaftlichen Interessen berufenen Organe der Regierung

 - also zunächst der Besuch und die Prüfung der Ausstellungen

durch die geeigneten, hierzu bestimmten Persönlichkeiten, die Berichterstattung

 durch dieselben und die zweckmässige Verarbeitung und Veröffentlichung

 dieser Berichte darf auch hierbei nicht übersehen werden.

Diese Andeutungen der wesentlichsten, einer Einflussnahme und

Regelung bedürftigen Momente der Ausstellungen genügen, um die Größe

und Wichtigkeit der Aufgabe zu ermessen, welche der Regierung überhaupt,

 dem Oesterr. Museum insbesondere diesfalls zufallen, und aus

welchem sich daher mancherlei Anregungen für das Oesterr. Museum

ergeben werden, um auf eine zweckmässige und einheitliche Organisirung

des Ausstellungswesens erfolgreich einzuwirken.

Wenn insbesondere auf die Nothwendigkeit eines einheitlichen

Vorgehens aufmerksam gemacht wird, so ist damit nicht ein uniformes

Einzwängen aller verschiedenartigen Verhältnisse unter ein theoretisch ersonnenes

 Schema gemeint; wohl aber muss bei unseren ganz eigenartigen

Verhältnissen mehr als irgendwo dafür gesorgt werden, dass ein leitender

 Gedanke und eine von rein sachlichen Momenten ausgehende Auffassung

 aller kunstgewerblichen Fragen vorherrsche und die Führung übernehme,

 damit die sonst bestehende Gefahr der Paralisirung und Atomisirung

 der vorhandenen wohlmeinendsten Bestrebungen und besten Kräfte

beseitigt werde.

Das hohe Handelsministerium hat seine Aufmerksamkeit diesen wichtigen

 Fragen bereits zugewendet und hat schrittweise auf das Ausstellungswesen

 Einfluss zu nehmen gesucht.

lm kurzen Wege sind die bezüglichen Verfügungen des h. Handelsministeriums

 herbeigeschalTt worden und liegen diesem Referate bei. Es

kann der Wunsch nicht unterdrückt werden, dass solche Verfügungen

auch zur Kenntniss des Oesterr. Museums gebracht werden - ja wohl

auch , dass dem Oesterr. Museum Gelegenheit geboten werde, seine An-b

schauungen über derartige Maßnahmen auszusprechen. _

Schon mit dem Erlasse vom ro. Mai r876, Z. 13677 (Beil. Nr. r),

welcher zunächst für Böhmen bestimmt, aber auch als Cynosur der Haltung

 des Handelsministeriums gegenüber den Localausstellungen anderer

Länder diente, sind gewisse Punkte angegeben, von welchen die Unterstützung

 des Ausstellungsunternehmens mit Geld- oder Staatspreisen abhängig

 gemacht wird.
            
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