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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XVI (1881 / 186)

Bei diesen Vorschlägen -hat das Oesterr. Museum in jenen Punkten, 
in welchen in dem erwähnten Erlasse bestimmte Normen gzur Regelung 
des Ausstellungswesens aufgestellt worden sind, sich strenge an diese 
Normen gehalten und helft dadurch um so znversichtlicher auf eine Zu- 
stimmung des h. Handelsministeriums zu den nachstehenden Anträgen: 
Was znnächst jene Landes-Ausstellungen anlangt, .auf deren 
Regelung der Erlass vom 18. October 1880, Z. 32426, hauptsächlich hin- 
zielt, so möchte das Oesterr. Museum für Kunst und Industrie ersuchen, 
demselben die Gelegenheit zu einer Einßussnahme auf die knnstgewerb- 
liche Abtheilung solcher Ausstellungen dadurch zu wahren, dass der 
an das h. Handelsministerium einlangende Anzeige-Bericht über die be- 
absichtigten Landes-Ausstellungen sammt den Beilagen dieses Berichtes 
(Programme, Nachweis über Jury-Zusammensetzungen etc.) vor dessen 
Erledigung dem Museum zu dem Ende mitgetheilt werde, damit dasselbe 
über den kunstgewerblichen Theil des Programmes, über die beabsichtigte 
Zusammensetzung der Jury - soweit es sich um die knnstgewerbliche 
Abtheilung handelt- sowie über die Unterstützungswürdigkeit der Unter- 
nehmung vom Gesichtspunkte der kunstgewerhlichen Interessen sein Gut- 
achten abgebe, und damit das Museum in die Lage komme, rechtzeitig 
einen Beschluss darüber zu fassen, ob und wie es seinerseits das Unter- 
nehmen bezüglich seines kunstgewerblichen Theiles zu unterstützen er- v 
achtet, und welche Bedingungen und Voraussetzungen es an diese Unter- 
stützung knüpft. 
Dieses Gutachten und diesen Beschluss würde das Museum dem 
h. Handelsministerium mittheilen, welches dann so gefällig wäre, von 
seiner endgiltigen Verfügung das Museum in Kenntniss zu setzen. Es 
muss dabei der Wunsch ausgedrückt werden, dass das h. Handelsmini- 
sterium für die knnstgewerbliche Seite des Unternehmens das Gutachten 
des Museums zur Grundlage seiner diesfälligen Entscheidungen und Ver- 
fügungen nehme. 
Liegen mehrere derlei Anzeigeberichte, resp. Subventionsansuchen, 
dem h. Handelsministerium vor, so muss eine gleichzeitige Mittheilung 
derselben an das Oesterr. Museum zur Beurtheilung der relativen Unter- 
stützungswürdigkeit besonders erwünscht erscheinen. l 
Ueberhaupt wolle das hohe k.-k. Handelsministerium bezüglich aller 
wichtigeren Entscheidungen .bei solchen Ausstellungen - so weit es sich 
um den kunstgewerblichen Theil derselben handelt - dem OesterruMu- 
seum Gelegenheit zu einer Meinungsäußerung bieten. 
Was nun die kleineren Local- und Specialausstellungen 
anbelangt, welche oft, so weit sie knnstgewerbliche Leistungen zum Gegen- 
stande haben, von nicht minderer Bedeutung erscheinen, und deren Rege- 
lung daher vom Standpunkte des Oesterr- Museums gleiche Wichtigkeit 
hat, so beziehen sich die Normativbestimmungemdes oft citirten Handels-
	        
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