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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XVI (1881 / 186)

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rninisterial-Erlmses auf dieselben nicht. - Das Oesterr. Museum glaubt 
daher seinerseits einige Bedingungen, an welche es seine Betheiligung an 
solchen Ausstellungen zu knüpfen beabsichtigt, in Vorhinein festsetzen 
undb das hohe k. k. Handelsministerium ersuchen zu sollen, diese Bedin- 
gungen zur Kenmniss der betheiligten Kreise in geeigneter Weise bringen 
zu wollen. 
Damit die Mitwirkung, resp. Unterstützung des Oesterr. Museums 
an kleineren Local- und Specialausstellungen, welche auch auf knnsrgewerb- ' 
liche Gegenstände sich ausdehnen, eintreten könne, müsste 
i} das bezügliche Begehren, resp. die Mittheilung über die beabsich- 
tigte Ausstellung in der Regel in den ersten drei Mon aten des Jahres, 
in welchem jene Ausstellung statrnnden soll, jedenfalls sechs Monate vor 
ihrer Eröffnung, und ebenso in allen Fällen vnr Publicirung des Pro- 
grammes. zur Kenntniss des Oesterr. Museums gebracht werden, um 
diesem die gebührende Einflussnahme auf das Programm zu ermöglichen; 
z. dem Oesterr. Museum die Person, resp. Corporarion, von welcher 
das Unternehmen in's Leben gerufen wird, sowie das Programm der Aus- 
stellung mitgetheilt werden, bezüglich welchem letzteren sich das Oesterr. 
Museum vorbehält, jene Abänderungen anzugeben, von deren Annahme 
_es seine Betheiligung an dem Unternehmen abhängig macht. v 
Ebenso behält sich das Oesterr. Museum fallweise vor, durch Ab- 
geordnete bei Durchführung des festgesetzten Programmes, insbesondere 
auch bei einer etwaigen Vorjury mitzuwirken und auf eine genaue Ein- 
haltung des Programmes Einfluss zu nehmen. 
.1. 
noch weitere, Bedingungen an die Unterstützung des Unternehmens zu 
knlügfen. 
Dagegen sagt" das Oesterr. Museum solchen Unternehmungen, die 
es seinerseits zu unterstützen beschließt, seinen fachmännischen Beiratli 
bei Feststellung des Programmes und bei der fachlichen Durchführung 
des Unternehmens zu, und; wird" es solche Ausstellungen gegen Ersatz der 
Selbstkosteii (Transport, Üeberwachung, Assecuranz) im Rahmen des 
Programms mit seinen Mustercollectibnen beschicken, und eventuell auch 
seinen Einfluss geltend machen, damit dies auch Seitens anderer öffent- 
liehei: Anstalten und: Privaten und. insbesondere auch Seitens hervorragen- 
der. Knnstindustrieller gesehene. 
"um man Außen hin die einheitliche Action und- das Zusammen-- 
wirken der berufenen Faetoren", zu welchen sich das Oesterr. Museum 
wohh aunlh rechnen zu dürfen glaubt, unzweifelhaft zur. Anschauung zu 
bringen; würde- dasselhe einen besondcnenWenh darauf legen; wenn das 
h. Inkl Handelsministerium, dimversrialudigung: der batheiligteni Kreise. von 
diesem Beschlüssen, des: Oesterr.. Museums bezüglich seiner Betheiligung 
an. lqarndesn. ncsp, Lorala und Specialhusstellungnn veranlassen würde, 
Ueberhaupt behält sich das Oesterr. Museum vor, je nach ißedarf"
	        
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