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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XVI (1881 / 186)

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W058i d" Wunsch beigefügt wird, dass die Landeschefs alusdrüdklri-chi ein- 
geladen werden wollten, diese Normativbest-immungen zur Kdnntnßilss der 
Handels- und Gewerbekammern und der bedeiltenderen Gewerbe- und 
Kunstindustrievereine zu bringen, was, so weit sie bekannt, bezüglich- 
des Handelskammer-Erlasses vom 18. October 1-8801; Z. 324,16, nicht ge- 
schehen ist. 
lm Anschlüsse hieran beehrt sich das Curatorium des Oesterr. Mu- 
seums mitzutheilen. dass es beschlossen hat, eirrständlgesComite für 
Ausstellungsangelegenheiten einzusetzen. ' 
Es würde sicherlich dem Zwecke nur förderlich und wohl auch für 
die regelnde Thätigkeit des h. Handelsministeriums nicht ohne Werth sein. 
wenn gestattet würde, dass fallweise, insbesondere, wenn es sich um 
Regelung allgemeiner Fragen von principieller Wichtigkeit handelt, welche 
Handelsministerium und Oesterr. Museum gleich interessiren, ein Abgeord- 
neter des h. Handelsministeriums an" den Berathungen des Comitefs Theil 
nehmen könne. 
Durch eine solche Verfügung, sowie durch die günstige Aufnahme 
der hier gemachten Vorschläge würde das "h. k. k. Handelsministerium einen 
neuen Beweis seiner Fürsorge für die Regelung des Ausstellungswesens 
und für die Förderung der kunstgewerblichen Interessen geben, welche 
durch den oft citirten Erlass bereits in so hervorragender Weise mani- 
festirt wurde. 
Das eben zur Kenntniss gelangte Schreiben vom n. Jiinner 188i, 
Z. 39885, an den Director des Museums kann nur als ein neuer erfreu- 
licher Beleg dafür angesehen werden, dass das h. k. k. Handelsministerium 
auf die Mitwirkung des Oesterr. Museums bei Regelung der Ausstellungs- 
Angelegenheiten Werth legt und lässt um so mehr die Billigung der hier 
gemachten Vorschläge erhoffen. 
Schließlich wird noch. obwohl selbstverständlich, beigefügt, dass 
ebensowenig durch den Normalerlass des h. Handelsministeriums vom 
18. October 1880, noch durch die für die Betheiligung des Museums an 
Local- und Special-Ausstellungen aufgestellten Normen die in Wien etwa 
stattfindenden Landes- oder größeren Special-Ausstellungen berührt er- 
scheinen können. Solche Ausstellungen erhalten sofort einen so bedeut- 
samen Charakter für das gesammte Productionsgebiet der Monarchie, dass 
für sie derlei Normen nicht ohneweiters passen, dass aber auf dieselben 
seitens der maßgebenden Regierungsfactoren ein weit einschneidenderer 
Einfluss genommen werden muss. 
Das Oesterr. Museum wird sich mit den diesfälligen Fragen ein- 
gehend beschäftigen, und würde auch hierbei einen nahen Contact mit 
dem h. Handelsministerium als der Sache sehr förderlich und ersprießlich 
ansehen. Schon jetzt möchte es aber die Bitte an das h. Handelsministe- 
rium richten, jede etwa auftauchende Bestrebung nach Ausführung einer
	        
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