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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XVI (1881 / 186)

ll

W058i d" Wunsch beigefügt wird, dass die Landeschefs alusdrüdklri-chi eingeladen

 werden wollten, diese Normativbest-immungen zur Kdnntnßilss der

Handels- und Gewerbekammern und der bedeiltenderen Gewerbe- und

Kunstindustrievereine zu bringen, was, so weit sie bekannt, bezüglichdes

 Handelskammer-Erlasses vom 18. October 1-8801; Z. 324,16, nicht geschehen

 ist.

lm Anschlüsse hieran beehrt sich das Curatorium des Oesterr. Museums

 mitzutheilen. dass es beschlossen hat, eirrständlgesComite für

Ausstellungsangelegenheiten einzusetzen. '

Es würde sicherlich dem Zwecke nur förderlich und wohl auch für

die regelnde Thätigkeit des h. Handelsministeriums nicht ohne Werth sein.

wenn gestattet würde, dass fallweise, insbesondere, wenn es sich um

Regelung allgemeiner Fragen von principieller Wichtigkeit handelt, welche

Handelsministerium und Oesterr. Museum gleich interessiren, ein Abgeordneter

 des h. Handelsministeriums an" den Berathungen des Comitefs Theil

nehmen könne.

Durch eine solche Verfügung, sowie durch die günstige Aufnahme

der hier gemachten Vorschläge würde das "h. k. k. Handelsministerium einen

neuen Beweis seiner Fürsorge für die Regelung des Ausstellungswesens

und für die Förderung der kunstgewerblichen Interessen geben, welche

durch den oft citirten Erlass bereits in so hervorragender Weise manifestirt

 wurde.

Das eben zur Kenntniss gelangte Schreiben vom n. Jiinner 188i,

Z. 39885, an den Director des Museums kann nur als ein neuer erfreulicher

 Beleg dafür angesehen werden, dass das h. k. k. Handelsministerium

auf die Mitwirkung des Oesterr. Museums bei Regelung der Ausstellungs-Angelegenheiten

 Werth legt und lässt um so mehr die Billigung der hier

gemachten Vorschläge erhoffen.

Schließlich wird noch. obwohl selbstverständlich, beigefügt, dass

ebensowenig durch den Normalerlass des h. Handelsministeriums vom

18. October 1880, noch durch die für die Betheiligung des Museums an

Local- und Special-Ausstellungen aufgestellten Normen die in Wien etwa

stattfindenden Landes- oder größeren Special-Ausstellungen berührt erscheinen

 können. Solche Ausstellungen erhalten sofort einen so bedeutsamen

 Charakter für das gesammte Productionsgebiet der Monarchie, dass

für sie derlei Normen nicht ohneweiters passen, dass aber auf dieselben

seitens der maßgebenden Regierungsfactoren ein weit einschneidenderer

Einfluss genommen werden muss.

Das Oesterr. Museum wird sich mit den diesfälligen Fragen eingehend

 beschäftigen, und würde auch hierbei einen nahen Contact mit

dem h. Handelsministerium als der Sache sehr förderlich und ersprießlich

ansehen. Schon jetzt möchte es aber die Bitte an das h. Handelsministerium

 richten, jede etwa auftauchende Bestrebung nach Ausführung einer
            
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