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wollte er Österreich, das ihm auch den erzherzoglicheu Titel verdankt, gleichsam zum Mittel
punkt seiner Lander erheben und hat er deren staatsrechtliche Verschmelzung für die Folge
angebahnt. Er war der Erste seines Hauses, der, die italienischen Verhältnisse ins Auge
fassend, hier eine selbständige Politik entwickelt hat. Und wie sein gleichnamiger Ahnherr
griff auch er mit seinen kühnen Hoffnungen über die Grenzen des deutschen Reiches hinaus
und faßte in dem wahrscheinlich aus seiner Initiative hervorgegangenen Erbvertrage zu
Brünn (1364), den er mit Kaiser Karl IV. schloß und dem bereits ein früherer mit König
Ludwig von Ungarn vorausgeschickt war, die einstige Vereinigung Ungarns und Böhmens
mit den österreichischen Erbländern ins Auge. Aber Rudolf vermochte die kaiserliche
Anerkennung des Vluius nicht zu erlangen und der österreichische Staatsgedanke, den er
vorbereiten wollte, trat nach seinem Tode hinter der Theilungspolitik seiner Brüder und
deren trüben Folgen wieder zurück.
Im Gegensätze zu anderen Herrscherhäusern hatten die Habsburger bisher in unge-
theiltem Besitze ihre Länder gemeinsam regiert und noch Albrecht U. hatte in seinem
Hausgesetze von 1355 bestimmt, daß die Herzoge, „der älteste wie der jüngste und der
jüngste wie der älteste mit einander lieblich, tugendlich und brüderlich in allen Dingen
leben sollten." Daneben hatte Rudolf der Stifter im wohlverstandenen Interesse des
Ganzen einen gewissen Vorrang des ältesten unter den Brüdern zu begründen gesucht. —
Allein bei der Verschiedenheit der Charaktere, wie sie zwischen Rudolfs Brüdern und
Nachfolgern, Albrecht III. und Leopold III. bestand, kam es zu einer Reihe von Theilungs-
verträgen unter denselben, von denen der letzte (1379) der wichtigste ist, da derselbe zur
Bildung zweier Linien führte, der albrechtinischen in Österreich und der leopoldinischen in
den übrigen Ländern. Von diesen Linien hat sich die letztere späterhin in zwei weitere
Zweige, den steirischen und den tirolischen getheilt. Erst mit dem nachgebornen Ladislaus
(1457) erlosch die albrechtinische Linie und wurde von der steirischen beerbt, die (1490)
wieder alle Länder vereinigte.
Die Theilungen schwächten das Haus Habsburg nach außen und hatten im Innern
viele, selbst blutige Zerwürfnisse zur Folge. Wohl führte die Niederlage bei Sempach die
Habsburger zur Einsicht, daß ihre Kraft in ihrer Eintracht liege; die Sohne Leopolds III.,
der im Treffen gegen die Eidgenossen gefallen war, baten ihren Oheim Albrecht III., er möge
mit Aufhebung der früheren Theilung auf Lebenszeit auch die Verwaltung ihrer Länder
übernehmen. Auch kamen den Habsburgern die Wirren, welche nach dem Tode der beiden
mächtigen Nachbarfürsten, Kaiser Karls IV. und König Ludwigs des Großen, deren
Reiche Böhmen und Ungarn erfüllten, insoferne zustatten, als in diesen Stürmen die
stolzen, der habsburgischen Machtentwicklung nicht ungefährlichen Entwürfe der Luxem
burger uud der Anjous scheiterten. Aber seit Albrechts III. Tode sind auch im Hause