(Oonours - Ausschreibung.) Zur Erlangung geeigneter Vorlagen
für die künstlerische Ausstattung der F o r mu l a r e fü r gewöh nllich e,
und taxfreie Bllrgerrechts-Diplotne hat derWiener Gemeiuderath
mit Beschluss vom 18. März d. J. nachstehenden allgemeinen Concurs;
ausgeschrieben t '
Die künstlerische Ausstattung hat aus einer reichen und geschmackvollen orna-
mentalen und figuralischen Einrahmung zu bestehen. '
Jede der Vorlagen ist in Bezug auf ihre künstlerische Conception für Vsich zu be-'
handeln, so dass sich eine von der andern streng unterscheidet und beide nur die stil-
gemaße Behandlung sowie die zur Charakteristik von Bürgerrechts-Diplomen erforder-
lichen Embleme wie das Stadtwappen gemeinsam haben, '
Die Concursentwürfe sind derart auszuführen, dass sich dieselben vollständig zur
Reproduction in Schwarz- oder Farbendruck eignen.
Der Concursentwurf für das Diplom-Formulare des gewöhnlichen Bürgerrechtes
ist für die Ausführung in Schwarzdruclt, Radirung, Kupferstich, Heliogravure, Holz-
schnitt u. s. w., jener für das Diplom-Formulare des taxfreien Bürgerrechtes für die
Ausführung in Schwarz- oder in Farben- und Golddruck zu berechnen.
Für das Diplom der gewöhnlichen Bürgerrechte wird Quanfnnnat mit 30 Centi-
meter Breite und 23 Ctm. Höhe (sammt Papierrand), für jene der tsxfreien Bürgerrechte
Hohenformat mit 3c Ctm. Hohe und 23 Ctm. Breite (ebenfalls summt Papierrand) festgesetzt.
Das Diplom der gewühnlichen Bürgerrechte erhält folgenden Text:
HerrN...... N......
hat das Bürger-recht der k. k. Hnupt- und Residenptadt Wien
erworben und am heutigen Tage den Eid abgelegt.
Wen. am..........
Der Bürgermeister :
Bei den Diplumen ihr das taxfreie Borgerrecht ist der Raum für den Text frei zu
halten und nur auf eine einfache dem Stile nach mit der ersten Seite übereinstimmende.
Einrahmung der dritten Seite des Fonnulnres Bedacht zu nehmen.
Jeder Concurrent hat eine Zeichnung sowohl für die gewöhnlichen, als auch eine
solche für die taxfreien Bürgerrechts-Diplome vorzulegen. Diejenigen drei Concurrenten,
welche die besten Entwürfe vorgelegt haben, werden mit einem Preise von 50, So und
20 Ducaten prämiirt, jedoch kann keinem Concurrenten mehr als ein Preis zuerkannt werden .
Zur Betheiligung am Concurse sind nur Künstler zuzulassen, welche in Wien ihren
bleibenden Wohnsitz haben.
Die pramiinen Entwürfe gehen in das unbeschrlnltte Eigentbum der Stadt Wien über.
Keinem der concurrirenden Künstler steht aus Anlass der Betheiligung an diesem
Concurse eine Honnrarfurderung an die Gemeinde NVien zu.
Die Beurtheilung der Entwürfe wird einer Jury, bestehend aus je einem Mitgliede
der k. k. Akademie der bildenden Künste, des Oesterr. Museums für Kunst und Industrie
und der XViener Künstlergennssenschaft übertragen, welche das Ergebniss ihrer Beur-
theilung dem Bürgermeister schriftlich vorzulegen hat. V
Die für die Concurrenz bestimmten Entwürfe sind bis längstens so. Juni I. J.
im Einreichungs-Protokoll des Gemeinderathes (Stadt, Wipplingerstraße,
Rathhaus z. Stock) zu überreichen. Dieselben sind mit einem Motto zu versehen und
darf auf ihnen der Name des concurrirenden Künstlers nicht ersichtlich sein. Gleichzeitig
mit dem Entwurfe ist ein versiegeltes Couvert zu überreichen, dasnuf der Außenseite das
betreiTende Motto, innen aber den Namen und die genaue Adresse der Concurrenten enthllt.
Die Künstler Wiens werden hiertnit zur zahlreichen Betheiligung In diesem C0114
curse eingeladen.
Wien, am zu. März 188i.
Der Bürgermeister:
Newald.
Hierzu als Extrabellage:
Jahresbericht des k. k. Oesterr. Museums für Kunst und Industrie. für t88o.
hin-nun; du x. k. Oulcrr. um"...
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