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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XVI (1881 / 187)

(Oonours - Ausschreibung.) Zur Erlangung geeigneter Vorlagen

für die künstlerische Ausstattung der F o r mu l a r e fü r gewöh nllich e,

und taxfreie Bllrgerrechts-Diplotne hat derWiener Gemeiuderath

mit Beschluss vom 18. März d. J. nachstehenden allgemeinen Concurs;

ausgeschrieben t '

Die künstlerische Ausstattung hat aus einer reichen und geschmackvollen ornamentalen

 und figuralischen Einrahmung zu bestehen. '

Jede der Vorlagen ist in Bezug auf ihre künstlerische Conception für Vsich zu be-'

handeln, so dass sich eine von der andern streng unterscheidet und beide nur die stilgemaße

 Behandlung sowie die zur Charakteristik von Bürgerrechts-Diplomen erforderlichen

 Embleme wie das Stadtwappen gemeinsam haben, '

Die Concursentwürfe sind derart auszuführen, dass sich dieselben vollständig zur

Reproduction in Schwarz- oder Farbendruck eignen.

Der Concursentwurf für das Diplom-Formulare des gewöhnlichen Bürgerrechtes

ist für die Ausführung in Schwarzdruclt, Radirung, Kupferstich, Heliogravure, Holzschnitt

 u. s. w., jener für das Diplom-Formulare des taxfreien Bürgerrechtes für die

Ausführung in Schwarz- oder in Farben- und Golddruck zu berechnen.

Für das Diplom der gewöhnlichen Bürgerrechte wird Quanfnnnat mit 30 Centimeter

 Breite und 23 Ctm. Höhe (sammt Papierrand), für jene der tsxfreien Bürgerrechte

Hohenformat mit 3c Ctm. Hohe und 23 Ctm. Breite (ebenfalls summt Papierrand) festgesetzt.

Das Diplom der gewühnlichen Bürgerrechte erhält folgenden Text:

HerrN...... N......

hat das Bürger-recht der k. k. Hnupt- und Residenptadt Wien

erworben und am heutigen Tage den Eid abgelegt.

Wen. am..........

Der Bürgermeister :

Bei den Diplumen ihr das taxfreie Borgerrecht ist der Raum für den Text frei zu

halten und nur auf eine einfache dem Stile nach mit der ersten Seite übereinstimmende.

Einrahmung der dritten Seite des Fonnulnres Bedacht zu nehmen.

Jeder Concurrent hat eine Zeichnung sowohl für die gewöhnlichen, als auch eine

solche für die taxfreien Bürgerrechts-Diplome vorzulegen. Diejenigen drei Concurrenten,

welche die besten Entwürfe vorgelegt haben, werden mit einem Preise von 50, So und

20 Ducaten prämiirt, jedoch kann keinem Concurrenten mehr als ein Preis zuerkannt werden .

Zur Betheiligung am Concurse sind nur Künstler zuzulassen, welche in Wien ihren

bleibenden Wohnsitz haben.

Die pramiinen Entwürfe gehen in das unbeschrlnltte Eigentbum der Stadt Wien über.

Keinem der concurrirenden Künstler steht aus Anlass der Betheiligung an diesem

Concurse eine Honnrarfurderung an die Gemeinde NVien zu.

Die Beurtheilung der Entwürfe wird einer Jury, bestehend aus je einem Mitgliede

der k. k. Akademie der bildenden Künste, des Oesterr. Museums für Kunst und Industrie

und der XViener Künstlergennssenschaft übertragen, welche das Ergebniss ihrer Beurtheilung

 dem Bürgermeister schriftlich vorzulegen hat. V

Die für die Concurrenz bestimmten Entwürfe sind bis längstens so. Juni I. J.

im Einreichungs-Protokoll des Gemeinderathes (Stadt, Wipplingerstraße,

Rathhaus z. Stock) zu überreichen. Dieselben sind mit einem Motto zu versehen und

darf auf ihnen der Name des concurrirenden Künstlers nicht ersichtlich sein. Gleichzeitig

mit dem Entwurfe ist ein versiegeltes Couvert zu überreichen, dasnuf der Außenseite das

betreiTende Motto, innen aber den Namen und die genaue Adresse der Concurrenten enthllt.

Die Künstler Wiens werden hiertnit zur zahlreichen Betheiligung In diesem C0114

curse eingeladen.

Wien, am zu. März 188i.

Der Bürgermeister:

Newald.

Hierzu als Extrabellage:

Jahresbericht des k. k. Oesterr. Museums für Kunst und Industrie. für t88o.

hin-nun; du x. k. Oulcrr. um"...



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