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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XVI (1881 / 187)

auch die Organisation der Zünfte und Innungen noch nichts von der

starren Leblosigkeit an sich hatte, die sie im Jahrhunderte der Revolution

so verächtlich erscheinen ließ. Vielmehr muss man sagen, dass die Kunst

und das Gewerbe in der Zunft und durch die Zunft groß geworden sind.

Durch sie wurden die deutschen Städte reich und gewaltig, der deutsche

Handel mächtig, der deutsche Name angesehen und geehrt.

An diese historischen Verhältnisse zu erinnern würde wohl, meine

ich, immer ein dankbares Thema sein; heute gewinnt dasselbe das erhöhte

 Interesse einer zeitgemäßen Reminiscenz.

Eine förmliche Geschichte des Zunftwesens -- auch nur in großen,

allgemeinsten Zügen -- mögen Sie nicht von mir erwarten. In die Anfänge

 desselben haben wir noch keinen ganz freien Einblick, und ich

will Sie nicht in das Gewirre der gelehrten Controversen einführen, die

darüber existiren. Was feststeht, ist, dass die Handwerke in der Zeit

der Karolinger auf den Höfen der freien Grundbesitzer von unfreien Hörigen

 besorgt wurden. Diese wurden nach I-Iofrecht behandelt, und die

Behandlung war mitunter recht schlimm. Galt doch damals noch alle

Handarbeit für verächtlich und des freien Mannes unwürdig. Erst in den

Städten ward die Stellung der Handwerker unabhängiger und selbständiger.

 Hier standen sie zwar auch unter der Vogtei der Bischöfe, erhielten

 aber bald die Erlaubniss, für fremde Leute zu arbeiten, namentlich

für das Landvolk, welches zu den Kirchenfesten nach der Stadt strömte.

Mit der Messe wurde da zugleich ein Markt verbunden, und darum hat

sich heute noch Messe für Markt erhalten. Diese besseren Aussichten

für das Handwerk lockten Alles, was seine Arbeit verwerthen wollte, nach

der Stadt. Die Handwerksknechte entliefen ihren Herren von den Höfen

und traten mit ihren städtischen Genossen vom Metier zu Einungen oder

lnnungen zusammen. Die Innungen der Tuchweber und Tuchscherer

waren (neben den freien Kaufleuten) die ältesten; dann folgten Gerber,

Wildwerker, Schuster, Handschuhmacher, Schneider u. A., zu jüngst die

Bauhandwerke. im 13. Jahrhundert.

Auch diese Innungen standen zwar immer noch in rechtlicher Abhängigkeit

 von dem Bischofe oder königlichen Vogt - je nachdem die Stadt

eine bischöfliche oder königliche war. Aber dieses Verhältniss änderte sich,

als der große Streit zwischen Kaisern und Päpsten im n. und 12. Jahrhundert

 ausbrach und die Städte für das weltliche Oberhaupt Partei

nahmen. Die Kaiser erwiesen sich dankbar. Die freien Altblirger lösten

sie von der Regierung des Bischofs, der meist auf päpstlicher Seite stand;

sie erhielten ihr selbständiges Gericht, selbständige Verwaltung der städtischen

 Interessen und selbständige Vertretung derselben auf dem Reichstage.

 Die bisher unfreien Handwerker-Innungen aber wurden der Vogteigewalt

 des Bischofs ledig und blieben nur der Regierung des Stadltraths

unterstellt. Patricier und Plebejer standen sich nun gegenüber. Jene bildeten

 den Stadtadel, tührten Siegel und Wappen, ließen sich v-Ew. Ehr-
            
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