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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XVI (1881 / 189)

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unseres gewerblichen Erziehungswesens in ersprießlicher Weise nur dadurch bewirkt

werden kann, dass samrutliche gewerbliche Unterrichtsanstalten im Ressort

des Ministeriums für Cultus und Unterricht vereinigt werden.

lch verkenne die Verdienste des Handelsrninisteriums nicht, die es sich namentlich

durch die Gründung zahlreicher Fachschulen bisher erworben hat. Es fällt mir nicht ein,

zu behaupten, dass sich der Handelsminister weiterhin um die Hebung des gewerblichen

Unterrichtswesens nicht bekümmern solle. Der Handelsminister wird stets am besten in

der Lage sein, die Bedürfnisse der Gewerbetreibenden zu erforschen. Er wird durch den

Verkehr mit den letzteren erfahren, an welchen Orten und nach welcher Richtung durch

gewerbliche Erziehungsanstalten dem darniederliegenden Gewerbe aufgeholfen werden

könne. Aber ist die Anstalt einmal geschaffen, so handelt es sich in der Regel um Fragen,

mehr oder weniger pädagogischer Natur, welche ganz gewiss vom Unterrichlsminister besser

als vom Handelsminister besorgt werden. Die Lehrpläne, das Lehrbuchwesen, die Zeichenvorlagen,

 Sammlungen, die Organisation von Laboratorien, die Lehreranstellung, Ueberwachung

 von Bildungsanstalten, das sind lauter Dinge, deren Besorgung dem Unterrichtsamte

 an und für sich viel näher steht als dem Handelsamte.

Diese Ueberzeugung drängt sich unseren Gewerbetreibenden auf der ganzen Linie

immer mehr auf.

Eine vom Gewerbeverein in Prag ausgehende Petition, welche dem hohen Hause

vorliegt, verlangt in ganz entschiedener Weise die Unterstellung der Agenden des gewerblichen

 Unterrichtswesens unter das Unterrichtsministerium.

Eine Autorität in dieser Angele enheit, Heinrich Graf Attcms, hat in der Wiener

Allgemeinen Zeitung von 20. April t 8! einen umfassenden sehr interessanten Artikel

veröffentlicht, welcher auf dasselbe hinauslauft.

Ein Weiteres: lch hatte vorhin schon die Ehre, zu erwahnen, dass in der französischen

 Pecole primaire superieute der Volksunterricht mit dem Werkstattunterricht

verbunden ist und dass an Tausenden von englischen Volksschulen der Jugend der gewerbliche

 Zeichenunterricht ertheilt wird. lch frage. muss nicht die Betrachtung dieses

Beispieles in uns den dringenden Wunsch wachrufen, dass auch in unseren österreichischen

Volks- und Bürgerschulen die gewerbliche Erziehung berücksichtigt, dass insbesonders

an unseren Volksschulen tüchtiger Unterricht im Zeichnen ertheilt werde. Ich meine

nicht den Unterricht im Zeichnen von Blumen, Landschaften, Thierstücken, wie es diesem

oder jenem Lehrer beliebt, sondern den gewerblichen Zeichenunterricht mit Berücksichtigung

des bestimmten Gewerbes, welches innerhalb des Bezirkes, des Landes oder auch innerhalb

 der speciellen Gemeinde betrieben wird. Es ist aber nicht denkbar, dass die Volksschule

 der Gewerbe- und gewerblichen Fachschule in dieser Weise verarbeitet, solange

diese Bildungsanstalten von verschiedenen Ministerien ressnrtiren.

Haben Sie jetzt die Güte, meine Herren, einen Augenblick an die Beaufsichtigung

der gewerblichen Bildungsanstalten zu denken, wie sie sich thatsachlich uns darstellt.

Zur Beaufsichtigung braucht jedes Ministerium Organe. Das Unterrichtsministerinm

verfügt nun über die betreffenden Aufsichtsorgane für die gewerblichen Erziehunganstalten,

das Handelsministerium entrath derselben. Das Unterrichtsministerium besitzt sie in den

Professoren des Museums für Kunst und lndustrie, in den Gewerbeschuldirectoren und

Professoren, in den Landesschulinspectoren. Der Handelsminister muss sich die lnspectoren,

so oft er sie braucht. vom Unterrichtsminister ausborgen. Die lnspectoren Exner, Bauer,

Haulfe, Storck sind alle von den Lehranstalten des Unterrichtsministeriums entlehnt,

wahrend nur Einer der lnspectoren des Handelsruinisteriutns, lnspector Henneberg, nicht

Beamter des Unterrichtsministeriums ist. Finden Sie in diesen Verhaltnissen nicht einen

schlagenden Beweis für die Nothwendigkeit der Unterstellung des gewerblichen Erziehungswesens

 unter das Untetrichtsministerium? . . . .

Und sollten wir, hohes Haus, auf einem so wichtigen Gebiete die Erfahrungen unberücksichtigt

 lassen, welche anderwarts gemacht worden sind, die Beispiele nicht befolgen,

 rnit welchen anderwarts uns vorangegangen worden ist?

ln England gehörten bis zum Jahre 1853 die gewerblichen Erziehungsanstalten

unter das Handelsarnt, das board of trade; seit 1853 wurden dieselben dem Ressort des

Unterrichtsministeriums einverleibt; und Preußen, welches lange Zeit hindurch an der

gewerblichen Erziehung sich ebenso versündigt hatte, wie wir, hat bereits vor drei Jahren

sammtliche gewerbliche Erziehungsanstalten im Ressort des Unterrichtsministers vereinigt.

Haben wir nicht endlich die Erfahrungen, die wir selbst gemacht haben, noch im

guten Gedlchtnisse? Gehen Sie nach Gablonz, fi-agen Sie, wodurch dort die Stimmung

der Bevolkerung gegen das Handelsamt und für das Unterrichtsamt seit langer Zeit schon

so fest .und entschieden geworden ist? Die von dem Handelsministerium eingerichtete

gewerblicheFachschule ist eingegangen (Abgeordneter Freiherr v. Oppenheimer: nlweimaln),

also zweimal eingegangen, weil sie nicht die Industrie des Ortes, nicht die lndustrie des

Bezirken berücksichtigte, während auf der anderen Seite die vom Unterrichtsminister ein-
            
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