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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XVII (1882 / 196)

geeignet sind und auch wir uns noch oft damit zu befassen haben werden. 
Dagegen dürfte eine dieser Schrift entnommene schematische Uebersicht des 
v Organisationsgedankens besonders in Fachkreisen nicht unerwünscht sein. 
Der gesammte gewerbliche Unterricht umfasst zwei Hauptgat- 
tungen von Schulen: i.Fortbildungsschulen und 2. Fachschulen. 
I. Die Fortbildunqsschulon 
beschränken sich darauf, den gewerblichen Arbeiter, ohne ein festes End- 
ziel des Unterrichtsganges für ihn zu fixiren, fortzu bilden, und zwar 
theils in dem Wissen und den Fertigkeiten, die er an der Volksschule 
erworben hat, theils in den wichtigsten Kenntnissen, die seine tägliche 
gewerbliche Praxis von ihm fordert. Mit Rücksicht auf den vorhandenen 
Bildungsgrad der Schüler ist diese Schule entweder eine 
Allgemeine Fortbildung-anomale, 
welche sich auf Erweiterung und Befestigung der in der Volksschule 
geübten Disciplinen beschränkt, und nur dem Zeichenunterrichte noch 
besondere Pflege angedeihen lässt, oder sie wird als 
Fachliche Fortbildung-sammle 
die Erweiterung der Kenntnisse in einem bestimmten Fache anstreben. 
Die Erfolge der Fortbildungsschule werden aber immerhin sehr 
beschränkt sein, denn der Unterricht ist auf die Abendstunden und die 
Sonntage angewiesen, verfügt also wöchentlich bloß über 4-8 Stunden. 
2. Die Fachschule 
dagegen nimmt täglich die ganze Zeit und Kraft des Schülers in An- 
spruch, und bildet denselben für ein bestimmtes gewerbliches Fach und 
für bestimmte Wirkungskreise in diesem Fache aus. Die gewerblichen 
Fachschulen sind entweder vollständige oder unvollständige. 
Vollständige gewerbliche Faolmehulen 
zerfallen in vier Gruppen: baugewerhliche , maschinengewerbliche, che- 
mische und kunstgewerbliche Fachschulen. Es gibt zwei Arten vollstän- 
diger gewerblicher Fachschulen: 
a) die h öhere gewerbliche Fachschule, 
b) die Werkmeister-Fach schule. 
Der Lehrstoff der höheren gewerblichen Fachschule vertheilt sich 
auf mindestens sechs halbjährige Curse; die Werkmeisterschulen gliedern 
sich dagegen in mindestens drei halbiährige Curse. 
Eine, mehrere vollständige Fachschulen einer oder beider Stufen 
umfassende Lehranstalt führt der Kürze des Titels wegen den Namen 
Staatsgewerbeschule. 
Die W er km eist er sc h ule hat die Aufgabe, dem Gewerbetreibenden 
unterer Kategorie, dem Meister des Kleinbetriebs, dem Werkflihrer der 
Großindustrie, dem Landbaumeister, dem Polier des großstädtischen Bau-
	        
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