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Full text: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XVII (1882 / 197)

Beiluge zu Nr. 197 
der 
„Mittheilungen des k. k. Oesterreieh. Museums." 
Instruction 
für den Professor der Radirkunst an der Kunstgewerbe- 
schule des k. k. Oesterr. Museums für Kunst u. Industrie. 
(Genehmigt durch h. Ministerial-Erlass vom l. September 188i, Z. r2542.) 
Die Abtheilung für Radirkunst an der Kunstgewerbeschule des 
Oesterr. Museums in Wien, hat die Aufgabe, Zöglinge dieser Anstalt in 
der Technik des Radirens und Aetzens zu unterrichten und dieselben 
dahin zu führen. dass sie Gegenstände nach der Natur und nach bild- 
lichen Darstellungen charakteristisch in Form, Farbe und in stofflicher 
Behandlung durch die Radirung zum Ausdruck bringen können. 
Dieses Ziel ist anzustreben durch das Copiren mustergiltiger Ra- 
dirungen, durch Uebungen im Radiren nach dem lebenden Modell, nach 
plastischen, namentlich auch kunstgewerblichen Objecten, Gemälden, 
Zeichnungen und photographischen Aufnahmen. 
Da ein Resultat auf diesem Gebiete der vervielfältigenden Kunst nur 
dann zu erzielen ist, wenn der Schüler bei größtrnöglichem Verständniss 
der Formenwelt und Fertigkeit im Umstellen derselben einen ausgespro- 
chenen Sinn für Charakteristik besitzt, so ist für die Aufnahme in diese 
Abtheilung der Nachweis genügender künstlerischer Vorbildung zwar 
erforderlich, derselbe gibt aber kein Recht, aufgenommen zu werden; 
vielmehr bleibt die Aufnahme dem Ermessen des Professors vorbehalten. 
ln allem Uebrigen gelten für diese Abtheilung die Bestimmungen 
des Lehrplans und der Studienordnung der Kunstgewerbeschule. 
Vorlesungen im Museum. 
Am 15. December hielt Reg-Rnth Bucher vor einer zahlreichen Versammlung 
eine Vorlesung über i-die Werkstätte im XVII. Jahrhunderte-u ein Thema, welches 
auf ein erhöhtes Interesse rechnen konnte, seitdem sich immer mehr die Ueberzeu- 
gung Bahn gebrochen hat, dass die einfache Zertrümmerung der zwar veralteten. aber 
immerhin verbesserungsfahigen Zunfteinrichtung denn doch ein arger Fehler war. Durch 
das Kunstgewerbe ist die Handarbeit gehoben worden, und gegenüber dem Zustande 
vor etwa 30 Jahren, da der Name der Werkstätte verpönt und der Arbeiter kaum eines 
flüchtigen Blickes gewürdigt war, hat sich die Werthschatzung beider wesentlich gebessert. 
Nur im lnnern des Standes herrscht dauernder Kriegszustand zwischen Arbeitgeber und 
Arbeiter; der Zwang der früheren Zeit ist völliger Freiheit der Handwerksnbung. Selbst 
ohne Nachweis der Befähigung, gewichen und andererseits ist es wiederum auffallend, 
dass den Handwerkern das allgemeine moderne Streben nach Vereinsverbänden erschwert 
wird. Diese Unklarheit oder offenhare Unrichtigkeit der Situation, die Ueberschätzung 
der guten alten Zeit auf der einen Seite, auf der anderen eine Unterschätzung, welcher 
IX. Bd. 188a. 4
	        
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