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Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XI (1876 / 135)

Die gegenwärtigen Aufgaben der Verwaltung des artistischen Bildungswesens. XXIX

In Beachtung der nndei-würts gewonnenen Erfahrungen sieht aber die Leitung

des Museums ihren Beruf nicht allein in der Pflege des eigenen lnstitutes. Sie

strebt vielmehr über dessen Schwelle hinaus. Sie sucht hiedurch dasselbe zu einer

eigentlichen Centralanstalt zu erheben und erklärt es als ihre Aufgabe, durch

Begründung von gewerblichen Zeichenschulen in den Provinzstadten, die als Filialanstalteu

 der Museumsschule einzurichten sind, letzterer das ausreichende Material

an entsprechend vorbereiteten Schülern aus allen Theilen des Landes zuzuführen.

und so ein systematisch geplantes, den gesainmten Staat umfassendes Unterrichtsgebände

 aufzuführen.

Angesichts der Fülle dieser gewordenen und werdenden Thatsachen müssen

die entsprechenden Massnahmen jetzt umso nachdrücklicher und rascher in

Österreich durchgeführt werden, als der in Deutschland in Fluss gekommenen

Bewegung der Höhestand des Schulwesens im Allgemeinen, die Menge betriehsamer,

volkreicher Städte, das Mßcenatenthum so vieler Hofe, die bedeutende Zahl der

für grössere Kunstgewerbeschulen geeigneten Bildungscentren, wie Karlsruh e,

München, Stuttgart, Leipzig, Dresden, Cöln, Hamburg, Berlin etc.

manche unschätzbare Gunst gewahrt. Und in der That sind auch schon an so

vielen Puncten in Deutschland die Hebel angesetzt worden, dass Österreich nur

in einer straiferen Zusammenfassung und einheitlicheren Durchführung seiner

Organisation ein Gegengewicht Enden kann.

Die Untenichtsverwaltung behält dieses Moment um so starker im Auge, als

selbst bei der günstigsten Entwicklung unseres gewerblichen Bildungswesens das

österreichische Kunstgewerbe, so lange es noch nicht des Schutzes einer vollständig

geordneten gewerblichen Gesetzgebung gemiesst, gegen das deutsche im

Nachtheil sein wird. Deutschland führt gegenwärtig eine einheitliche Gesetzgebung

auf dem ganzen Gebiete des Urheberrechtes durch. Die Wirkung geregelten

Patentwesens, guter Musterschutzgesetze auf die deutsche Kunstindustrie dürfte

zwar nicht, wie die Einflüsse der Bildungsanstalten, sofort nach den ersten Jahren

auffallen; wenn sie aber erst einmal anfallen, wird die österreichische Production

sie auch bereits empfindlich fühlen.

Dem österreichischen Kunstgewerhe seine volle Coneurrenzkraß gerade Deutschland

 gegenüber mit allen Mitteln zu bewahren, scheint vor Allem darum geboten,

weil, nächst den Ländern des Ostens, Deutschland das natürliche Absatzgebiet für

selbes ist. Das natürliche Absatzgehiet nicht nur der geographischen Lage nach,

sondern auch desshalb, weil Gemeinsamkeit geistiger Interessen und ergänzende

Verschiedenheiten des Culturlebens den Austausch aller Güter begünstigen. Darum

darf auch gehoiit werden, dass Rivalitäten hier nicht zur Ausschliessung des einen

Wettkampfers vom Markte des anderen führen werden.

Denn die Rollen, welche hüben und drüben dem Kunstwesen zugewiesen sind,

werden sich schwerlich vollkommen decken. So deutlich wir das gemeinsame

Muttermaal im Antlitze beider Culturen auch sehen, so dürfen wir doch nicht

verkennen, wie starke Spuren der Verschiedenheit getrennte geschichtliche Bildungsprocesse

 zurückgelassen haben. Es mag nachgerade die Verschiedenheit so vieler
            
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