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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XI (1876 / 135)

Die gegenwärtigen Aufgaben der Verwaltung des artistischen Bildungswesens. XXXIII 
gnng in einer so überaus nützlichen, eminent productiven Wirksamkeit des Museums 
eintreten soll. 
Eine Massregel, welche wol geeignet scheint, die Nachtheile beschränkter 
Dotationserhühung zu mindern, ist die ständige Bestellung von vorläufig nur zwei 
bis drei Zeichnern zum Copiren solcher werthvoller Originalzeichnungen oder 
Gegenstände, auf deren Erwerbung wegen der Höhe des Preises oder aus andern 
Gründen verzichtet werden muss. F ände diese Bestellung in Form der Verleihung 
von Stipendien zu etwa 6-700 Gulden statt, so böte diess den ferneren Vortheil, 
dass jüngeren Künstlern mit sehr geringen Kosten Gelegenheit zur Fortbildung 
"gegeben und tüchtige industrielle Zeichner in Zeiten der Geschaftsstockung dem 
Berufe und der Heimath erhalten werden könnten. 
Durch die Erweiterung aller dieser Sammlungen, insbesondere aber durch die 
bevorstehende Ausbreitung derselben über einen grösseren Raum, wird sich aber auch 
die Aufgabe der Überwachung und Verwaltung schwieriger gestalten als bisher. 
Angesichts solcher erhöhter Aufgabe müsste auch für eine Verstärkung des 
Cnstodenpersonales Sorge getragen werden. Nun ist aber das Museum gerade 
jetzt, wo ein zusammenhalten der Kräfte ihm nnthwendiger denn je wird. in die 
theils bedauerliche, theils ehrenvolle Lage gekommen, aus seinem auserlesenen, aber 
kleinen Beamtenkürper innerhalb sieben Monaten drei Kräfte durch Berufungen 
zu verlieren. Zwei derselben wurden mit wichtigen Aufgaben an den kunsthistnri- 
sehen Museen des kaiserlichen Hofes zu Wien betraut, eine zum Directorate des 
königlichen Kupferstichcabinets in Berlin berufen. Die Erfahrung, dass eine rasche 
Aufeinanderfolge solcher Verluste die Entwicklung des österreichischen Museums 
mit plötzlicher Stockung bedrohen kann, legt der Uuterrichtsverwaltung die Pflicht 
auf, einerseits für- die regelmässige Heranziehung eines möglichst vorbereiteten 
Nachwuchses zu sorgen, anderseits jedoch allzuhaufigem Wechsel im Personale 
vorzubeugen durch Aufbes--erung der systemmassigen Bezüge der Custoden. 
Bei der Dringlichkeit einer Abhilfe sollten die Massnahmen in der ersteren 
Beziehung nicht aufgeschoben werden bis zur Lösung der Frage nach der 
künftigen finanziellen Stellung der Custoden. Wenn an jüngere Historiker oder 
Archäologen Stipendien etwa irn Betrage von 700 Gulden jährlich zum Zwecke 
practischer Ausbildung am Museum verliehen würden. so könnte mit geringer 
Belastung des Staatsschatzes mancher Übelstand wenigstens Minderung erfahren, 
bis zu der Zeit, wo auch die Custoden durch günstigere, materielle Lage sich 
dem Institute fester verbunden fühlen. Ein Wechsel solcher Stipendisten in drei- 
bis vierjährigen Perioden würde allmählig den heute ungemein engen Kreis der 
zur Verwaltung kunsthistorischer und gewerblicher Sammlungen geeigneten Per- 
sönlichkeiten in Österreich so erfreulich erweitern, dass nach verhiiltnissmässig 
kurzer Zeit, sowohl die hauptstädtischen als auch die in den Kronländern ent- 
stehenden Museen mit tüchtigen und - was für die österreichische Industrie 
von grosser Tragweite - mit in einheitlichem Geiste geschulten Kräften 
versehen werden könnten. ' 
- Dnrchgreifender ltlassnahmen und patriotischer Opferwilligkeit bedarf es, um 
der Kunstgewerbesch ule des Museums ihre mit so viel Anstrengung errungene 
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