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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XI (1876 / 135)

Die gegenwärtigen Aufgaben der Verwaltung des artistischen Bildungswesens. XXXV 
zu stellen. Die gegenwärtige Ausdehnung dieser Aufgaben jedoch bringt es mit 
sich, dass die ausgezeichneten Künstler unter den Lehrern ihrem specicllsten 
Berufe vielfach entzogen und mit solcher didaktischer Arbeit über-bindet werden 
müssen, die zum grösseren Theile auch von künstlerisch vielleicht minder be- 
deutenden, aber pädagogisch tüchtigen Kräften geleistet werden könnte. Die 
Unterrichtsverwaltung war eben bisher durch äussere Umstände in dieser Beziehung 
zu dem zweifellos nnwirthschaitlichen Systeme gezwungen, die eigentljchste 
Leistungskraft der an den Fachschulen wirkenden künstlerischen lndividualitäten 
nicht vollständig auszunutzen. 
Eine zweckentsprechende Organisation darf den Professoren der Fachschulen 
nur die Aufgabe zuweisen, sich der künstlerischen Ausbildung einer beschränkten 
Anzahl solcher Schüler zu widmen, welche die Reife für den Fachunterricht 
vollsüindig erlangt haben. Dabei wird sich die Theilung der besonderen Aufgaben 
unter den Professoren derselben oder der nächst verwandten Fächer aus der 
speciellen Richtung und Begabung der einzelnen Künstler jeweilig von selbst ergeben. 
Auf oberster Stufe müsste die Fnchschule den Character des Ateliers tragen 
und es wären die Schüler unter Leitung des Professors stets an industriellen 
Aufgaben zu beschäftigen. 
Neben den Professuren hätten, dem kunstgewerblichen Bedürfnisse entsprechend, 
an der einen und anderen Fnchscbule besondere Techniken ihre Vertretung in 
eigenen Ateliers zu finden. Ausserdem bliebe im Sinne des im Jahre 1876 fest- 
gestellten Statuts mit der chemisch- technischen Versuchsanstalt ein 
Atelier in Verbindung, in welchem Schüler der einzelnen Fachschulen in der 
decorativen Anwendung chemischer Präparate unterwiesen würden. 
Zu dem Fachunterrichte dürften die Schüler erst dann zugelassen werden. 
wenn sie tüchtige Grundlagen artistischer Bildung und Fertigkeit - insbesondere in 
Projections-, Schattenlehre und Perspective, in der Styllehre und im F rcihandzeichnen 
- bereits erworben haben. Solches Ziel hätten sowohl die ornamentalen Abthei- 
lungen der Staatsgewerbeschulen in den Provinzen, als auch die Vorbereitungs- 
abtheilung der Wiener Kunstgewerbesehule anzustreben. Die Anforderungen an 
die Lehrer dieser Vorbereitungsschule müssten der Natur der Sache nach andere 
sein, als die an die Lehrkräfte der Fachschulen. Nicht sowohl ausgeprägte 
lndividilalißten, als vielmehr methodisch gebildete und pädagogisch möglichst 
geschulte Künstler wären hier erforderlich. Als Vorstand der Vorbereitungsschule 
dürfte jedoch nur eine bedeutendere künstlerische Persönlichkeit bestellt werdenß 
Solche, dem heutigen Bedürfnisse entsprechende Einrichtung böte finanzielle 
wie organisatorische Vortheile; finan ziielle Vortheile: indem eine zu schwere 
Belastung des Staatsschatzes durch mehrere Abstufungen in der Stellung des 
Lebi-personales vermieden würde ; o r g a n i s a t o ri s c h e Vnrtheile: indem bei 
strengerer Scheidung der beiden, ihrer Natur nach so verschiedenen Schulen jede 
vollkommen ihren eigenthümlichen Bedürfnissen gemass eingerichtet werden könnte. 
Zur Erzielung der ersteren Vortheile wären viererlei finanzielle Stellungen des 
Lehrpersonales ins Auge zu fassen: Fachschulprofessoren, Lehrer beson- 
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