Die gegenwärtigen Aufgaben der Verwaltung des artistischen Bildungswesens. XXXV
zu stellen. Die gegenwärtige Ausdehnung dieser Aufgaben jedoch bringt es mit
sich, dass die ausgezeichneten Künstler unter den Lehrern ihrem specicllsten
Berufe vielfach entzogen und mit solcher didaktischer Arbeit über-bindet werden
müssen, die zum grösseren Theile auch von künstlerisch vielleicht minder be-
deutenden, aber pädagogisch tüchtigen Kräften geleistet werden könnte. Die
Unterrichtsverwaltung war eben bisher durch äussere Umstände in dieser Beziehung
zu dem zweifellos nnwirthschaitlichen Systeme gezwungen, die eigentljchste
Leistungskraft der an den Fachschulen wirkenden künstlerischen lndividualitäten
nicht vollständig auszunutzen.
Eine zweckentsprechende Organisation darf den Professoren der Fachschulen
nur die Aufgabe zuweisen, sich der künstlerischen Ausbildung einer beschränkten
Anzahl solcher Schüler zu widmen, welche die Reife für den Fachunterricht
vollsüindig erlangt haben. Dabei wird sich die Theilung der besonderen Aufgaben
unter den Professoren derselben oder der nächst verwandten Fächer aus der
speciellen Richtung und Begabung der einzelnen Künstler jeweilig von selbst ergeben.
Auf oberster Stufe müsste die Fnchschule den Character des Ateliers tragen
und es wären die Schüler unter Leitung des Professors stets an industriellen
Aufgaben zu beschäftigen.
Neben den Professuren hätten, dem kunstgewerblichen Bedürfnisse entsprechend,
an der einen und anderen Fnchscbule besondere Techniken ihre Vertretung in
eigenen Ateliers zu finden. Ausserdem bliebe im Sinne des im Jahre 1876 fest-
gestellten Statuts mit der chemisch- technischen Versuchsanstalt ein
Atelier in Verbindung, in welchem Schüler der einzelnen Fachschulen in der
decorativen Anwendung chemischer Präparate unterwiesen würden.
Zu dem Fachunterrichte dürften die Schüler erst dann zugelassen werden.
wenn sie tüchtige Grundlagen artistischer Bildung und Fertigkeit - insbesondere in
Projections-, Schattenlehre und Perspective, in der Styllehre und im F rcihandzeichnen
- bereits erworben haben. Solches Ziel hätten sowohl die ornamentalen Abthei-
lungen der Staatsgewerbeschulen in den Provinzen, als auch die Vorbereitungs-
abtheilung der Wiener Kunstgewerbesehule anzustreben. Die Anforderungen an
die Lehrer dieser Vorbereitungsschule müssten der Natur der Sache nach andere
sein, als die an die Lehrkräfte der Fachschulen. Nicht sowohl ausgeprägte
lndividilalißten, als vielmehr methodisch gebildete und pädagogisch möglichst
geschulte Künstler wären hier erforderlich. Als Vorstand der Vorbereitungsschule
dürfte jedoch nur eine bedeutendere künstlerische Persönlichkeit bestellt werdenß
Solche, dem heutigen Bedürfnisse entsprechende Einrichtung böte finanzielle
wie organisatorische Vortheile; finan ziielle Vortheile: indem eine zu schwere
Belastung des Staatsschatzes durch mehrere Abstufungen in der Stellung des
Lebi-personales vermieden würde ; o r g a n i s a t o ri s c h e Vnrtheile: indem bei
strengerer Scheidung der beiden, ihrer Natur nach so verschiedenen Schulen jede
vollkommen ihren eigenthümlichen Bedürfnissen gemass eingerichtet werden könnte.
Zur Erzielung der ersteren Vortheile wären viererlei finanzielle Stellungen des
Lehrpersonales ins Auge zu fassen: Fachschulprofessoren, Lehrer beson-
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