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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XI (1876 / 135)

Die gegenwärtigen Aufgaben der Verwaltung des artistischen Bildungswesens. XXXV

zu stellen. Die gegenwärtige Ausdehnung dieser Aufgaben jedoch bringt es mit

sich, dass die ausgezeichneten Künstler unter den Lehrern ihrem specicllsten

Berufe vielfach entzogen und mit solcher didaktischer Arbeit über-bindet werden

müssen, die zum grösseren Theile auch von künstlerisch vielleicht minder bedeutenden,

 aber pädagogisch tüchtigen Kräften geleistet werden könnte. Die

Unterrichtsverwaltung war eben bisher durch äussere Umstände in dieser Beziehung

zu dem zweifellos nnwirthschaitlichen Systeme gezwungen, die eigentljchste

Leistungskraft der an den Fachschulen wirkenden künstlerischen lndividualitäten

nicht vollständig auszunutzen.

Eine zweckentsprechende Organisation darf den Professoren der Fachschulen

nur die Aufgabe zuweisen, sich der künstlerischen Ausbildung einer beschränkten

Anzahl solcher Schüler zu widmen, welche die Reife für den Fachunterricht

vollsüindig erlangt haben. Dabei wird sich die Theilung der besonderen Aufgaben

unter den Professoren derselben oder der nächst verwandten Fächer aus der

speciellen Richtung und Begabung der einzelnen Künstler jeweilig von selbst ergeben.

Auf oberster Stufe müsste die Fnchschule den Character des Ateliers tragen

und es wären die Schüler unter Leitung des Professors stets an industriellen

Aufgaben zu beschäftigen.

Neben den Professuren hätten, dem kunstgewerblichen Bedürfnisse entsprechend,

an der einen und anderen Fnchscbule besondere Techniken ihre Vertretung in

eigenen Ateliers zu finden. Ausserdem bliebe im Sinne des im Jahre 1876 festgestellten

 Statuts mit der chemisch- technischen Versuchsanstalt ein

Atelier in Verbindung, in welchem Schüler der einzelnen Fachschulen in der

decorativen Anwendung chemischer Präparate unterwiesen würden.

Zu dem Fachunterrichte dürften die Schüler erst dann zugelassen werden.

wenn sie tüchtige Grundlagen artistischer Bildung und Fertigkeit - insbesondere in

Projections-, Schattenlehre und Perspective, in der Styllehre und im F rcihandzeichnen

- bereits erworben haben. Solches Ziel hätten sowohl die ornamentalen Abtheilungen

 der Staatsgewerbeschulen in den Provinzen, als auch die Vorbereitungsabtheilung

 der Wiener Kunstgewerbesehule anzustreben. Die Anforderungen an

die Lehrer dieser Vorbereitungsschule müssten der Natur der Sache nach andere

sein, als die an die Lehrkräfte der Fachschulen. Nicht sowohl ausgeprägte

lndividilalißten, als vielmehr methodisch gebildete und pädagogisch möglichst

geschulte Künstler wären hier erforderlich. Als Vorstand der Vorbereitungsschule

dürfte jedoch nur eine bedeutendere künstlerische Persönlichkeit bestellt werdenß

Solche, dem heutigen Bedürfnisse entsprechende Einrichtung böte finanzielle

wie organisatorische Vortheile; finan ziielle Vortheile: indem eine zu schwere

Belastung des Staatsschatzes durch mehrere Abstufungen in der Stellung des

Lebi-personales vermieden würde ; o r g a n i s a t o ri s c h e Vnrtheile: indem bei

strengerer Scheidung der beiden, ihrer Natur nach so verschiedenen Schulen jede

vollkommen ihren eigenthümlichen Bedürfnissen gemass eingerichtet werden könnte.

Zur Erzielung der ersteren Vortheile wären viererlei finanzielle Stellungen des

Lehrpersonales ins Auge zu fassen: Fachschulprofessoren, Lehrer besonx


            
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