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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XI (1876 / 135)

Die gegenwärtigen Aufgaben der Verwaltung des artistischen Bildungswesens. XXXVII

Denn selbst solche nur scheinbare Parteinahme in zeitgenössischen Bildungsprocessen.

sei es auf wissenschaftlichem oder künstlerischem Gebiet, kann die Culturentwicklung

nicht minder schädigen. als die Staatsautoritat. Darum hält die Ünteirichtsverwaltung

an dem Grundsatze fest, dass sie die Grenzen ihrer Pflicht erreicht hat mit der

bereitwilligen Eröffnung der Bahnen für die wahrnehmbar kräftigsten unter den

Verscbiedenartigen (ieistesstrümungen der Zeit. Das Schiedsrichteramt liegt jenseits

dieser Grenzen.

Um solchen Grundsätzen zu entsprechen, müsste bei Organisation der Kunstgewerbeschule

 darauf Bedacht genommen werden, dass die Bedürfnisse der Kunstindustrie

 bezüglich keiner wichtigen künstlerischen Richtung unbefriedigt bleiben.

Indem die Regierung wenigstens den hauptsachlichsten dieser Richtungen Vertretung

zu schaffen sucht, andererseits aber auch die Nothwendigkeit ausserster Schonung

der Staatsfinanzen sich vor Augen halt, glaubt sie bei Durchführung der Organisation

sich zunächst mit demjenigen bescheiden zu sollen, was unbedingt geschehen muss,

um die fernere, natürliche Entwicklung der Anstalt nicht zu beeinträchtigen; und

zwar wurde sie - unter Einrechnung der schon gegenwartig dort im Lehramte

wirkenden Kraße - an der Fachschule für Baukunst die Systemisirung von drei,

an der Fachschnle für Bildhauerei von zwei und an der Fachschule für Zeichnen

und Malen von drei Professuren in Aussicht nehmen. [Wir specielle Techniken wären

an der Fachschule für Bildhauer eine bis zwei Kräfte, an der Fachschule für Zeichnen

und Malen nur eine Kraft zu bestellen. Das Atelier an der chemisch-technischen

Versuchsanstalt stünde den Zwecken der drei Fachschulen gleichmässig zu Diensten.

Die Vorbereitungsschule würde ausser dem Vorstande und einschliesslich der

speciell zum vorbereitenden Ünterrichte der Lehramtscandidaten berufenen Lehrer,

in ihrem Collegium sieben Mitglieder zahlen. Hiednrch würde die Zahl der jetzt

an den Fachschulen und an der Vorbereitungsschule verwendeten künstlerischen

Kräfte im Ganzen um neun bis zehn vermehrt.

Eine Reduction solchen Mehrerfordernisses wäre nur dann thunlich, wenn der

an der Knnstgewerheschule bestehende Curs für Zeichenlehrer aufgehoben wurde.

Das Mehrerforderniss liesse sich dann allenfalls auf fünf neue Kräfte beschränken,

wodurch jedoch nur am Etat der Kunstgewerheschnle. nicht am Ünterrichtsbudget.

im Ganzen Ersparungen möglich würden. Denn es müsste ja dann ein selbstständiger

 Zeichenlehrercurs errichtet werden.

Abgesehen davon, dass innere Gründe die Verbindung des Zeichenlehrercurses

mit dem Museum anempfehlen , wäre eine Lostrennung desselben gerade aus

finanziellen Rücksichten zu vermeiden. Denn nicht nur, dass ein selbstständiger

Lehrkörper sowie ein eigener Lehrmittelapparat dieses Curses noch viel höher zu

stehen käme, müssten ja auch die Nebenfächer, wie Styllehre, Farbenlehre, Anatomie,

Kunstgeschichte. dann an der getrennten Anstalt abermals ihre Vertretung finden-Es

 möchte also in solchem Falle die Belastung des Unterrichtsfonds wol mindestens

noch einmal so gross werden, als die gleichzeitig an der Kuustgevverbeschule durch

Bestellung von fünf statt zehn neuen Lehrern bewirkte Einschränkung der

Mehrauslagen.
            
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