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Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XI (1876 / 135)

XXXVlII Die gegenwärtigen Aufgaben der Verwaltung des artistischen Bildungswesens.

Unter den Verhältnissen der jetzigen, rasch fortschreitenden Epoche kann es

es sich aber zudem keineswegs darum handeln, den Zeichenlehrercnrs innerhalb

seines gegenwärtigen Wirlruugskreises festzuhalten. Neue Bedürfnisse verlangen

auch hier eine vervielfaltigtc Thatigkeit. Es scheint sonach die Vereinigung der

Lehrerschaft der Kunstgewerbeschule und des Zeichenlehrercurses schon desshalb

gerathen, weil sich innerhalb eines grösseren Körpers leichter eine sparsame

Eintheilnng treffen lasst, durch welche von Zeit zu Zeit einzelne Lehrkräfte für

dringend nothwendige Specialcurse verfügbar werden.

Eine Reihe solcher Curse wird aber im Laufe der nächsten Jahre abgehalten

werden müssen, insbesondere zur F o rtbi l d u ng der Zeichenlehrer der verschiedenen

Kategorien von Schulen und der Lehrerinnen fiirjenes umfangreiche Gebiet, das mit

dem Namen der weiblichen Arbeiten bezeichnet wird.

Die in volkswirthsschafflicher Beziehung so wichtige und dringliche Reform

des Zeichenunterrichtes im österreichischen Schulwesen würde, trotz aller Lehrpläne

und lnstruclinnen noch durch mindestens ein Decennium auf dem Papiere bleiben,

wenn nicht - neben anderen Massregeln, welche an späterer Stelle noch zu bezeichnen

sein werden - auch durch F ortbildungscurse dem Verstandnisse der Lehrer nachgeholfen

 würde; und, was speciell das Gebiet weiblichen Arbeitsunterrichts betrifft,

so sind auf demselben, wie die Münchner Ausstellung darthat, in Deutschland,

und zwar vor Allem in Baiern, durch die Thatigkeit der Privaten, wie der

Regierungen neuestens sehr bedeutende Fortschritte erzielt worden. Es erwächst

auch der österreichischen Unterrichtsverwaltung die Pflicht, hier nunmehr von

Staatswegen eine Aufgabe in die Hand zu nehmen, der bisher Privatkorpomtionen,

namentlich der Wiener Frauen-Erwerbverein, sich in verdienstlicher Weise

gewidmet haben, die aber durchgreifend und für das gesammte Land nur durch i

die Regierung gelöst werden kann.

Zudem ist es nicht die Bildung von Lehrerinnen allein, was angestrebt

werden muss. Weibliche artistische Arbeitskräfte fürgewisse Bedürfnisse

des Kunstgewerbes direct heranzubilden, erscheint vielmehr von nicht zu unterschätzender

 Bedeutung für die Entwicklung der österreichischen Kunstindustrie.

Es sei hier nur erinnert an die grossen Pariser Industrien der feineren Cartonnagearbeiten.

 der Blumenfubrikation etc. sowie an die jvielfach bewahrte Verwendbarkeit

weiblicher Arbeit für malerischen Decor keramischer Gegenstände und für einige

graphische Künste. ln Frankreich wird seit Langem, in England in neuerer Zeit

diese Seite des gewerblichen Bildungswesens mit Erfolg gepflegt und es hat sich

hiebei ergeben, dass manchen artistischen Aufgaben die weibliche Arbeitskraft nicht

nur vollkommen genügt, sondern dass die Billigkeit derselben die Concurrenzfähigkeit

 derjenigen Industrie wesentlich steigern kann, die sich ihrer statt der mannlichen

 Kraft bedient. Rathsam und lohnend schiene eine grbssere Ptlege dieses

Unterrichtszweiges an der Kunstgewerbeschule jedoch nur dann, wenn sie nicht

auf Kosten der übrigen Wirksamkeit des Instituts stattzufinden brauchte, und somit

stellt sich auch in dieser Beziehung eine Vermehrung der Lehrkräfte als unvermeidlieh

 dar. '
            
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