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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XI (1876 / 135)

XL Die gegenwärtigen Aufgaben der Verwaltung des artistischen Bildungswesens. 
Die allmalige Durchführung der Organisation, deren Einzelheiten vom Auf- 
sichtsrathe der Kunstgewerbeschule in eingehenden Berathungen festgestellt werden 
sollen, ware im Schuljahre 187718 zu beginnen und im Schuljahre l879I80 abzu- 
schliessen. Nur wenn die oben geschilderten Massregeln während dieser Zeit durch- 
geführt werden, ist die fluffnung gestattet, dass die heute in jungem Ruhme 
glänzende Wien er Kunstgewerbeschulc den Rang als erste des europäischen Con- 
tinents auch inmitten des wachsenden Wetteifers des Auslandes behaupten und 
dass sie unter den schwieriger gewordenen Umständen durch verdoppelte Anstrene 
gung abermals die Freude des Gelingens erobern werde. 
Lehrreich wie für diese die Centralanstalt betreffenden Probleme war die 
Münchner Ausstellung hinsichtlich der Frage der Zeichennnterrichts- 
reform im ganzen Schulwesen. Indem diese Ausstellung zeigte, dass aller- 
warts in Deutschland die volkswirthschaftliche Bedeutung einer solchen Reform 
klar erkannt wird, hestärlite sie in der Überzeugung, dass die von der österreichi- 
schen Unterriehtsverwaltung auf dem genannten Gebiete ergriffene lnitiative einem 
wahrhaften, überall empfundenen Culturbedürfnisse der Gegenwart entsprungen ist. 
Daher muss dieses in Österreich vor wenigen Jahren begonnene Werk- im Lauf 
der nachsten Zeit beharrlich durchgeführt werden, wenn dem heimischen Gewerbe- 
wesen die vortheilhatten Ergebnisse solchen verbesserten Unterrichtes gesichert 
werden sollen- 
Bereits seit einigen Jahren hat das [Tnterrichtsministerium der Einführung 
von Zeichen- und Modellirschulen und in neuester Zeit der Errichtung von 
ornanlentalcn Fachabtheilungeu an Gewerbeschulen sein Augenmerk 
angewendet. Ebenso wichtig, wie solche Einführung neuer Uuterrichtsanstalten, 
war aber auch eine Reform und Regelung des Zeichenunterrichtes an den bisher 
bestehenden Arten von Schulen. Ohne von einheitlichem Geiste getragene Reform 
auf dem Gesammtgebietc dieses Unterrichts musste jede Organisation auch des 
gewerblichen Bildungswesens Stückwerk bleiben. 
Die entscheidende Wichtigkeit des Zeichnens für die Industrie, seit mehr als 
zwei Jahrzehnten von England aus Frankreichs Erfolgen entnommen und 
durch umfassende Unterrichtseinrichtungen anerkannt, blieb im mittleren Europa 
bis vor Kurzem unterschätzt. Die häufige Verwechslung ästhetischer und didaktischer 
Aufgaben selbst auf den unteren Stufen des Zeichenunterriclites, die fast allgemein 
übliche unmethodische Behandlung desselben liess in Österreich wie in Deutschland 
diesen Schulgegenstand für die volkswirthschuftliche Entwicklung bisher wenig 
fruchtbar werden. Je eingehender die Unterrichtsverwaltung sich daher mit der 
Frage der Förderung des Gewerbe-Wesens durch die Schule befasste, desto mehr 
wandte sie auch ihre Aufmerksamkeit der Reform des Zeichennnterrichtes zu. 
Das Ergebniss einer gründlichen Beschäftigung mit diesen" Fragen war im 
Jahre 1874 die unter Bciziehung gewiegter Fachmänner vorgenommene Feststellung 
der „allgemeinen G rnndsatze" für den Zeichenunterricht und die Ausarbeitung 
detaillirter Lehrpläne im Geiste dieser „Grundsätzeu für den Unterricht an 
Elementar, Fortbildungr, Mittel- und Fachschulen. An diese Massnahmen schloss 
sich die Ertheilung umfassender Instructionen an die Lehrer des Zeichenfaohes
	        
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