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Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XI (1876 / 135)

XL Die gegenwärtigen Aufgaben der Verwaltung des artistischen Bildungswesens.

Die allmalige Durchführung der Organisation, deren Einzelheiten vom Aufsichtsrathe

 der Kunstgewerbeschule in eingehenden Berathungen festgestellt werden

sollen, ware im Schuljahre 187718 zu beginnen und im Schuljahre l879I80 abzuschliessen.

 Nur wenn die oben geschilderten Massregeln während dieser Zeit durchgeführt

 werden, ist die fluffnung gestattet, dass die heute in jungem Ruhme

glänzende Wien er Kunstgewerbeschulc den Rang als erste des europäischen Continents

 auch inmitten des wachsenden Wetteifers des Auslandes behaupten und

dass sie unter den schwieriger gewordenen Umständen durch verdoppelte Anstrene

gung abermals die Freude des Gelingens erobern werde.

Lehrreich wie für diese die Centralanstalt betreffenden Probleme war die

Münchner Ausstellung hinsichtlich der Frage der Zeichennnterrichtsreform

 im ganzen Schulwesen. Indem diese Ausstellung zeigte, dass allerwarts

 in Deutschland die volkswirthschaftliche Bedeutung einer solchen Reform

klar erkannt wird, hestärlite sie in der Überzeugung, dass die von der österreichischen

 Unterriehtsverwaltung auf dem genannten Gebiete ergriffene lnitiative einem

wahrhaften, überall empfundenen Culturbedürfnisse der Gegenwart entsprungen ist.

Daher muss dieses in Österreich vor wenigen Jahren begonnene Werk- im Lauf

der nachsten Zeit beharrlich durchgeführt werden, wenn dem heimischen Gewerbewesen

 die vortheilhatten Ergebnisse solchen verbesserten Unterrichtes gesichert

werden sollen-Bereits

 seit einigen Jahren hat das [Tnterrichtsministerium der Einführung

von Zeichen- und Modellirschulen und in neuester Zeit der Errichtung von

ornanlentalcn Fachabtheilungeu an Gewerbeschulen sein Augenmerk

angewendet. Ebenso wichtig, wie solche Einführung neuer Uuterrichtsanstalten,

war aber auch eine Reform und Regelung des Zeichenunterrichtes an den bisher

bestehenden Arten von Schulen. Ohne von einheitlichem Geiste getragene Reform

auf dem Gesammtgebietc dieses Unterrichts musste jede Organisation auch des

gewerblichen Bildungswesens Stückwerk bleiben.

Die entscheidende Wichtigkeit des Zeichnens für die Industrie, seit mehr als

zwei Jahrzehnten von England aus Frankreichs Erfolgen entnommen und

durch umfassende Unterrichtseinrichtungen anerkannt, blieb im mittleren Europa

bis vor Kurzem unterschätzt. Die häufige Verwechslung ästhetischer und didaktischer

Aufgaben selbst auf den unteren Stufen des Zeichenunterriclites, die fast allgemein

übliche unmethodische Behandlung desselben liess in Österreich wie in Deutschland

diesen Schulgegenstand für die volkswirthschuftliche Entwicklung bisher wenig

fruchtbar werden. Je eingehender die Unterrichtsverwaltung sich daher mit der

Frage der Förderung des Gewerbe-Wesens durch die Schule befasste, desto mehr

wandte sie auch ihre Aufmerksamkeit der Reform des Zeichennnterrichtes zu.

Das Ergebniss einer gründlichen Beschäftigung mit diesen" Fragen war im

Jahre 1874 die unter Bciziehung gewiegter Fachmänner vorgenommene Feststellung

der „allgemeinen G rnndsatze" für den Zeichenunterricht und die Ausarbeitung

detaillirter Lehrpläne im Geiste dieser „Grundsätzeu für den Unterricht an

Elementar, Fortbildungr, Mittel- und Fachschulen. An diese Massnahmen schloss

sich die Ertheilung umfassender Instructionen an die Lehrer des Zeichenfaohes
            
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