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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XI (1876 / 135)

Die gegenwärtigen Aufgaben der Verwaltung des artistischen Bildungswesens. XLI 
in welchen das Ministerium, gleichfalls nach gründlichen Berathungen im Kreise 
von Faclnnitnnern, an der Hand der Lehrpläne in eingehender Weise die bei dem 
Unterrichte einzuhaltende Methode darlegte. Solche lnstructinnen ergiengen an die 
Lehrer der Volks- und Bürgerschulen, der Lehrerbildungsanstalten, der llliitelschulen 
und der gewerblichen F ortbildungsschulen- I 
Mit der Ertheilung solcher schriftlichen Instructionen schien aber noch wenig 
gethan und es konnte von Vorneherein keinem Zweifel unterliegen, dass die 
persönliche Intervention von Fachmanncrn nothwendig sei zur thatsaeh- 
liehen Durchführung der Reform. Etwa zwei Jahre musste jedoch der Beginn 
solcher Intervention hinausgeschoben bleiben, da die an die einzelnen Schulen zu 
entsendenden Fachmänner ein Substrat ihrer Wirksamkeit erst dann vorfinden 
konnten, wenn bereits durch einige Zeit nach den neuen Lehrplänen unterrichtet 
worden war. . 
Diese Wirksamkeit musste nämlich einerseits eine controlirende sein, um 
dieiUnterrichtsverwaltung möglichsten Überblick über den Zustand des Unterrichts 
im Freihandzeichnen an den österreichischen Schulen und sicheres Urtheil über 
den Vollzug der in diesem [lnterrichtszweige erlassenen Normen gewinnen zu 
lassen; andererseits musste sie die Unterstützung der Lehrer des Zeichenfaches 
zum-Zwecke haben, um diesen das Verstandniss des Systems zu erleichtern, ilu'e 
etwaigen Zweifel aufzuklären und jene von ihnen beobachteten Schwierigkeiten 
der Durchführung in Erfahrung zu bringen, welche vielleicht noch besondere 
Massnahmen erheischen. 
Eine gründliche Erfüllung solcher Mission bedingt die Vertheilung der Aufgabe 
auf drei bis vier Jahre, innerhalb deren succesive die verschiedenen Gattungen von 
Lehranstalten vorgenommen werden. 
Es wurden daher Minisferialcommissäre zuerst nur zur lnspecticn des Zeichen- 
unterrichts an die Bildungsanstalten für Lehrer und Lehrerinnen 
entsendet. Die Bereisungen derselben begannen im Frühjahre 1876 und waren 
im Juli desselben Jahres beendet. 
Es zeigte sich, dass dem Lehrpersonale der genannten Anstalten sowie den 
Schulinspectionsorganen der einzelnen Länder die Besuche der Ministerialcommissare 
umso erwünschter waren, als sich hiedurch reichliche Gclegenheit_ darbot, über die 
den Zeichenunterxicht betreffenden Vorschriften nach allen Richtungen Aufklarungen 
und fachmännische Winke zu erhalten und die Verwirklichung des theoretisch 
festgestellten Systems nachdrücklich zu fördern. 
Die an das Ministerium erstatteten Berichte der Ministerialcommissäre über 
die Ergebnisse ihrer Mission erwiesen vor Allem, dass die Vornahme solcher Fach- 
' inspectionen in der That unerlässlich war, wenn div [intßffißlltävßrwßltllllg klaren 
Einblick in die Situation und die Kenntniss jener Massnahmen gewinnen sollte, 
welche zur Beseitigung der noch bestehenden Mängel ergriffen werden müssen. 
Angesichts der in diesen Berichten constatirten Thatsachen vermag nicht bezweifelt 
zu werden, dass gerade an den Lehrerbildungsanstalten eine rasche Durch- 
führung der Reform von grosser Dringlichkeit ist. Denn so gewiss die Regelung 
des Zeiehenunterrichts an den Volksschulen nicht nur an sich. sondern auch
	        
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