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Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XI (1876 / 135)

Die gegenwärtigen Aufgaben der Verwaltung des artistischen Bildungswesens. XLI

in welchen das Ministerium, gleichfalls nach gründlichen Berathungen im Kreise

von Faclnnitnnern, an der Hand der Lehrpläne in eingehender Weise die bei dem

Unterrichte einzuhaltende Methode darlegte. Solche lnstructinnen ergiengen an die

Lehrer der Volks- und Bürgerschulen, der Lehrerbildungsanstalten, der llliitelschulen

und der gewerblichen F ortbildungsschulen- I

Mit der Ertheilung solcher schriftlichen Instructionen schien aber noch wenig

gethan und es konnte von Vorneherein keinem Zweifel unterliegen, dass die

persönliche Intervention von Fachmanncrn nothwendig sei zur thatsaehliehen

 Durchführung der Reform. Etwa zwei Jahre musste jedoch der Beginn

solcher Intervention hinausgeschoben bleiben, da die an die einzelnen Schulen zu

entsendenden Fachmänner ein Substrat ihrer Wirksamkeit erst dann vorfinden

konnten, wenn bereits durch einige Zeit nach den neuen Lehrplänen unterrichtet

worden war. .

Diese Wirksamkeit musste nämlich einerseits eine controlirende sein, um

dieiUnterrichtsverwaltung möglichsten Überblick über den Zustand des Unterrichts

im Freihandzeichnen an den österreichischen Schulen und sicheres Urtheil über

den Vollzug der in diesem [lnterrichtszweige erlassenen Normen gewinnen zu

lassen; andererseits musste sie die Unterstützung der Lehrer des Zeichenfaches

zum-Zwecke haben, um diesen das Verstandniss des Systems zu erleichtern, ilu'e

etwaigen Zweifel aufzuklären und jene von ihnen beobachteten Schwierigkeiten

der Durchführung in Erfahrung zu bringen, welche vielleicht noch besondere

Massnahmen erheischen.

Eine gründliche Erfüllung solcher Mission bedingt die Vertheilung der Aufgabe

auf drei bis vier Jahre, innerhalb deren succesive die verschiedenen Gattungen von

Lehranstalten vorgenommen werden.

Es wurden daher Minisferialcommissäre zuerst nur zur lnspecticn des Zeichenunterrichts

 an die Bildungsanstalten für Lehrer und Lehrerinnen

entsendet. Die Bereisungen derselben begannen im Frühjahre 1876 und waren

im Juli desselben Jahres beendet.

Es zeigte sich, dass dem Lehrpersonale der genannten Anstalten sowie den

Schulinspectionsorganen der einzelnen Länder die Besuche der Ministerialcommissare

umso erwünschter waren, als sich hiedurch reichliche Gclegenheit_ darbot, über die

den Zeichenunterxicht betreffenden Vorschriften nach allen Richtungen Aufklarungen

und fachmännische Winke zu erhalten und die Verwirklichung des theoretisch

festgestellten Systems nachdrücklich zu fördern.

Die an das Ministerium erstatteten Berichte der Ministerialcommissäre über

die Ergebnisse ihrer Mission erwiesen vor Allem, dass die Vornahme solcher Fach-'

 inspectionen in der That unerlässlich war, wenn div [intßffißlltävßrwßltllllg klaren

Einblick in die Situation und die Kenntniss jener Massnahmen gewinnen sollte,

welche zur Beseitigung der noch bestehenden Mängel ergriffen werden müssen.

Angesichts der in diesen Berichten constatirten Thatsachen vermag nicht bezweifelt

zu werden, dass gerade an den Lehrerbildungsanstalten eine rasche Durchführung

 der Reform von grosser Dringlichkeit ist. Denn so gewiss die Regelung

des Zeiehenunterrichts an den Volksschulen nicht nur an sich. sondern auch
            
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