XLÜ Die gegenwärtigen Aufgaben der Verwaltung des artistischen Bildungswesens.
für die Entwicklung des gewerblichen Bildungswesens entscheidende Bedeutung
hat, weil der Unterricht an industriellen Fortbildungsschulen und Fachcursen
auf in der Volksschule gelegter Basis weiter-hauen und zum Theil durch Lehrkräfte
der Volksschulen ertheilt werden muss, so gewiss ist es leider auch, dass die
vollständige Durchführung der Reform mit (lemiälteren Lehrpersonale der Volksschule
nicht zu erzielen sein wird. _
Für dieses gesauimte, derzeit iux Anite befindliche Lehrperson-alte Fortbildungscurse
im Zeichnen einzuführen, erscheint bei der Ausdehnung des Staatsgehietes
und der Mannigfaltigkeit der Verhältnisse so schwierig und kostspielig, dass
günstigsten Falles Jahre ius Land gehen werden. ehe durch solche Massregel die
erwünschten Ergebnisse erzielt sind. Umso wichtiger ist die Obsorge, dass nicht
auch die jetzt heranwachsende Generation von Volkssehullehrern ungenügenden
Unterricht im Zeichnen empfange und dadurch auf fernere Jahrzehnte hinaus ein
besserer Betrieb dieser Disciplin an den elementaren Schulen zur Unmöglichkeit werde.
Vou diesen Erwägungen geleitet, wurde den Ministerialcomiuissären als erste
Aufgabe die lnspection des Zeichenuntenichtes an den Bildungsanstalten für
Lehrer und Lehrerinnen gestellt. Die von diesen Commissamn mit Sachkenntuiss
und Gründlichkeit gepllogenen Erhebungen ermöglichen nunmehr eine Schlussfassung
über die dringlichsten llvlassregeln, welche sogleich einzuleiten sind; Dabei
stehen in vorderster Linie:
i. Die Erweiterung des Zeicheulehrercurses am österreichischen
Museum, insbesondere durch Creirung einer Lehrstelle für Methodik
des Zeichenunterrichtes (Propädeutik für die Lehrauilscandidaten des Freihandzeichnens
an Bildungsanstalten für Lehrer und Lehrerinnen, an Mittelschulen und
an Gewerbeschulen);
'2. die Fortbildung dler minder entsprechenden, derzeit im
Amte befindlichen Lehrkräfte in eigenen Oursen, deren erster womöglich
in dend-lauptferien nach dem Schuljahre ISTGIT stattzufinden hätte;
3. die Vervollständigung des Lehrmittelapparates für den
Zeichenunterricht iinGeiste der neuenLehrpläne und Instructionen.
Hinsichtlich der erstangeführten Massregel finden sich bereits an früherer
Stelle einige Darlegungen; die zweite und dritte will im Zusainmenhange betrachtet
sein. Die lnspection hat uainlich herausgestellt, dass die grüssten Schwierigkeiten
den Zcichenlehrern daraus erwachsen, dass ihnen ein vollständiger, dem neuen
Unterrichtssystem entsprechender Lehrmittelapparat derzeit nicht zur Verfügung
steht. Da nun auch an einem Fortbildungscurse für die im Amte beündlichen Lehrkräfte
das Augenmerk hauptsächlich darauf gerichtet sein muss, den Lehrern einen
solchen Lehruiittclapparat vorzuführen. ihnen dessen Beziehungen zu den einzelneni
Abstufungen und Bestandtheilen des Unterrichtsstnifes lilarzulegen und sie zum
"Gebrauche desselben im Sinne der Lehrmethode anzuleiten, so erscheint die Herstellung
eines solchen Lehrmittelapparates in zweifacher Hinsicht als entscheidende
Massregel für die Verwirklichung der Reform.
Eine dem Lehrgange auf seinen einzelnen Stufen und nach seinen verschiedenen
Richtungen entsprechende Lehrmittelsammlung muss aber enthalten: