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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XI (1876 / 135)

XLÜ Die gegenwärtigen Aufgaben der Verwaltung des artistischen Bildungswesens.

für die Entwicklung des gewerblichen Bildungswesens entscheidende Bedeutung

hat, weil der Unterricht an industriellen Fortbildungsschulen und Fachcursen

auf in der Volksschule gelegter Basis weiter-hauen und zum Theil durch Lehrkräfte

der Volksschulen ertheilt werden muss, so gewiss ist es leider auch, dass die

vollständige Durchführung der Reform mit (lemiälteren Lehrpersonale der Volksschule

 nicht zu erzielen sein wird. _

Für dieses gesauimte, derzeit iux Anite befindliche Lehrperson-alte Fortbildungscurse

 im Zeichnen einzuführen, erscheint bei der Ausdehnung des Staatsgehietes

und der Mannigfaltigkeit der Verhältnisse so schwierig und kostspielig, dass

günstigsten Falles Jahre ius Land gehen werden. ehe durch solche Massregel die

erwünschten Ergebnisse erzielt sind. Umso wichtiger ist die Obsorge, dass nicht

auch die jetzt heranwachsende Generation von Volkssehullehrern ungenügenden

Unterricht im Zeichnen empfange und dadurch auf fernere Jahrzehnte hinaus ein

besserer Betrieb dieser Disciplin an den elementaren Schulen zur Unmöglichkeit werde.

Vou diesen Erwägungen geleitet, wurde den Ministerialcomiuissären als erste

Aufgabe die lnspection des Zeichenuntenichtes an den Bildungsanstalten für

Lehrer und Lehrerinnen gestellt. Die von diesen Commissamn mit Sachkenntuiss

und Gründlichkeit gepllogenen Erhebungen ermöglichen nunmehr eine Schlussfassung

 über die dringlichsten llvlassregeln, welche sogleich einzuleiten sind; Dabei

stehen in vorderster Linie:

i. Die Erweiterung des Zeicheulehrercurses am österreichischen

 Museum, insbesondere durch Creirung einer Lehrstelle für Methodik

des Zeichenunterrichtes (Propädeutik für die Lehrauilscandidaten des Freihandzeichnens

 an Bildungsanstalten für Lehrer und Lehrerinnen, an Mittelschulen und

an Gewerbeschulen);

'2. die Fortbildung dler minder entsprechenden, derzeit im

Amte befindlichen Lehrkräfte in eigenen Oursen, deren erster womöglich

 in dend-lauptferien nach dem Schuljahre ISTGIT stattzufinden hätte;

3. die Vervollständigung des Lehrmittelapparates für den

Zeichenunterricht iinGeiste der neuenLehrpläne und Instructionen.

Hinsichtlich der erstangeführten Massregel finden sich bereits an früherer

Stelle einige Darlegungen; die zweite und dritte will im Zusainmenhange betrachtet

sein. Die lnspection hat uainlich herausgestellt, dass die grüssten Schwierigkeiten

den Zcichenlehrern daraus erwachsen, dass ihnen ein vollständiger, dem neuen

Unterrichtssystem entsprechender Lehrmittelapparat derzeit nicht zur Verfügung

steht. Da nun auch an einem Fortbildungscurse für die im Amte beündlichen Lehrkräfte

 das Augenmerk hauptsächlich darauf gerichtet sein muss, den Lehrern einen

solchen Lehruiittclapparat vorzuführen. ihnen dessen Beziehungen zu den einzelneni

Abstufungen und Bestandtheilen des Unterrichtsstnifes lilarzulegen und sie zum

"Gebrauche desselben im Sinne der Lehrmethode anzuleiten, so erscheint die Herstellung

 eines solchen Lehrmittelapparates in zweifacher Hinsicht als entscheidende

Massregel für die Verwirklichung der Reform.

Eine dem Lehrgange auf seinen einzelnen Stufen und nach seinen verschiedenen

 Richtungen entsprechende Lehrmittelsammlung muss aber enthalten:
            
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