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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XI (1876 / 135)

I].

Die Entwicklung des gewerblichen und mercantilen

Unterrichtes.

(Aus einem Motivenherichte zum Budget für 1877.)

Vorbemerkung.

Als im Jahre 1871 der Regierung zum ersten Male ein Credit für Zwecke

des gewerblichen Unterrichtes zur Verfügung gestellt wurde, geschah diess in der

Form der Bewilligung eines Pauschales. Es liess sich damals nicht übersehen,

welche Entwicklung dieser Verwaltungszweig nehmen, welche Bedürfnisse in der

Praxis sich herausstellen würden.

Mehrere Jahre hindurch wurden aus solchen Pausehal-("rediten die commerciellen

 wie der grüssere Theil der gewerblichen und Zeichenschulen, sei es durch

Gewährung von Gründungsbeiträgen oder laufenden Subventionen, sei es durch

Herstellung oder Ankauf von Lehrmitteln, zu entwickeln gesucht; doch ergab es

sich schon zu Beginn dieser Verwaltungsthätigkeit, dass eine Beschränkung hierauf

den Verhältnissen nicht entspräche und dass eine wirksame Förderung der genannten

Unterrichtsgebiete auch durch Bewilligung von "Stipendien, durch Gewährung von

Reiseunterstützungen für Lehrer, durch Drucklegung helehrender Publikationen,

durch Vornahme fachmännischer lnspectionen u. s. w. angestrebt werden müsse.

Alle hiemit verbundenen Auslagen wurden aus jenem Pauschnlcredite bestritten.

i Gegenwärtig ist bereits einige Klarheit über den Umfang des Bedürfnisses

einerseits der gewerblichen, anderseits der commerciellen Lehranstalten nach

staatlicher Unterstützung erzielt; auch ist snnäherungsweise ein Überblick darüber

gewonnen, in welchem Masse die Verwaltung der vom Staate unmittelbar administrirten

 gewerblichen und Zeichenschulen, die Ordnung des artistischen und gewerblichen

 Lehrmittelwesens, die Fortbildung der Lehrer und Lehramtshandidaten, die

Inspicirung der Schulen durch Fachmänner, die Subventinnirung von gewerblichen

Lehranstalten etc. die Kräfte des Staates in Anspruch nimmt.

Hiemit scheint die Zeit gekommen, wo diess Alles im Vnranschlsge zum Ausdrucke

 gelangen, wo der Reichsvertretung ein genauerer Einblick in die Gebahrung

dieser Zweige der Unterrichtsverwaltung ermöglicht werden sollte. Jedoch muss

gleichzeitig betont werden, dass durch eine derartige Detaillirung keineswegs dargethm

 werden will, dass die Organisation dieses Unterrichtes der industriellen

Classen schon in eine Entwicklungsphase eingetreten sei, wo sich einer ganz prAcisen

Voransberecbnung aller einzelnen Erfordernisse unbedingt verlässliche Anhaltspuncte
            
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