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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XI (1876 / 135)

XLVIÜ Entwicklung des gewerblichen und mercantilen Unterrichts.

bieten. Vielmehr ist diese Organisation auch jetzt noch zu sehr im Werden, als

dass sich nicht Falle ereignen müssten, wo ein unvorhergesehener Mehrbedarf in

einer Richtung, durch einen Minderbedarf in einer andern auszugleichen ist. Es

handelt sich somit darum, im Voranschlage für 1377 ein deutliches Bild von den

Hauptrichtungen derVVei-waltungsthatigkeit auf dem Gebiete des gewerblichen und

cmumerciellen Unterrichtes zu geben, ohne aber diese Thatigkeit im nächsten Jahre

schon so sehr einzuengen, dass jene Freiheit der Bewegung verloren geht, deren

ein schöpferisches Wirken in seinen Anfangstadien nicht entbehren kann. -

Es scheinen sonach einige Änderungen in dem Systeme nothwendig, welches

der Voranschlag des [lnterrichtsministeriums bisher in seinen betreffenden Theilen

festgehalten hat. Solche Änderungen haben ohne Zweifel ihr Missliches. Rasche

Orientirung, Vergleichungen mit dem Erfordernisse der Vorjahre werden durch sie

sowohl für die Regierung als die Reichsvertretung erschwert.

Gleichwohl lassen sich solche Änderungen auf die Dauer nicht vermeiden,

wenn ein Verwaltungsgehiet von einfachen Anfängen sich nach und nach zu mannigfaltigeren

 Gestaltungen entwickelt hat. Im Verlaufe der organisatorischen Arbeiten

haben sich dann die einzelnen Bedürfnisse, die verschiedenartigen Erfordernisse

herausgestellt, die Tendenz gegenseitiger Ausschliessung und innerer Assimilirung

tritt bei zwar benachbarten, aber nicht gleichartigen Verwaltungsgebieten hervor,

ursprünglich Vereintes verlangt völlige Trennung, Gemeinsames Zusammenfassung,

Einordnung und Üntereintheilnng.

Die im Voranschlage für 1877 vorgenommenen Änderungen beziehen sich auf

die Benennungen, welche künftig im Budget-Titel „Special-Lehranstmlten" den

betreffenden Paragraphen gegeben, sowie auf die Untereintheilung, die künftig eingeführt

 werden sollte.

Die beiliegende, in solchem Sinne entworfene Tabelle A mag im Nachfolgenden

ihre Erläuterung finden.

Was zunächst die Benennungen anbelangt, so scheint es angezeigt, im

Budget-Titel „Special-l'.ehranstaltenu, die artistischen, gewerblichen und commerciellen

 Lehranstalten von einander zu trennen und jede dieser Categorien in

besonderen Paragraphen zusammenzufassen, die zu bezeichnen sind als: "Zeichenschulen",

 "Kunstgewerbeschnle in YVien", Jiewerbliche Lehranstalten", „Commercielle

 Lehranstalten."

I. Zeichenschulen.

In der kurzen Zeit von drei Jahren seit der Gründung der ersten Zeichenschulen

 in Wien, Brünn und Prag haben diese Schulen feste Wurzel gefasst

und sich als tüchtige Ptlanmstätten künstlerischer Volkserziehuug bewahrt. Insbesondere

im laufenden Schuljahre steigerte sich die Theilnahme an diesen Unterrichtsanstalten

so sehr, dass an einigen derselben Erweiterungen vorgenommen werden mussten.

Den Bedürfnissen der industriellen Classen im weitesten Sinne des Wortes gewidmet,

hat die Institution der Zeichenschulen aber überhaupt allen Jenen zu dienen, welche

ihrem Berufe nach der Zeichenfertigkeit nicht entbehren sollten. Indem die Unterrichtsverwaltung

 bei der Gründung solcher Schulen ihr Augenmerk insbesondere auch
            
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