Entwicklung des gewerblichen und mercantilen Unterrichts. LIX
nicht erspart werden können, wenn der übrige Aufwand für gewerbliche Schulen
fruchtbar sein soll.
Bei den Massnahmen zur Fortbildung der Lehrer wird stets möglichst zu
individualisiren sein. Wenn z. B. eine G9fW9l'l)9SClllllt' in einem grossen Textil-
industriebezirke errichtet ist, wird dem mechanische Technologie lehrenden Ingenieur
Gelegenheit geboten werden müssen, aus eigener Anschauung die wichtigsten
Gebiete der einschlägigen schweizer. elsässer, lynneser. nordfranzilsischen, bel-
gischen etc. Industrien kennen zu lernen; ebenso wird an einer Schule kunst-
gewerblicher Richtung je nach den besonderen Verhältnissen der Gegend ein
Besuch entweder Frankreichs oder Italiens oder auch Deutschlands von grnsser
Wichtigkeit für den Lehrer sein.
Obige Andeutungen dürften eine Ahnung davon geben, wie mannigfaltig und
mühevoll derzeit noch die Ürganisationsarbeit auf dem Felde des gewerblichen
[lnterrichtes ist, auf wie viele Factoren Rücksicht genommen, wie vorsichtig von
langer Hand jeder Bedarf vorgesehen werden muss, und wie leicht eine Unter-
lassung zu Misserfolgen führen kann. Durch all diess scheint wol dargethan. dass
im Budget einer gewerblichen Schulverwaltung die ständige Rubrik „für Fortbildung
der Lehrer" nicht fehlen darf. Sie wird in Österreich bis zur Consolidirung
der Lehrkörper mehrere Jahre hindurch etwas höher sein müssen. Nach einiger
Zeit wird sie sich ermassigen lassen. Sollte sie aber je gänzlich verschwinden, so
wäre die unausbleibliche Folge, dass die Schule hinter dem Leben zuruckbliebe
und ihrer Kosten nicht mehr werth wäre.
- 4. Subventionen zur Errichtung, Erhaltung oder Erweiterung gewerblicher
Lehranstalten.
Das Erforderniss fur Subventionen zur Errichtung, Erhaltung oder Erweiterung
gewerblicher Lehranstalten erschien im Vorauschlage für 1877 zum ersten Male
detaillirt, nachdem eine mehrjährige Verwaltungspraxis herausgestellt hatte, welche
Schulen regelmässiger Unterstützung am würdigsten scheinen. Jedoch sulldaran
festgehalten werden, dass den einzelnen Schulen von Jahr zu Jahr erst auf Grund
erbrachter Nachweisungen der Subventionsbetrag neuerlich bewilliget, beziehentlich
verweigert wird. '
Mit Ausnahme der ersten österreichischen Baugewerkschule in Wien werden
die Subventionen Schulen zugewendet, welche man vermuthlich im Auge hatte, als
im hohen Abgeordnetenhause der Meinung Ausdruck geliehen wurde, (pag. 5567
des Sten. Prot.) die „nicderen" gewerblichen Schulen sollten vom Unterrichts-
ministerium reichlicher unterstützt und dafür an den eigentlichen Gewerbeschulen
gespart werden.
Wie die [lnterrichtsverwaltung über die Wechselwirkungen denkt, welche
zwischen der Entwicklung dieses sogenannten niederen gewerblichen Unterrichts-
wesens und des eigentlichen Gewerbeschulwesens stattfinden sollen, diess ist in dem
1875 veröffentlichten, officiellen „Expose über die Organisation des gewerblichen
Unterrichtes" (S. 19 u. '20) seinerzeit ausgesprochen worden. Auf die dort ent-
wickelten Gesichtspuncte wäre daher an dieser Stelle nicht mehr zurückzukommen.