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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XI (1876 / 135)

Entwicklung des gewerblichen und merrsntileu Unterrichts. LXl 
zur Genüge hervor, wie sehr von mancher Seite der Einfluss überschätzt vrird, der 
von solchen niederen Schulen auf die Industrie geübt werden kann. Dieser Einfluss 
wird aber gleich Null, sobald man sich nicht auf das Erreichbsre beschränkt. In 
Wahrheit kann an den niederen Schulen die gewerbliche Fachbilrlung nur 
in bescheidenem Masse, soweit es nämlich durch den Zeichenunterrieht möglich ist, 
gefördert werden, und ihre Aufgabe kann nur sein, allmälig und in langsamem, 
unscheinbarem Wirken das Bildungsniveau des Arbciterstandes im Allgemeinen zu 
heben, nicht aber der Industrie fachlich ausgebildete Kräfte unmittelbar zuzuführen. 
So lange solche Einsicht in der Bevölkerung nicht allgemeiner verbreitet ist 
als Heute, wird die Regierung, welche Ohne Mitwirkung dieser Bevölkerung den 
niederen gewerblichen Unterricht niemals in grossem Massstabe organisiren kann, 
sich bescheiden müssen, die verfügbaren Geldmittel, strenge Auswahl treffend, zur 
Unterstützung der besseren, rationeller eingerichteten unter den niedern gewerblichen 
Schulen zu verwenden, ihre übrige Kraft aber auf die allmülige Schaffung tüchtiger 
Gewerbeschulen an den wichtigsten Puncten des Staates zu concentriren. Wenn 
dann in jedem grüsseren Kronlande Ein solches gewerbliches Bildungscentrum vor- 
handen und dadurch der Dilettantismus illiseille Grenzen zurückgewiesen ist, wird 
von dort die Entwicklung auch des niederen gewerblichen Unterrichtes ausgehen 
und eine durch Fachmänner unterstützte Bevölkerung der ltegierung die Durch- 
führung einer Organisation ermöglichen. Mittlerweile empfiehlt sich als wirksamste 
und wohl auch als einzig mögliche Massregel, welche die Regierung vorläufig zur 
Anbahnung besserer Entwicklung des ForthildungsschulWesens treffen kann, die 
Errichtung von musterhaften Abend- und Sonutagscursen an den 
Staatsgewerbeschulen. Wenn an 10 bis I4 Puncten der Monarchie solche 
Musterschulen durch einige Jahre gewirkt haben, werden andere Fortbildungs- 
schulen der betrelfenden Ländergehiete von selbst dem Beispiele folgen. Daher hat 
die Unterrichtsverwaltung solche Curse an den Staatsgewerbeschulen zu Salzburg, 
Reichenherg, Brünn und Czernowitz errichtet und in Wien und Graz 
gewerbliche Foxtbildungschulen, welche von localen Fßßtßfell erhalte" WPPÜPII, lllili 
den Staatsgewerhescbulen verbunden. 
Nur wenn man sich bescheidet, Eines nach dem Anderen zu thun, wird ohne 
Zahlung allzu grossen liehrgeldes ein in allen seinen Zweigen tiichtiges gewerbliches 
Unterrichtswesen in Österreich geschaffen werden können. 
5. Herstellung und Erwerbung von Lahr- und Hilfsmitteln gewerblicher 
Fachbilduug. 
Indem die gewerbliche Unterrichtsverwaltung schliesslich noch ein ausser- 
ordentliches Erforderniss für Lehrmittel beansprucht, darf sie auf so erfreuliche, 
bisher im gewerblichen Lehrmittelivesen erzielte Ergebnisse nnfl auf eine so ein- 
stimmige Anerkennung des ln- und Auslandes hinweisen, dass die Fortsetzung 
dieser auf Herstellung eines möglichst vollständigen und mustergiltigen gewerblichen 
Lehrmittelapparates gerichteten Thätigkeit gewiss dem allgemeinen Wunsche ent- 
spricht. Sind doch einige dieser Lehrmittel sofort nach ihrem Erscheinen, an einer 
grossen Anzahl von Schulen des Auslandes - namentlich Deutschlands - einge-
	        
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