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Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XI (1876 / 135)

Entwicklung des gewerblichen und merrsntileu Unterrichts. LXl

zur Genüge hervor, wie sehr von mancher Seite der Einfluss überschätzt vrird, der

von solchen niederen Schulen auf die Industrie geübt werden kann. Dieser Einfluss

wird aber gleich Null, sobald man sich nicht auf das Erreichbsre beschränkt. In

Wahrheit kann an den niederen Schulen die gewerbliche Fachbilrlung nur

in bescheidenem Masse, soweit es nämlich durch den Zeichenunterrieht möglich ist,

gefördert werden, und ihre Aufgabe kann nur sein, allmälig und in langsamem,

unscheinbarem Wirken das Bildungsniveau des Arbciterstandes im Allgemeinen zu

heben, nicht aber der Industrie fachlich ausgebildete Kräfte unmittelbar zuzuführen.

So lange solche Einsicht in der Bevölkerung nicht allgemeiner verbreitet ist

als Heute, wird die Regierung, welche Ohne Mitwirkung dieser Bevölkerung den

niederen gewerblichen Unterricht niemals in grossem Massstabe organisiren kann,

sich bescheiden müssen, die verfügbaren Geldmittel, strenge Auswahl treffend, zur

Unterstützung der besseren, rationeller eingerichteten unter den niedern gewerblichen

Schulen zu verwenden, ihre übrige Kraft aber auf die allmülige Schaffung tüchtiger

Gewerbeschulen an den wichtigsten Puncten des Staates zu concentriren. Wenn

dann in jedem grüsseren Kronlande Ein solches gewerbliches Bildungscentrum vorhanden

 und dadurch der Dilettantismus illiseille Grenzen zurückgewiesen ist, wird

von dort die Entwicklung auch des niederen gewerblichen Unterrichtes ausgehen

und eine durch Fachmänner unterstützte Bevölkerung der ltegierung die Durchführung

 einer Organisation ermöglichen. Mittlerweile empfiehlt sich als wirksamste

und wohl auch als einzig mögliche Massregel, welche die Regierung vorläufig zur

Anbahnung besserer Entwicklung des ForthildungsschulWesens treffen kann, die

Errichtung von musterhaften Abend- und Sonutagscursen an den

Staatsgewerbeschulen. Wenn an 10 bis I4 Puncten der Monarchie solche

Musterschulen durch einige Jahre gewirkt haben, werden andere Fortbildungsschulen

 der betrelfenden Ländergehiete von selbst dem Beispiele folgen. Daher hat

die Unterrichtsverwaltung solche Curse an den Staatsgewerbeschulen zu Salzburg,

Reichenherg, Brünn und Czernowitz errichtet und in Wien und Graz

gewerbliche Foxtbildungschulen, welche von localen Fßßtßfell erhalte" WPPÜPII, lllili

den Staatsgewerhescbulen verbunden.

Nur wenn man sich bescheidet, Eines nach dem Anderen zu thun, wird ohne

Zahlung allzu grossen liehrgeldes ein in allen seinen Zweigen tiichtiges gewerbliches

Unterrichtswesen in Österreich geschaffen werden können.

5. Herstellung und Erwerbung von Lahr- und Hilfsmitteln gewerblicher

Fachbilduug.

Indem die gewerbliche Unterrichtsverwaltung schliesslich noch ein ausserordentliches

 Erforderniss für Lehrmittel beansprucht, darf sie auf so erfreuliche,

bisher im gewerblichen Lehrmittelivesen erzielte Ergebnisse nnfl auf eine so einstimmige

 Anerkennung des ln- und Auslandes hinweisen, dass die Fortsetzung

dieser auf Herstellung eines möglichst vollständigen und mustergiltigen gewerblichen

Lehrmittelapparates gerichteten Thätigkeit gewiss dem allgemeinen Wunsche entspricht.

 Sind doch einige dieser Lehrmittel sofort nach ihrem Erscheinen, an einer

grossen Anzahl von Schulen des Auslandes - namentlich Deutschlands - einge-
            
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