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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XI (1876 / 135)

LXII Entwicklung des gewerblichen und mercantilen Unterrichts.

führt worden; ein Erfolg. wie ihn bisher die österreichische Lehrmittelproduction

noch selten aufweisen konnte. Darum erscheint es umso mehr Ehrensache, nicht auf .

halbem Wege stehen zu bleiben; denn wenn der Regierung noch durch einige

Jahre ausserordentliche Credite für solche Zwecke zur Verfügung stehen, so wird

Österreich mit relativ sehr geringen finanziellen Opfern sich den Ruhm erwerben,

in Schaffung eines insbesondere nach artistischer Richtung einheitlichen und tüchtigen

Lehrinittelwesens vorangegangen zu sein, wie ihm denn, den westeuropäischen (Jul-_

turländern gegenüber. in Angelegenheiten gewerblichen Unterrichts nicht nur der

Nachtheil, sondern auch manche Gunst des Epigoucuthumes erwachsen könnte, da

ihm ja die Erfahrungen Anderer nicht verloren sind und es Vieles nun aus Einem

Gnsse zu schaffen vermochte, das anderwäirts seit Jahrzehnten alhnälig. aber darum

auch stückweise aufgebaut worden.

Den Eindruck hievon hat man denn auch bereits in allen Fachkreisen des

Auslandes. Das Einheitliche in den Österreichischen Bestrebungen - namentlich

soweit ihnen im Wiener Museum für Kunst und Industrie ein Centralyunct gegeben

werden konnte _ ist neuerdings wieder auf Anlass der Münchener Ausstellung ausnahmslos

 von Seite der deutschen wie der französischen Fachliteratur constatirt und

als ein Vorzug der österreichischeuUnterrichfsorganisation erklärt worden, dem die

raschen Fortschritte der letzten Jahre zuzuschreiben sind.

Übrigens verdient es Hervorhebung, dass aus dem Credit fir Lehr- und Hilfsmittel

 gewerblicher Fachbildung auch die Herstellung des Lehrmittelapparates

für den gesammten Zeichenunterricht an allen Categorieu von

Schulen bestritten wird. Wie die Unterrichtsverwaltung die ganze Reform des

Zeicheuunterrichtes vom Gesichtspuncte der volkswirthschaftlicben Bedeutung diese

Disciplin durchführt, so trennt sie auch nicht in ihrem Budget die Erfordernisse

des Lehrmittelwesens für den Zeichenunterricht im Allgemeinen und für speciell

gewerbliche Zwecke. In solcher Weise ist mit verhältnissmässig überaus bescheidenen

 Mitteln seit drei Jahren Bedeutendes nach Umfang und Qualität geleistet

worden. In abermals drei Jahren dürfte der erforderliche Lehrmittelappnrat nahezu

vollständig hergestellt sein.

Eine Unterbrechung dieser Wirksamkeit der Unterrichtsverwaltung aus finanziellen

 Gründen, die nachträgliche Preisgebung so wichtiger Interessen an planlose

Privatthätigkeit und Verlegerspeculation, würde die Durchführung der Zeichenunterrichts-Reform

 geradezu in Frage stellen und die schönsten Erfolge der bisherigen

Opfer wieder zunichte machen"). i

IV. Gommercielle Lehranstalten.

Die getrennte Aufführung des bisher aus einem Pauschalcredite bestrittenen

Erfordernisses für commercielle Lehranstalten empfiehlt sich nach dem Grundsatze,

dass der Reichsvertretung die Verwendung jeder angesprochenen Summe so

') Eine detaillirte Darlegung der bezüglichen Verhältnisse (indet sich in dem an früherer

Stelle zum Abdrucke gebmvhten Memoire: "Die gegenwärtigen Aufgaben der Verwaltung des

nrtietilchen Bildungswesens."
            
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