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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XI (1876 / 135)

LXII Entwicklung des gewerblichen und mercantilen Unterrichts. 
führt worden; ein Erfolg. wie ihn bisher die österreichische Lehrmittelproduction 
noch selten aufweisen konnte. Darum erscheint es umso mehr Ehrensache, nicht auf . 
halbem Wege stehen zu bleiben; denn wenn der Regierung noch durch einige 
Jahre ausserordentliche Credite für solche Zwecke zur Verfügung stehen, so wird 
Österreich mit relativ sehr geringen finanziellen Opfern sich den Ruhm erwerben, 
in Schaffung eines insbesondere nach artistischer Richtung einheitlichen und tüchtigen 
Lehrinittelwesens vorangegangen zu sein, wie ihm denn, den westeuropäischen (Jul-_ 
turländern gegenüber. in Angelegenheiten gewerblichen Unterrichts nicht nur der 
Nachtheil, sondern auch manche Gunst des Epigoucuthumes erwachsen könnte, da 
ihm ja die Erfahrungen Anderer nicht verloren sind und es Vieles nun aus Einem 
Gnsse zu schaffen vermochte, das anderwäirts seit Jahrzehnten alhnälig. aber darum 
auch stückweise aufgebaut worden. 
Den Eindruck hievon hat man denn auch bereits in allen Fachkreisen des 
Auslandes. Das Einheitliche in den Österreichischen Bestrebungen - namentlich 
soweit ihnen im Wiener Museum für Kunst und Industrie ein Centralyunct gegeben 
werden konnte _ ist neuerdings wieder auf Anlass der Münchener Ausstellung aus- 
nahmslos von Seite der deutschen wie der französischen Fachliteratur constatirt und 
als ein Vorzug der österreichischeuUnterrichfsorganisation erklärt worden, dem die 
raschen Fortschritte der letzten Jahre zuzuschreiben sind. 
Übrigens verdient es Hervorhebung, dass aus dem Credit fir Lehr- und Hilfs- 
mittel gewerblicher Fachbildung auch die Herstellung des Lehrmittelapparates 
für den gesammten Zeichenunterricht an allen Categorieu von 
Schulen bestritten wird. Wie die Unterrichtsverwaltung die ganze Reform des 
Zeicheuunterrichtes vom Gesichtspuncte der volkswirthschaftlicben Bedeutung diese 
Disciplin durchführt, so trennt sie auch nicht in ihrem Budget die Erfordernisse 
des Lehrmittelwesens für den Zeichenunterricht im Allgemeinen und für speciell 
gewerbliche Zwecke. In solcher Weise ist mit verhältnissmässig überaus beschei- 
denen Mitteln seit drei Jahren Bedeutendes nach Umfang und Qualität geleistet 
worden. In abermals drei Jahren dürfte der erforderliche Lehrmittelappnrat nahezu 
vollständig hergestellt sein. 
Eine Unterbrechung dieser Wirksamkeit der Unterrichtsverwaltung aus finan- 
ziellen Gründen, die nachträgliche Preisgebung so wichtiger Interessen an planlose 
Privatthätigkeit und Verlegerspeculation, würde die Durchführung der Zeichenunter- 
richts-Reform geradezu in Frage stellen und die schönsten Erfolge der bisherigen 
Opfer wieder zunichte machen"). i 
IV. Gommercielle Lehranstalten. 
Die getrennte Aufführung des bisher aus einem Pauschalcredite bestrittenen 
Erfordernisses für commercielle Lehranstalten empfiehlt sich nach dem Grundsatze, 
dass der Reichsvertretung die Verwendung jeder angesprochenen Summe so 
') Eine detaillirte Darlegung der bezüglichen Verhältnisse (indet sich in dem an früherer 
Stelle zum Abdrucke gebmvhten Memoire: "Die gegenwärtigen Aufgaben der Verwaltung des 
nrtietilchen Bildungswesens."
	        
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