Lehrt dagegen der Zeichenlehrer Geometrie, so kann er die Lehren dieser Wissen-
schaft in den Zeichenübungen und durch dieselben verwerthen, wodurch erst die grosse
Wichtigkeit der Geometrie von den Schülern erkannt wird.
Es würde gewiss nicht schwierig sein, Geometrie und noch irgend ein anderes
Lehrfach - z. B. Rechnen, Botanik, Zoologie, Geographie - an einem Zeichenlehrera
Seminare zu lehren, vielleicht in dem Umfange, dass für das dritte Fach nur die be-
schränkte Facultas für die unteren Classen erworben würde.
Turnen oder Gesang als rein technische Fächer sollten aber nicht als ausreichendes
drittes Lehrfach auftreten.
Noch zweckmassiger ware es freilich, wenn die an den Universitäten ausgebildeten
Lehrer den Zeichenunterricht übernehmen könnten, aber aus technischen Gründen wird
schwerlich mit einer Universität ein Zeichenlehrer-Seminar verbunden werden und ebenso
wird sich wohl selten ein wissenschaftlicher Lehrer dazu verstehen, noch wenigstens zwei
Jahre ein Zeichenlehrer-Seminar nach Vollendung seiner Universitatsstudien zu besuchen,
Ad 3d.
Prüfungsbehörde.
ln Berlin wird die Prüfung als Zeichenlehrer für Gymnasien und Realschulen von
dem Senate der Königlichen Akademie der "Künste abgehalten. Die Candidaten werden
von einigen dazu bestimmten Senatsmitgliedern mündlich geprüft, ohne dass aber den-
selben die endgiltige Entscheidung überlassen bleibt; nach Beendigung der Clausurarbeiten
wird in einer der nachsten Sitzungen des Senates von den gerade zufallig anwesenden
Mitgliedern des Senates auf Grund des Protokolles über den Ausfall der mündlichen
Prüfung und unter Vorlage der Clausurarbeiten die Entscheidung getroKen. Uns will
dieses Verhältniss als ein ganz abnormes erscheinen, einmal die Entscheidung über den
Ausfall der Prüfung dem Zufalle zu überlassen, dann aber auch insofern, als der Senat
und die einzelnen Mitglieder desselben gar keine Gelegenheit haben, die Anforderungen
der Schule kennen zu lernen. Die Künstler werden ihr Augenmerk immer nur auf die
erlangten Endresultate der manuellen Leistungen richten und zu erfahren suchen, ob der
hetretTende Examinand künstlerische Befähigung entwickelt. Die künstlerische Befähigung,
allerdings ein sehr wünschenswerthes Erforderniss, darf unmöglich allein massgebend sein
für den Ausfall der Prüfung. Gerade die Berliner Schulen zeigen anerkanntermassen einen
ausserst mangelhaften Zeichenunterricht, obgleich fast durchgängig Künstler mit diesem
Unterrichte betraut sind. Wir meinen, gerade weil diese mehr Künstler als Lehrer sind,
so ist gar nicht zu verwundern, wenn die Resultate ungenügend ausfallen. Leider haben
manche Schulbehörden nur wenig Verständnis: für diesen Zweig des-Wissens und Kön-
nens; so werden z. B. auch neuerdings häufig sogenannte Künstler und nicht gediegene,
erfahrene und bewahrte Lehrer als Zeichenlehrer angestellt; die Folge ist, dass die
Schüler wenig Verstandniss für den Styl und die Schönheit eines Ornamentes, eines Ge-
brauchsgegenstandes, eines Bauwerkes und für die Anforderungen an dieselben haben.
Wohlhaber werden schon in Quarta Köpfe, Thiere, Landschaften und Genrebilder
gezclc net.
Die Prüfung muss, soll dieselbe allen Anforderungen genügen, wie die der Lehrer
für die preussischen Gewerbeschulen von einer selbststandigen Prüfungsbehorde abgehalten
werden, deren Mitglieder vor Allem Sachverständige sind.
Unsere Vorschlage gehen hiervon aus.
Ad 3c.
Erganzungsprüfun g.
Eine rigorose Nach- respective Erganzungsprüfttng in massigem Umfange halten
wir unbedingt für nothwendig; wir wollen nur darauf aufmerksam machen, dass z. B.
diejenigen Lehrer, welche die Facultas docendi für die preussischen Provinzial-Gewerbe-
schulen besitzen, sich ebenfalls einer Erganzungsprüfung zu unterwerfen haben, wenn sie
auf Anstellung an einer der neu errichteten Königlichen Gewerbeschulen Anspruch machen.
Wer sich einer derartigen Nach- oder Erganzungsprüfung nicht unterwerfen will, kann
selbstverständlich an den zu bietenden Vortheilen keinen Anspruch erheben. Es sollte
ferner nicht mehr gestattet werden, dass gar nicht geprüfte Männer noch ferner als Zei-'
chenlehrer amtlich beschäftigt werden.
Ad 3f.
Stellung des Zeichenunterichtes.
Der Zeichenunterricht in der angestrebten Erweiterung ist vollständig den anderen
Unterrichtszweigen ebenbürtig, und wir müssen energisch dagegen protestiren, wenn man