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KUNST UND INDUSTRIE.
(Monatschrift für Kunst und Kunstgewerbe.)
Am l. eines jeden Monats erscheint eine Nummer. - Abonnementspreis per Jahr H. 4.-
Redacteur Eduard Chmellrz. Expedition von C. Gernldk Sohn.
Man abonnirx im Museum, bei Gerold d: Comp., durch die Postanstalten, sowie durch
alle Buch- und Kunsthnmilungen.
NT. 208. i WIEN, IIJANUAR 18837., V jährig.
- Geschichte und Geschichtsmalerei. Festrede, gehalten von R. v. E. - Schlusswort über die
erste internationale Kunstnusstellung in Wien im Jahre 1882. - Bronze-Ausstellung im Oesterr.
Museum. - Die Berliner Bronze-Industrie. - Die Kunst in Russland und die Moskauer Aus!
stellung. - Vorlesungen im Museum. - Lizeraturbericht. - Kleinere Mittheilungen. - Inserate.
Geschichte und Geschichtsmalerei.
Festrede aus Anlass der Habsburgfeier gehalten am n. December 1882 in der Kunst-
gewerbeschule des Oesterr. Museums von R. v. Eitelbergcr.
Der Geist des Menschen empfängt seine Nahrung durch die Erinne-
rungen, wie der Körper durch die Elemente der Natur, die ihn umgeben.
Er wächst mit der Zahl seiner Erinnerungen und stirbt ab mit dem
Schwinden der Erinnerungskraft. Je länger die Erinnerungen festgehalten
werden können, desto reicher wird der Geist des Menschen. Und was
von dern einzelnen Menschen gilt, das gilt auch vom Staate. Je größer
seine Erinnerungen sind, je bedeutender dieselben sich gestaltet haben,
desto bedeutsamer ist der Staat selbst. Die Erinnerungen des Staats-
lebens werden von der Geschichte aufgezeichnet und von ihr festgehalten.
Die Geschichte ist wie ein aufgescblagenes Buch des geistigen Lebens
der Menschheit. Darin liegt die Bedeutung der Geschichte für das
Völkerleben und darin auch die Bedeutung jener Staaten und jener
Dynastien, welche auf ein langes Wirken im geschichtlichen Leben hin-
weisen können. Es ist daher nicht ganz gleichgiltig, 0b der Mensch in
einem jungen Staate oder in einem Staate lebt, der auf Jahrhunderte
zurückblicken kann. Je reicher das geistige und historische Leben
eines Staates ist, desto bedeutsamer ist dieser selbst. Ein junger Staat,
der nicht auf älteren historischen Fundamenten fußt, ist kurzlebig;
mag sein Erscheinen noch so glänzend gewesen sein, von Dauer ist
er selten. Wie glänzend z. B. war das Entstehen des burgundischen
IX. Bd. 1883. 2a