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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XVIII (1883 / 212)

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Tiefe richtig angewendet werden, um eine gute Wirkung zu erzielen und 
um bei dem Ansehen einer Zeichnung gleich die plastische Wirkung des 
dargestellten Gegenstandes beurtheilen zu können. 
III. Das Ciseliren. Jenen, welche durch den Zeichen- und Modellir- 
Unterricht gehörig vorgebildet sind, wird Gelegenheit geboten, sich die 
der Metalltechnik eigenthümliche Behandlungsweise der Oberflächen mit 
Punzen, Riffeln u. s. w., wodurch den gegossenen Gegenständen Vollendung 
und erhöhter Reiz verliehen wird, anzueignen oder sich in derselben zu 
vervollkommnen, sowie auch durch das Treiben gleich unmittelbar dem 
Metalle plastische Form abzuringen, was für jene, welche das Ciseliren als 
Beruf wählen, von hoher Wichtigkeit ist. Aber auch für den Monteur ist 
es gewiss oft sehr erwünscht, wenn er in derFührung des Punzens nicht 
ganz ungeübt ist, darum muss hervorgehoben werden, dass alle Schüler 
an diesem Unterrichte theilnehmen und von ihnen selbst modellirte Ge- 
genstände an der Schule ciseliren können. 
IV. Physik und Chemie. Indem die Schüler in diesen Fächern 
unterrichtet werden, setzt man sie in den Stand, später als Arbeiter und 
selbstständige Gewerbetreibende dem raschen Fortschritte auf technischem 
Gebiete zu folgen, neue Verfahren sich anzueignen und manchen Uebel- 
ständen geschickt abzuhelfen. Ein solcher Schüler wird schließlich so weit 
vorgebildet sein, um fachwissenschaftliche Werke mit Verständniß lesen, 
aus ihnen Rath und Belehrung holen zu können, und ist dann besser ge- 
eignet als Andere, um sich neue Erfindungen nutzbar zu machen, mit 
neuen Maschinen oder Hilfsmitteln zu arbeiten. Auch ist beim Galvani- 
siren und Emailliren einiges Wissen aus der Chemie unentbehrlich. 
Alles dieses kann von einem Lehrjungen, welcher das I4. Lebensjahr 
überschritten hat, eine Aufnahmsprüfu ng aus Lesen, Schreiben und 
Rechnen besteht und einige Fertigkeit im Zeichnen nachweisen kann, 
innerhalb dreier Jahre an Sonntagen Vormittags und an Wochen- 
tagen Abends von V97 bis vag Uhr im Winter, von 6 bis 8Uhr im 
Sommer, viermal wöchentlich beiläufig nach folgendem Lehrplan erlernt 
werden. Das Lehrprogramm wäre also folgendes: 
Erstes Jahr. 
a) Freihandzeichnen (4 Stunden per Woche), nach Vorlagen und Modellen, in Ver- 
bindung mit der Formenlehre; 
b) Darstellende Geometrie und Schattenbestimmung (2 Stunden per Woche); 
c; Modelliren in Thon udd Wachs (4 Stunden per Woche); 
d) Physik (im Sommersemester I Stunde per Woche). 
Zweites J ahr. 
l. Für Monteure. 
a) Freihandzeichnen (4 Stunden per Woche), nach Gyps- und Bronzemodellen, in 
Verbindung mit der Formenlehre; 
b) Modelliren (4 Stunden per Woche), mit Berücksichtigung des Figuralen; 
c) Chemie (2 Stunden per Woche), unter Rücksichtnahme auf das Gewerbe, auf Me- 
talle und Legirungen, Galvanisiren, Bereiten von Emailfarben etc. etc.
	        
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