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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XVIII (1883 / 214)

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wurde im Auftrage der Leipziger Gemeinnützigen Gesellschaft mit-Unterstützung

 der Stadt Leipzig gegründet. ') Herr Dr. W. Götze schreibt:

uWir haben seit drei Jahren eine große Anzahl von Schülern in

verschiedenen Handfertigkeitscursen von Lehrern unterrichten lassen, die

selbst erst wieder von tüchtigen Handwerksmeistern in länger

dauernden Cursen vorgebildet waren. Einen eingehenderen Bericht über

das von uns Gewollte würden sie in der Broschüre finden: wVerhandlungen

 des Congresses für Handfertigkeitsunterricht und

Hausfleiß am 3'. Juni 1882 in Leipzig. Gera, Ißleib und Rietzschel,

18824- Das deutsche Central-Comite für Handfertigkeit und Hausßeiß

') Das Programm der Schülerwerkstatt der Gemeinnützigen Gesellschaft

 zu Leipzig ist folgendes:

Stundenplan

Mittwoch von 3 bis 5 Uhr: Bildschnitzen für Lehrer und größere Schüler, Herr

Bildhauer Weber; Mndelliren für Lehrer, Herr Bildhauer Lehnen; - von 5 bis

7 Uhr: Modelliren iür Schüler, Herr Zeichenlehrer Mühl bach; Pnpparbeiten für Lehrer,

Herr Lehrer Niederley; Tischlerei für Schüler, Herr Lehrer Heeger.

Sonnabend von 3 bis 5 Uhr: Tischlerei und Einlegearbeiten für Lehrer, Herr

Tischlerobermeister Werner; Papparbeiten für Schüler, Herr Lehrer Niederley;

Metallarbeiten für Schüler, Herr Zeichenlehrer llling; - von 5 bis 7 Uhr: Metallarbeiten

 für Lehrer, Herr Schlossermeister Kaiser.

Bestimmungen tiir die Lehreroixrsa

Das im Voraus zu entrichtende Honorar beträgt im ersten Halbjahre 5 Mark für

einen, 7 Mark 50 Pf. für zwei, und to Mark für drei und mehr Curse.

Die von den Herren Theilnehmern herzustellenden Arbeiten bestimmt der Leiter

des Curses.

Die Werkzeuge sind mit Sorgfalt zu benutzen und nach dem Gebrauche wieder

einzuordnen.

Die hergestellten Arbeiten werden in das in jeder Werkstatt ausliegende Buch

eingetragen und bleiben bis zur nächsten ölfentlichen Ausstellung der Werkstattsarbeiten

in Verwahrung der Scbülerwerkstatt. Erst darnach werden sie Eigenthum der Theilnehmer.

Jeder Theilnehmer verpüichtet sich durch Namensunterschrift zur Erfüllung dieser

Bestimmungen.

Verpilichtnngen für die Sohtilerourae.

Das pünktlich in der ersten Unterrichtsstunde jeden Monats im Voraus

zu entrichtende Honorar beträgt x Mark So Pf. für jeden Cursus. Die Inhaber von Freistellen

 zahlen monatlich, ebenfalls im Voraus, 50 Pf. für das Material.

Die Schüler haben den Anordnungen des Leiters ihres Curses unbedingt Folge

zu leisten. Mit dem Werkzeug ist strengste Ordnung zu halten. Nach dem Gebrauche

ist jedes Stück sorgsam wieder an seinen Ort zu bringen.

Die hergestellten Arbeiten werden das Eigenthum der Schüler, sie bleiben aber

bis zur nächsten ötfentlichen Ausstellung der Werkstattsarbeiten in der Schülerwerkstatt

aufbewahrt.

Muss ein Schüler den Unterricht versäumen, so hat er bei seinem Wiedererscheinen

dem Leiter des Curses eine von den Eltern unterschriebene Entschuldigung einzuhündigen.

Der Austritt eines Schülers kann nur nach erfolgter schriftlicher Abmeldung

geschehen. Dabei ist der laufende Monat immer voll zu bezahlen.

Zur lnnehaltung dieser Bestimmungen verpßichten sich die Eltern durch Namensunterschrilt.


            
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