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wurde im Auftrage der Leipziger Gemeinnützigen Gesellschaft mit-Unter-
stützung der Stadt Leipzig gegründet. ') Herr Dr. W. Götze schreibt:
uWir haben seit drei Jahren eine große Anzahl von Schülern in
verschiedenen Handfertigkeitscursen von Lehrern unterrichten lassen, die
selbst erst wieder von tüchtigen Handwerksmeistern in länger
dauernden Cursen vorgebildet waren. Einen eingehenderen Bericht über
das von uns Gewollte würden sie in der Broschüre finden: wVerhand-
lungen des Congresses für Handfertigkeitsunterricht und
Hausfleiß am 3'. Juni 1882 in Leipzig. Gera, Ißleib und Rietzschel,
18824- Das deutsche Central-Comite für Handfertigkeit und Hausßeiß
') Das Programm der Schülerwerkstatt der Gemeinnützigen Gesell-
schaft zu Leipzig ist folgendes:
Stundenplan
Mittwoch von 3 bis 5 Uhr: Bildschnitzen für Lehrer und größere Schüler, Herr
Bildhauer Weber; Mndelliren für Lehrer, Herr Bildhauer Lehnen; - von 5 bis
7 Uhr: Modelliren iür Schüler, Herr Zeichenlehrer Mühl bach; Pnpparbeiten für Lehrer,
Herr Lehrer Niederley; Tischlerei für Schüler, Herr Lehrer Heeger.
Sonnabend von 3 bis 5 Uhr: Tischlerei und Einlegearbeiten für Lehrer, Herr
Tischlerobermeister Werner; Papparbeiten für Schüler, Herr Lehrer Niederley;
Metallarbeiten für Schüler, Herr Zeichenlehrer llling; - von 5 bis 7 Uhr: Metall-
arbeiten für Lehrer, Herr Schlossermeister Kaiser.
Bestimmungen tiir die Lehreroixrsa
Das im Voraus zu entrichtende Honorar beträgt im ersten Halbjahre 5 Mark für
einen, 7 Mark 50 Pf. für zwei, und to Mark für drei und mehr Curse.
Die von den Herren Theilnehmern herzustellenden Arbeiten bestimmt der Leiter
des Curses.
Die Werkzeuge sind mit Sorgfalt zu benutzen und nach dem Gebrauche wieder
einzuordnen.
Die hergestellten Arbeiten werden in das in jeder Werkstatt ausliegende Buch
eingetragen und bleiben bis zur nächsten ölfentlichen Ausstellung der Werkstattsarbeiten
in Verwahrung der Scbülerwerkstatt. Erst darnach werden sie Eigenthum der Theilnehmer.
Jeder Theilnehmer verpüichtet sich durch Namensunterschrift zur Erfüllung dieser
Bestimmungen.
Verpilichtnngen für die Sohtilerourae.
Das pünktlich in der ersten Unterrichtsstunde jeden Monats im Voraus
zu entrichtende Honorar beträgt x Mark So Pf. für jeden Cursus. Die Inhaber von Frei-
stellen zahlen monatlich, ebenfalls im Voraus, 50 Pf. für das Material.
Die Schüler haben den Anordnungen des Leiters ihres Curses unbedingt Folge
zu leisten. Mit dem Werkzeug ist strengste Ordnung zu halten. Nach dem Gebrauche
ist jedes Stück sorgsam wieder an seinen Ort zu bringen.
Die hergestellten Arbeiten werden das Eigenthum der Schüler, sie bleiben aber
bis zur nächsten ötfentlichen Ausstellung der Werkstattsarbeiten in der Schülerwerkstatt
aufbewahrt.
Muss ein Schüler den Unterricht versäumen, so hat er bei seinem Wiedererscheinen
dem Leiter des Curses eine von den Eltern unterschriebene Entschuldigung einzuhündigen.
Der Austritt eines Schülers kann nur nach erfolgter schriftlicher Abmeldung
geschehen. Dabei ist der laufende Monat immer voll zu bezahlen.
Zur lnnehaltung dieser Bestimmungen verpßichten sich die Eltern durch Namens-
unterschrilt.