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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XVIII (1883 / 214)

dieser Vorschlag nicht nur von Seite der eingeladenen Vereine, sondern auch in weiteren

Kreisen von Kunsthandwerkern, Künstlern und Freunden des Kunstgewerbes sympathische

Aufnahme und Zustimmung gefunden, hat die Vorstandschaft nunmehr die Abhaltung

dieser Versammlung unter möglichster Erweiterung des Theilnehmerkreises definitiv

beschlossen und erlässt gegenwärtig Einladungen zu zahlreicher Betheiligung. Der

Congress, welcher in den Tagen vom 2.--6. September in München stattfinden wird, hat den

Zweck, neben Würdigung der dem Kunstgewerbe zum ersten Male in einer internationalen

 Kunstausstellung neben den Werken hoher Kunst gewährten Aufnahme, vor allem

Gelegenheit dazu zu bieten, den persönlichen Verkehr und Meinungsaustausch unter den

deutschen Kunsthandwerkern, Künstlern und Freunden des Kunstgewerbes lebendiger

als bisher zu gestalten. die Erfahrungen und Wünsche - speciell im Hinblick auf Wirksamkeit

 und Einlluss der Kunstgewerbe-Vereine -- gegenseitig kennen zu lernen und zu

verwerthen, sowie die Hindernisse, welche der gedeihlichen Entwicklung unseres deutschen

Kunstgewerbes da und dort im Wege stehen, ölfentlich als solche zu kennzeichnen und

deren Beseitigung nach Kräften gemeinsam anzustreben. Unter den Gegenständen der

Berathung, welche der Versammlung vorgelegt werden sollen, und welche der Münchener

Kunstgewerbeverein vertritt, heben wir folgende besonders hervor: "Da ungeachtet der

in den meisten deutschen Staaten amtlich aufgestellten Conservatoren für Erhaltung der

künstlerischen und kunstgewerblichen Denkmäler der Vorzeit, die Plünderung und

massenhafte Veräußerung dieser historischen Schätze mehr und mehr um sich greift,

desgleichen in der Restaurirung solcher Werke vielfache Missgriffe geschehen, so

beschließt die Versammlung, indem sie diesen Verlust nationalen Besitzthums tief beklagt,

den deutschen Landesvertretungen entsprechende Maßnahmen hiegegen dringend ans

Herz zu legen. Als solchem Zwecke förderlich empfiehlt sie neben lnventarisirung dieser

Schätze und Aufstellung besonderer Commissionen den obligatorischen Charakter der

Vortrage über Kunstgeschichte an den Hochschulen. lm Interesse der Wiedergewinnung

im Auslande verstreuter Werke deutschen Kunstfieisses, sowie der leichteren Erwerbung

guter alter Vorbilder wolle die Versammlung beschliessen: Es sei an das Reichskanzleramt

 die Bitte zu richten, Maßnahmen dahin zu treffen, dass für solche Werke der Kunst

und des Kunstgewerbes, welche nachweisslieh vor dem Jahre 1800 entstanden sind,

Einfuhrzölle nicht mehr erhoben werden. - Im Hinblick auf das allseits hervortretende

Bestreben nach Gründung von lnnungen und Schutz des Handwerks gegen modernes

Concurrenzwesen spricht sich die Versammlung gegen jede engherzige Beschränkung in

der Ausübung des Kunstgewerbes aus; sie glaubt insbesondere den Kunstgewerbevereinen

die Gründung freiwilliger Gilden, deren alleinige Aufgabe in der Heranbildung tüchtiger

Arbeiter gelegen, warmstens empfehlen zu sollen. - Die Versammlung wolle beschließen:

es sei an den deutschen Reichstag die Bitte zu richten, das deutsche Musterschutzgesetz

vom rt. Janner 1876, insbesondere die mit demselben erlassenen Vollzugsbestimmungen

einer Revision zu unterziehen und zur Vorberathung hierüber hervorragende Vertreter

des Kunstgewerbes beizuziehen. - Die Versammlung spricht den Wunsch aus, es möge

durch gemeinsames Vorgehen aller deutschen Kunstgewerbevereine die Unterstützung

der deutschen Reichsregierung für einen erfolgreichen Export der deutschen Kunstindustrie

 angestrebt werden. Die Versammlung wolle beschließen, es sei an die deutsche

Reichsregierung die Bitte zu richten, dieselbe wolle einer ungenügenden, und das Ansehen

deutscher Kunst und Industrie schädigenden Vertretung Deutschlands auf auswärtigen

Ausstellungen möglichst entgegenwirken; in jenen Fallen aber, in welchen dieselbe einem

Ausstellungsunternehmen oiiicieller Weise ihre Unterstützung leiht, für eine Deutschlands

und seiner künstlerischen wie industriellen Leistungen würdige Vorführung entsprechende

Sorge tragenß Allg. Ztg.



Preis-Ausschreiben.

Zufolge Beschlusses der General-Versammlung der Gesellschaft zur Förderung der

Bronze- und Eisen-Kunstindustrie vom 4. Juni 1883 werden folgende Preisnufgaben unter

endstebenden Modalitäten ausgeschrieben.

I. Für Zeichnungen zur Ausführung in Bronze,

A. l. Preis H. 80, ll. Preis H. 40,

für die Cornposition einer Schreibtischgarnitur im Style der italienischen Spätrenaissance.

B. I. Preis 6' 40, ll. Preis 3 Ducaten,

(letzterer gewidmet von den Herren Wald und Hudecek. Bronzewaaren-Fabriknnten

in Wien; für die Composixion einer Garnitur von Thnrbeschlägen, im Sxyle Louis XIV.

C. Ein Preis von ü, 25,

für die Compnsition eines Photographierahmens, für Cabinet-Format.
            
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