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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIX (1884 / 225)

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Als unerlässliche Bedingung zur Erlangung des vorgenannten Stipendiums wird 
die österreichische Staatsbürgerschaft und die Absolvirung der Muschinenbauschule einer 
technischen Hochschule gefordert, wobei Bewerber, welche den Nachweis eingehenderer 
Studien in der mechanischen Technologie der Spinnerei und Weberei (Frequenz specieller 
Vorträge, Privatarbeiten bei dem bctrelfenden Professor u. dgl.) nachzuweisen vermögen, 
den Vorzug erhalten; in zweiter Linie werden solche Bewerber berücksichtigt, welche 
bereits in Maschinenfabriken, und zwar hauptsächlich in der Werkstätte selbst, gear- 
beitet haben. 
Der Studiengang des Stipendisten wird auf Grund eines speciellen Programmes 
festgesetzt, dessen Grundzüge folgende sind: 
lm ersten Jahre (X0 Monate) Frequenz der Webeschule in Reichenberg, verbunden 
mit Arbeiten in einer Baumwollspinnerei und Weberei, eventuell in einem Lnboratorium 
für Färberei. 
lm zweiten Jahre (i: Monate). Anschließend an die Absolvirung der Webeschule 
hat der Stipendist einen Aufenthalt in größeren Etablissements für Weberei und Spinnerei 
(Baumwollspinnerei und -Weberei, Kammgarnspinnerei, Streichgarnspinnerei), in einer 
Tuchtabrik, in einer Weberei für gemischte Gewebe (Halbwollgewebe), in einer Leinen- 
spinnerei und -Weberei, Teppichweberei, Bleicherei, Färberei und Appretur zu nehmen. 
ln den Ferien zwischen dem zweiten und dritten Jahr hat sodann der Stipendist 
einen Hauptbericht über seinen bisherigen Studiengang zu liefern. 
lm dritten Jahre, Zutheilung des Stipendisten an eine größere Webeschule als 
Assistent (circa 5-10 Monate), hierauf eine ungefähr zweimonatliche Reise zum Zwecke 
des Studiums ausländischer lndustriebezirke nach einer dem Stipendisten zu gebenden 
Directive. 
Bewerber um dieses Stipendium haben ihre mit dem curriculum vitae, den Studien- 
zeugnissen und allfälligen anderen Nachweisungen belegten Gesuche bis längstens 
15. Juli 1884 
in dem Einreichungsprotokoll des k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht abzugeben. 
Wien, am 28. April 1884. 
Vom k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht. 
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